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Justicia mit verbundenen Augen und Waage

Strafrecht trifft digitale Gewalt. Das Vorgehen bei Hatespeech & Co.

Im strafrechtlichen Prozess gegen digitale Gewalt geht es nicht in erster Linie darum, dass Beiträge gelöscht werden und auch nicht darum, dass Betroffene entschädigt werden. Es geht darum, dass die Täter*innen bestraft werden. So sollen sie lernen, künftig keine Straftat mehr zu begehen. Außerdem werden potentielle weitere Täter*innen abgeschreckt. Das Strafrecht dient dem friedlichen Zusammenleben unserer Gesellschaft.

Strafrechtliche Relevanz

Damit das Strafrecht greift, muss eine Straftat vorliegen, zum Beispiel eine Beleidigung oder eine Volksverhetzung. Bei volksverhetzenden Inhalten müssen dabei nicht nur einzelne, sondern eine ganze Gruppe von Menschen betroffen sein. Eine Straftat bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigen können alle, die von der Tat wissen. Bei Antragsdelikten muss jedoch auch ein Strafantrag der betroffenen Person gestellt werden. Und bei manchen Taten muss ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Ein solches Interesse liegt meistens nur bei schwereren oder besonders öffentlichkeitswirksamen Taten vor.

Antragsdelikte

Straftaten gegen die Ehre (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) sind sogenannte Antragsdelikte. Das heißt, nur die Betroffenen können einen Strafantrag stellen.

Möglicher Ablauf des strafrechtlichen Wegs bei Straftaten gegen die Ehre

  1. Rechtssicherer Screenshot
    Erstmal heißt es, Beweise zu sichern. Dazu machst du einen Screenshot vom Hasskommentar. Er muss neben dem Kommentar auch Datum und Uhrzeit sowie den (User-)Namen der*des mutmaßlichen Täter*in enthalten. Die Dokumentation eines Hasstextes erfolgt am besten so, dass dieser direkt unter dem Beitrag steht, auf den er sich bezieht. Es muss deutlich werden, gegen wen sich der Kommentar richtet und dass er nicht etwa auf einen der anderen Kommentare innerhalb der Diskussion antwortet. Wenn du ein Bildschirmfoto machst, ist das Dokument direkt mit Datum und Uhrzeit benannt. Dieser Zeitstempel ist auch wichtig. Wir haben dir außerdem zusammengestellt, wie du rechtssichere Screenshots auf Facebook, Instagram, TikTok, Twitter und YouTube sicherst. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich an uns wenden und wir übernehmen die Beweissicherung kostenlos für dich.
  2. Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
    Du kannst zu deiner örtlichen Polizeidienststelle gehen. Sie nehmen in jedem Fall deine Anzeige auf (auch anonym) und vergeben ein Aktenzeichen. Wenn du nicht persönlich hingehen möchtest, kannst du auch einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax schicken oder anrufen. Da du dann jedoch nicht von einer Beamtin befragt wirst, musst du selbst darauf achten, alle wichtigen Informationen zu nennen: Was ist passiert? Wie, wo und wann ist es passiert? Wer wurde geschädigt?

    Eine weitere Möglichkeit ist, online Strafanzeige zu erstatten. Das geht unter online-strafanzeige.de. Dort wählst du dein Bundesland aus und wirst durch ein Formular geführt. Beachte jedoch, dass nicht jedes Land diese Form der Strafanzeige ermöglicht.

    Außerdem kannst du auch bei deiner nächsten Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. In dem Fall ist es wichtig, einen konkreten Anfangsverdacht zu haben. Wenn du gleichzeitig zu einem Strafverfahren ein Zivilverfahren anstrebst, kann der Weg zur Staatsanwaltschaft statt zur Polizei sinnvoll sein. Dann hast du nämlich direkt das Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft, nicht nur das Aktenzeichen der Polizei. Auch hier gilt: Brief, Mail, Fax, Telefon – alles ist möglich.
  1. Strafantrag
    Bei Straftaten gegen die Ehre musst du als Betroffene*r persönlich einen Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft einreichen. Dies geht nur schriftlich, das heißt mit handschriftlicher Unterschrift. Auch hier musst du wieder alle W-Fragen beantworten. Wichtig: Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Tat und dem*der mutmaßlichen Täter*in Kenntnis erlangt hast, gestellt werden.
  2. Polizeiliche Ermittlung
    Die Beamt*innen nehmen die Ermittlung in deinem Fall auf.
  3. Entscheidung der Staatsanwaltschaft
    Die Staatsanwalt entscheidet, ob die Ermittlungen weitergeführt werden.
  4. Urteil
    Je nachdem, zu welchem Ergebnis das Gericht am Ende kommt, gibt es eine Verurteilung oder nicht. Im Falle einer Verurteilung profitiert die ganze Gesellschaft: Andere Menschen werden abgeschreckt, selbst Hass im Netz zu verbreiten.

Du möchtest strafrechtliche Schritte einleiten?

Wenn du Fälle von digitaler Gewalt anzeigen möchtest, aber Unterstützung wünschst, zögere nicht, dich an uns zu wenden. Unsere Berater*innen helfen bei der Beweissicherung, lassen die Inhalte prüfen und beraten dich zu möglichen Schritten.

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