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Helft mir!

Jede zweite Person gibt an, dass sie sich nicht mehr traut frei im Internet ihre Meinung zu sagen. Jede zweite Person! Gegen digitale Gewalt vor Gericht vorzugehen, erfordert Mut, Ausdauer … und Geld. Wir übernehmen für Betroffene in geeigneten Fällen die Anwaltskosten sowie die Kosten für den Zivilprozess. So sorgen wir mit unserer Prozesskostenfinanzierung dafür, dass Hass im Netz verfolgt und geahndet wird.  

Triggerwarnung: In diesem Beitrag zeigen wir unter anderem sexistische, rassistische und andere diskriminierende Hasskommentare. Klick hier, um diese zu überspringen.

Digitale Gewalt kann strafbar sein

Hass im Netz gefährdet unsere Demokratie

„Wir finden raus, wo du mit deiner Familie wohnst! In diesem Land hilft nur noch Selbstjustiz”

„Wenn ich die mal im Dunkeln treffe, werde ich es ihr mal so richtig zeigen”

„Ausländer raus! Deutschland muss gereinigt werden”

„Die F*tze soll sterben.”

„Neben so einem Heim könnte gerne mal jemand eine Zigarette auf Spiritus fallen lassen ;)”

Digitale Gewalt verletzt und erniedrigt Betroffene. Viele schweigen aus Angst, werden gar aus dem digitalen Raum verdrängt. Wenn Einzelne sich nicht mehr trauen, ihre Meinung ohne Einschränkungen zu äußern, ist unsere Demokratie in Gefahr. Deswegen setzen wir uns mit der Prozesskostenfinanzierung gleichzeitig für die Wahrung von Menschenrechten im Netz ein.

Erfolgsgeschichten

#HassKostet 

Wir haben das Gesetz auf unserer Seite, denn digitale Gewalt kann in vielen Fällen strafbar sein. Dass dieses Recht auch angewendet wird, zeigen unsere Erfolgsfälle:

Würdet ihr 600 € für eine DM zahlen wollen? Ein Hater hat einer unserer Klient*innen hier auf Instagram eine Privatnachricht geschickt– voller Hass und Beleidigungen gegenüber Sinti*zze und Romn*ja.

Alles hat seinen Preis. Auch eine Online-Beleidigung. Für „Arschloch” und Nazi-Vergleich zahlte ein Mann aus Braunschweig 2.500 € Geldentschädigung plus Anwalts- und Gerichtskosten.

Erst plaudern, dann zahlen. Ein Podcaster verbreitete ohne Zustimmung seiner Ex-Partnerin intime Beziehungsdetails. Unterlassungserklärung, 2.500 € Geldentschädigung nebst Anwalts- & Gerichtskosten waren die Folge.

Unsere Erfolgszahlen

Mit unserer Prozesskostenfinanzierung ermöglichten wir bisher 256 Menschen kostenlosen und niederschwelligen Zugang zum Recht.

Im Jahr 2023 allein konnten wir dadurch
522
Strafanzeigen,
117
Abmahnungen und
33
Zivilklagen vor Gericht finanzieren.

Mit unserer Arbeit ziehen wir Täter*innen zur Rechenschaft und zeigen öffentlich: #HassKostet.

Übrigens: Ca. 90 % unserer Gerichtsprozesse sind erfolgreich. Bei einem erfolgreichen Prozess müssen Täter*innen in der Regel die Beiträge löschen, dürfen diese in Zukunft nicht weiter verbreiten und häufig zusätzlich Geldentschädigungen zahlen.

Mutmacher*innen

Unsere prominenten Botschafter*innen sind oder waren alle selbst von digitaler Gewalt betroffen. Zusammen haben wir es geschafft, dass es rechtliche Konsequenzen für die Täter*innen gab. Mit ihren öffentlichen Stellungnahmen ermutigen wir Privatpersonen, sich ebenfalls für ihr Recht einzusetzen.

Das bewirken wir

Unsere Prozesskostenfinanzierung wirkt!  

Mit unserer finanziellen Unterstützung stellen wir sicher, dass Betroffene Zugang zum Recht erhalten. Für Betroffene besteht bei Prozessen ein hohes Kostenrisiko, da die Prozesse sehr lange andauern können und der Ausgang schwer einzuschätzen ist. Finanzielle Unterstützung ist für viele Menschen unabdingbar, um gegen digitale Gewalt vorzugehen – und da helfen wirWenn Klient*innen eine Geldentschädigung erhalten, fließt das Geld vollständig in die rechtliche Unterstützung anderer Personen, die sich gegen Hass wehren. Das ist gelebte Solidarität für ein besseres Netz.

Unsere Arbeit verbessert darüber hinaus die Rahmenbedingungen für Betroffene digitaler Gewalt langfristig. Zum einen durch: Abschreckung. Wir zeigen Täter*innen, dass Hass im Netz ein Nachspiel hat. Darüber hinaus prägen wir mit diesen Fällen die Rechtsprechung. Denn durch die Verfahren sorgen wir dafür, dass Gerichte sich mit Fällen von digitaler Gewalt, die sich durch besondere Dynamiken auszeichnen, auseinandersetzen müssen und können. 

Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid

„Nur wenn Betroffene digitale Gewalt auch anzeigen, können viele Täter*innen erreicht werden. Nur so können die Kriminalitätsstatistiken reale Ausmaße abbilden. Das ist wichtig, um aufzuzeigen, dass es politische Schutzmaßnahmen, polizeiliche Weiterbildung und nachhaltige Strafverfolgung braucht, weil das Problem uns alle betrifft.“

Josephine Ballon, Geschäftsführerin bei HateAid

Mit komplexeren Fällen, die mehr zeitliche und finanzielle Ressourcen verlangen, betreten wir oft juristisches Neuland. So auch im Falle des Verschwörungsideologen Attila Hildmann: 2021 unterstützten wir unseren Klienten Volker Beck dabei, gegen grob beleidigende, antisemitische und homophobe Äußerungen des ehemaligen Kochbuchautors vorzugehen.

Das Landgericht Berlin untersagte Hildmann diese Äußerungen und verurteilte ihn zu einer Zahlung an Beck und zur Übernahme aller Kosten.Doch Hildmann hielt sich nicht daran. Durch die akribische Arbeit unserer kooperierenden Anwaltskanzlei gelang es uns 2023, dass die Erlöse aus den Buchverkäufen von Atilla Hildmann an Volker Beck fließen. Und zwar so lange, bis die Geldforderung erfüllt ist. 

Wir gehen also auch Fälle an, zu denen es zum Teil noch keine oder keine klare Rechtslage gibt.  Mit dem Ziel, dass so Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die in Zukunft weiteren Betroffenen zugutekommen. Wie im Fall Künast, oder beim Fall mit sexualisierten Beleidigungen auf Twitter, bei dem wir erstmals eine finanzielle Entschädigung gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks geltend machen konnten.

Solidaritätsprinzip: Eine*r für alle und alle für eine*n

Unsere Rechtsdurchsetzung ist auf Förderung angewiesen 

Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann Betroffenen eine Geldentschädigung zugesprochen werden. Gemäß unserem Solidaritätsprinzip fließen diese Beträge in unseren Prozesskostenfinanzierungfonds. So werden sie für weitere Fälle eingesetzt, damit Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation gegen digitale Gewalt vorgehen können. 

Die Entschädigungen reichen allerdings nicht aus, um unsere Kosten zu decken. Das liegt daran, dass sich Gerichtsverfahren über mehrere Jahre ziehen und nur in wenigen Fällen überhaupt eine Geldentschädigung zugesprochen wird. Geld muss vorgestreckt werden und unsere Erfolgsaussichten sind schwer einzuschätzen, da die Rechtsprechung uneinheitlich ist. Oft haben Täter*innen auch kein Geld, um finanziell belangt zu werden.

Unsere Prozesskostenfinanzierung wird nicht durch öffentliche Mittel gefördert. Sie kann nur durch Spenden und private Förderungen ermöglicht werden. Ein Kraftakt – denn um unser solidarisches Angebot für Betroffene sinnvoll weiterzuführen, benötigen wir voraussichtlich 185.000 Euro allein für 2024. Prozesse, die wir bisher angenommen haben, sind schon gesichert. Doch jeden Tag klopfen weitere Menschen bei uns an, die wir nicht zurückweisen wollen.

Gemeinsam für ein besseres Netz

Werde Held*in des Internets!

Schon mit zehn Euro monatlich unterstützt du Betroffene digitaler Gewalt dabei, Täter*innen vor Gericht zu bringen und gegen Hass im Netz vorzugehen. Spende jetzt!

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