Keine Tatsachen, sondern Meinungen: Statement zur OLG-Entscheidung vom 15. September
Aktuell wird ein Gerichtsurteil genutzt, um Falschbehauptungen über HateAid zu legitimieren. Zwar gehen wir regelmäßig erfolgreich gegen Falschbehauptungen vor. Doch was viele nicht wissen: Desinformation ist nicht automatisch strafbar und kann in manchen Fällen sogar von der Meinungsfreiheit geschützt sein.
Regelmäßig verbreiten Online-Medien, Social-Media-Accounts und rechtspopulistische Akteure wiederkehrend Falschbehauptungen und Verschwörungstheorien, und das auch über HateAid. Es geht darum Organisationen, die sich für Demokratie, Menschenrechte und die Einhaltung des Rechtsstaats einsetzen, zu diskreditieren. Das Ziel ist, sie in der breiten Öffentlichkeit zu delegitimieren oder zu verhindern, dass sie weiter öffentliche Gelder bekommen. Je bekannter und wirksamer HateAid geworden ist, desto öfter sind auch wir von solchen Attacken betroffen.
Die Bandbreite der Geschichten, die sich ausgedacht und verbreitet werden, ist vielfältig: Teil dieser Erzählungen ist es etwa, eine parteipolitische Nähe von HateAid zu konstruieren, die Finanzierung der Organisation infrage zu stellen oder Desinformationen über die Verwendung von Fördermitteln zu verbreiten. Klar ist: Diese Behauptungen sind wahrheitswidrig, unbelegt und dienen der gezielten Diskreditierung von HateAid. Für uns ist wichtig, dass ihr wisst, woran ihr seid. Deswegen findet ihr hier die Fakten.
In dem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht in Hamburg geht es um einige Aussagen, die von dem Onlineportal NIUS über HateAid verbreitet werden. Wir möchten an dieser Stelle sehr klar machen: Diese Aussagen sind nachweisbar falsch. Deswegen zogen wir vor Gericht. Die erste Instanz stellte fest, dass viele dieser Falschaussagen nicht verbreitet werden dürfen. Jetzt aber das überraschende Urteil: Die Hamburger Richter am Oberlandesgericht urteilten, dass selbst solche offensichtlichen Lügen von der Meinungsfreiheit umfasst sind, auch wenn die Faktenlage eindeutig dagegenspricht.
Das müssen wir akzeptieren. Denn: Die Meinungsfreiheit schützt auch Äußerungen, die sachlich falsch sind, solange sie als Werturteil oder Meinung eingestuft werden. Das Gericht sagt damit, hier geht es nicht um Fakten, die Nius recherchiert hat, sondern allein um eine Meinung. Gerichte entscheiden in solchen Fällen über die Grenzen des Sagbaren, nicht über die Richtigkeit der Behauptung. Eine Prüfung, ob eine Äußerung wahr oder falsch ist, ist kein Bestandteil der rechtlichen Entscheidung. Aus einem Richterspruch wird medial häufig vorschnell der Schluss gezogen, eine Aussage sei durch ein Urteil automatisch bestätigt oder widerlegt worden. Genau diese Verkürzung kann aber dazu führen, dass Inhalte erneut verbreitet und missverstanden werden. Deswegen ist für uns wesentlich, dass ihr die Fakten kennt und dieses Urteil einordnen könnt als das, was es ist: Ein Urteil über Aussagen, die eine Meinung sind und keine Tatsachen.
In unserer Beratung erleben wir täglich, wie Desinformationen und persönliche Angriffe in aufgeheizten Debatten gezielt eingesetzt werden, um zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalist*innen unter Druck zu setzen. Wir verteidigen die Meinungsfreiheit als ein besonders hohes Gut unserer Demokratie. Wir wehren uns jedoch konsequent dagegen, dass diese Freiheit für gezielte Desinformationsstrategien genutzt wird. Wer ein Urteil zur Zulässigkeit einer Äußerung als „Beweis“ für eine Lüge benutzt, manipuliert bewusst die Öffentlichkeit.
Faktencheck zu Falschbehauptungen
- Parteipolitische Neutralität und Unabhängigkeit
Wir sind überparteilich und unterstützen Betroffene digitaler Gewalt unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Generell beraten wir alle Menschen, die im digitalen Raum angegriffen werden und selbst keinen Hass verbreiten. Insgesamt haben wir seit unserer Gründung 2018 bereits mehr als 9.000 Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt. 11 Prozent unserer Klient*innen sind dabei Personen des öffentlichen Lebens. - Rechtlich geprüfte Gemeinnützigkeit
HateAid verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO). Dies wird regelmäßig durch das zuständige Finanzamt Berlin überprüft. Mit Bescheid vom 07.07.2025 hat das Finanzamt Berlin erneut bestätigt, dass HateAid unmittelbar gemeinnützige Zwecke fördert, darunter die Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) und die politische Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Eine Zweckentfremdung von Mitteln zur Parteienfinanzierung wäre nicht nur ein Verstoß gegen unsere Satzung, sondern würde zum sofortigen Entzug der Gemeinnützigkeit führen. - Transparente und zweckgebundene Finanzierung
Unsere Arbeit wird durch private Spenden, soziale Investor*innen, Stiftungen und projektgebundene öffentliche Zuwendungen ermöglicht. 2025 machten öffentliche Gelder 14,3 Prozent unserer Mittel aus. Diese fließen direkt in die Betroffenenberatung. Die Fördergelder des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind strikt zweckgebunden. Diese Mittel dürfen ausschließlich für die im Antrag definierten Projektziele, wie die Betroffenenberatung und die Aufklärung über digitale Gewalt, verwendet werden. Die Verwendung wird durch die zuständigen Ministerien im Rahmen eines laufenden zuwendungsrechtlichen Monitorings und durch umfassende Verwendungsnachweise streng überwacht. HateAid ist Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und gibt im Transparenzbericht umfassend Auskunft über Mittelherkunft und -verwendung. Den Link findet ihr hier. - Anerkannte Expertise und gesellschaftliche Relevanz
Die Integrität und fachliche Kompetenz von HateAid werden durch die regelmäßige Einbindung als Sachverständige in den Rechts-, Digital- und Innenausschuss des Deutschen Bundestages sowie in Anhörungen des Europäischen Parlaments belegt. Unsere Arbeit wird durch zahlreiche hohe Auszeichnungen gewürdigt, darunter die Theodor-Heuss-Medaille 2023 und der Rothenburger Preis für Erinnerung und Zukunft. 2025 wurde Mitgründerin und Co-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg zudem stellvertretend für die Organisation mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
HateAid gGmbH
Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.
HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023, des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft, des Wertepreises für Demokratie der Werte-Stiftung, des For..Net Awards der Technischen Universität München und des Günter-Wallraff-Preises für Pressefreiheit und Menschenrechte 2026. 2025 nahm Anna-Lena von Hodenberg stellvertretend für die NGO das Bundesverdienstkreuz entgegen.
Pressekontakt: presse@hateaid.org
