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Sensation bei Grundsatzurteil in HateAid-Prozess gegen Facebook: Plattform muss illegale Inhalte endlich konsequent löschen

Heute hat das Landgericht Frankfurt am Main das Urteil im von HateAid im Rahmen des Landecker Digital Justice Movements finanzierten Grundsatzprozess gegen Facebook (jetzt: Meta) verkündet. Dabei gab es der Klägerin Renate Künast in vollem Umfang Recht: Die Plattform ist verpflichtet, rechtswidrige Inhalte konsequent und deutlich umfassender als bisher zu löschen. Das Urteil leitet einen Paradigmenwechsel ein: Betroffene können sich von nun an endlich effektiv gegen digitale Verleumdungen wehren.

Gegenstand der Klage ist ein Meme mit einem Falschzitat, das der Politikerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) zugeschrieben wird. Es wird seit sieben Jahren auf der Plattform Facebook veröffentlicht. Obwohl es mehrfach gemeldet und teilweise sogar von der Plattform selbst mit Faktenchecks gekennzeichnet wurde, wird es noch immer massenhaft verbreitet. Das ist in den meisten Fällen eine Straftat. Durch das heutige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird das Unternehmen nun verpflichtet, aktiv dagegen vorzugehen: Facebook bzw. Meta muss alle zum Zeitpunkt des Urteils auf der Plattform vorhandenen identischen sowie leicht abgewandelten, aber im Kern gleichen Postings proaktiv finden und löschen. Bei Zuwiderhandlung droht Meta ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Bislang hatte der Konzern – wenn überhaupt – nur unzuverlässig auf einzelne Meldungen hin reagiert, Betroffene aber mit dem Aufspüren und Melden der Reposts alleine gelassen. Die Entscheidung ist wegweisend für zahlreiche weitere Fälle.

Dazu Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid:

„Das Urteil ist eine Sensation. Das Gericht hat klargestellt, dass soziale Medien Verantwortung für den Schutz der Nutzenden tragen. Vor allem können sie nun nicht länger behaupten, dass die Last für das Auffinden rechtswidriger Inhalte allein bei den Betroffenen liege. Insbesondere wenn wie hier ein Falschzitat mit dem klaren Ziel der politischen Desinformation massenhaft verbreitet wird, müssen auch die Plattformen selbst aktiv werden, um individuelle und gesamtgesellschaftliche Schäden abzuwenden. Zusammen mit Renate Künast konnten wir die Rechte der Betroffenen dahingehend stärken.”

In seinem Urteil betonte das Landgericht Frankfurt am Main, dass Falschzitate den Meinungskampf verzerren und der Allgemeinheit schaden. Glaubwürdigkeit sei das Kapital eines jeden Menschen, insbesondere einer Politikerin. Dieses werde durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt. In diesem Fall habe die massenhafte Verbreitung des Falschzitats zu Anfeindungen und Hass gegen die Klägerin geführt. Daran trage das Unternehmen eine Mitschuld. Der von Facebook im Verfahren vertretene Auffassung, dass das Zitat aufgrund der Prominenz von Renate Künast zu Gunsten einer öffentlichen Debatte hierüber nicht entfernt werden müsse, vermochte das Gericht nicht zu folgen. Gerade aufgrund der besonderen Bedingungen in sozialen Netzwerken sei ein wirksamerer Schutz von Politiker*innen bedeutsam.

Die hartnäckige Weigerung von Facebook bzw. Meta verkenne die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Falschzitate und wie schwer es für Betroffene ist sich dagegen zu wehren. Das Unternehmen habe nicht darlegen können, dass es ihm technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar sei, identische und ähnliche Postings zu erkennen. Damit kann auch eine menschliche Moderationsentscheidung verlangt werden. Noch in der mündlichen Verhandlung im Januar hatte Facebook bzw. Meta versucht, die Verantwortung hierfür von sich zu weisen und eine solche Verpflichtung als europarechtswidrig abgetan.

Darüber hinaus muss der Konzern ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro an Renate Künast zahlen. Denn das Unternehmen trage eine Mitverantwortung für die Verbreitung der persönlichkeitsrechtsverletzenden Memes. Facebook sei seiner Verantwortung nicht nachgekommen, seine Plattform von weiteren Falschzitaten zu befreien. Das Geld fließt im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung an HateAid, um weitere Betroffene von digitaler Gewalt unterstützen zu können.

Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen), MdB zum heutigen Urteil:

„Falschzitate und Hate Speech werden im Netz auch vom organisierten Rechtsextremismus orchestriert eingesetzt, um Politik und Medien herabzuwürdigen. Diese gezielte Desinformation soll das wichtigste Kapital der Betroffenen, nämlich die Glaubwürdigkeit, systematisch infrage stellen. Ich freue mich sehr über das heutige Urteil des Landgerichts Frankfurt, denn es ist ein Meilenstein für unsere Demokratie, den Kampf gegen Rechtsextremismus und für alle Nutzer*Innen im Netz! Diese Grundsatzentscheidung mit der Pflicht alle vorhandenen Falschzitate zu löschen, nimmt die Plattformen endlich in die Pflicht. Es wird Wirkungen über Deutschland hinaus haben und hoffentlich in Brüssel beim Trilog zum DSA Beachtung finden.“

Grundlage für die Klage war das Glawischnig-Piesczek vs. Facebook Urteil (Oktober 2019), das die ehemalige österreichische Politikerin Eva Glawischnig vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengte. Hier entschied das Gericht, dass auch die Entfernung wortgleicher und sinngleicher Postings von der Social-Media-Plattform verlangt werden kann. Bisher ist hierzu jedoch in Deutschland kein Urteil bekannt, sodass Rechtssicherheit für die Betroffenen in Bezug auf den Umfang der Mitwirkungspflicht von sozialen Medien bei der Entfernung dieser Inhalte fehlte. Die heutige Entscheidung im Grundsatzprozess bringt Betroffenen von digitaler Gewalt endlich mehr Klarheit und stärkt ihre Rechte gegenüber den Plattformen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2-03 O 188/21 ist nicht rechtskräftig.

Dazu Rechtsanwalt Matthias Pilz aus der Kanzlei Jun Rechtsanwälte, welche Renate Künast in diesem Fall vertritt:

„Das Urteil ist ein Meilenstein für Betroffene von Rechtsverletzungen in Social Media. Es verpflichtet zu Recht den Plattformbetreiber, der dazu die nötigen technischen Werkzeuge hat, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen diese umfassend zu entfernen. Das ist wirksame Medizin gegen virale Rechtsverstöße.“

Der Prozess ist Teil des Landecker Digital Justice Movement, einer Initiative der HateAid gGmbH, die exklusiv von der Alfred Landecker Foundation unterstützt wird.

Dazu Andreas Eberhardt, CEO der Alfred Landecker Foundation:

„Das Urteil ist wegweisend, weil hier über eine zentrale Frage entschieden worden ist, die über den einzelnen Fall weit hinausgeht: Werden die digitalen Plattformen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht, die sie de facto inzwischen tragen – aber bislang noch nicht anzunehmen bereit waren? Mit dem heutigen Urteil hat das Landgericht eine Machtasymmetrie aufgehoben, die für eine Demokratie nicht länger hinnehmbar war. Endlich müssen nicht mehr länger die Opfer von Hass und Diskriminierung für die Entgiftung des öffentlichen Diskursraums sorgen – sondern diejenigen, die die Verbreitung des Gifts überhaupt erst zugelassen haben. Die Verteidigung des Rechtsstaats kann nicht allein die Aufgabe jener sein, die seine Unzulänglichkeiten direkt zu spüren bekommen haben. Es freut uns sehr, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit HateAid und dem „Landecker Digital Justice Movement“ einen wichtigen Sieg für die Durchsetzung von Freiheitsrechten auch im digitalen Raum zu erringen. Denn hier wird die Zukunft unserer Demokratie entschieden.”

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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