EU-Gesetz bringt neue Rechte
Der Digital Services Act ist eine neue Verordnung der Europäischen Union, die Online-Plattformen regulieren und digitale Gewalt reduzieren soll. Ob Business-Netzwerk, Gaming-Plattform oder Dating-App: Online-Plattformen und Suchmaschinen, die Nutzer*innen die Verbreitung von eigenen Inhalten ermöglichen, müssen ab dem 17. Februar 2024 innerhalb der Europäischen Union neue Regeln beachten. Für die gängigsten sozialen Medien wie Instagram, TikTok oder YouTube gelten diese Regeln bereits ab dem 25. August 2023.
In unserem Guide findest du Informationen über deine neuen Rechte und wie du diese einfordern kannst. Dafür musst du nicht den ganzen Leitfaden lesen: Gehe einfach zu der Frage, die dich interessiert und klick sie an.

Dieser Flowchart zeigt dir in wenigen Schritten, wie du Hass auf Social Media melden kannst.

Dieser Flowchart zeigt dir in wenigen Schritten, wie du Hass auf Social Media melden kannst.
Ein besseres Netz für alle
Wir legen dir nahe, deine eigenen Rechte im Netz einzufordern. Denn dadurch kannst du YouTube, TikTok und Co. für die Verbreitung digitaler Gewalt in die Verantwortung nehmen. Indem du deine Rechte einforderst, leistest du einen Beitrag für die Menschenrechte im Netz.
Deine Fragen, unsere Antworten zum DSA
Beiträge melden
Der Digital Services Act stellt sicher, dass du Beiträge über einen plattforminternen Meldeweg melden kannst. Wenn du möglicherweise rechtswidrige Beiträge siehst, solltest du diese melden – unabhängig davon, ob du persönlich angegriffen wirst oder unbeteiligt bist. Auf diese Weise hilfst du dabei, Online-Plattformen zur Rechenschaft zu ziehen und machst das Internet ein Stück sicherer.
Du kannst Beiträge melden, die rechtswidrig sind oder die gegen die internen Plattformregeln verstoßen. Letztere sind beispielsweise Desinformation oder Formen von Hetze, die bestimmte Plattformen auf Basis der eigenen Geschäftsbedingungen angeben, nicht dulden.
Unsere Empfehlung:
Du kannst jegliche Beiträge, die dir potenziell rechtswidrig erscheinen, melden. Du musst dafür nicht sicher sein, ob ein Beitrag rechtswidrig ist oder nicht. Es ist nicht deine Aufgabe, das einzuschätzen. Beiträge, die nicht rechtswidrig sind, könnten möglicherweise auch auf Basis der Nutzungsbedingungen der Plattformen entfernt werden. Das kann zum Beispiel bei Desinformation der Fall sein.
Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen dazu, Inhalte zu entfernen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat rechtswidrig sind. Was rechtswidrig ist, ergibt sich aus dem jeweiligen nationalen Recht. Rechtswidrige Inhalte sind nicht nur strafbare Inhalte (z. B. Beleidigung, Volksverhetzung oder Bedrohung), sondern können auch gegen zivilrechtliche Vorschriften verstoßen, etwa gegen Persönlichkeitsrechte oder auch Urheberrechte. Für Deutschland findet ihr hier Straftaten, die besonders häufig im Netz vorkommen: https://hateaid.org/straftaten-im-netz/.
Du kannst Beiträge direkt auf der Online-Plattform melden, auf der du den Beitrag bemerkt hast. Plattformen müssen einen Meldeweg bereitstellen, damit Nutzer*innen potenziell rechtswidrige Beiträge melden können.
Du kannst auch Beiträge melden, wenn du nicht auf der Plattform registriert bist. Die Plattform darf aufgrund des Datenschutzes deinen Namen nicht an die Person, die den gemeldeten Beitrag veröffentlicht hat, weiterleiten. Plattformen müssen dir zeitnah eine Rückmeldung geben. Wenn die Antwort ungewöhnlich lange dauert oder du gar keine Rückmeldung erhältst, kannst du dich bei der Digital Services Coordinator beschweren.
Unser Hinweis zu Meldungen nach dem DSA:
Viele Plattformen unterscheiden im Meldemenü nicht eindeutig zwischen Meldungen wegen illegaler Inhalte und Meldungen wegen Verstößen gegen die Plattformregeln (AGB). Häufig stehen mehrere Kategorien zur Auswahl – zum Beispiel „Hassrede“, „Nacktheit“, „Drohungen“ oder „Illegaler Inhalt“. Nach unseren Untersuchungen behandeln Plattformen nur die Auswahl „Illegaler Inhalt“ als Meldung im Sinne des DSA. Wird stattdessen eine andere Kategorie gewählt, prüft die Plattform in der Regel lediglich einen möglichen AGB-Verstoß und nicht, ob ein Gesetz verletzt wurde.
Unsere Empfehlung:
Wenn du den Eindruck hast, dass ein Inhalt rechtswidrig sein könnte, wähle die Kategorie „Illegaler Inhalt“. Nur bei einer solchen Meldung greifen deine Rechte nach dem DSA – etwa die Pflicht der Plattform zur Empfangsbestätigung oder zur Mitteilung der Entscheidung über deine Meldung.
Für eine erfolgreiche Bearbeitung solltest du den genauen Ort des Inhalts (URL oder Direktlink) angeben und Kontextinformationen beifügen, die für die rechtliche Einordnung notwendig sind.
Unrechtmäßiges Blockieren
Wenn du der Meinung bist, dass dein Profil oder dein Beitrag zu Unrecht blockiert wurde, solltest du den internen Beschwerdemechanismus nutzen, den die Online-Plattform anbietet. Du kannst dich auch an die außergerichtliche Streitbeilegung oder an ein Gericht wenden, um die Entscheidung aufheben zu lassen.
Unbeantwortete Meldung
Du bist nicht machtlos, auch wenn eine Online-Plattform nicht auf deine Meldung reagiert, zu lange für die Rückmeldung braucht oder deine Meldung abgewiesen hat. Du hast dann immer noch verschiedene Möglichkeiten, um eine Antwort von der Plattform zu verlangen oder die Rückmeldung der Plattform erneut überprüfen zu lassen. In der Regel musst du auf der Plattform registriert sein, wenn du diese Möglichkeiten nutzen möchtest.
1. Nutze den plattforminternen Beschwerdeweg
Wenn eine Plattform deine Meldung als unbegründet ablehnt, kannst du eine interne Beschwerde einlegen und so eine erneute Überprüfung verlangen. Der DSA gibt dir dafür sechs Monate Zeit, gerechnet ab dem Moment, in dem du die Mitteilung über die Ablehnung erhalten hast. Die Beschwerde kannst du kostenfrei und elektronisch einreichen.
2. Wende dich an zivilgesellschaftliche Organisationen
Wenn deine Meldung nicht erfolgreich war, kannst du dich an zivilgesellschaftliche Organisationen wenden, die als „Trusted Flagger“ zertifiziert sind. Trusted Flagger haben privilegierte Meldewege, die Plattformen vorrangig bearbeiten müssen. In Deutschland werden Trusted-Flagger-Organisationen von der Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator benannt. Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Liste der Trusted-Flagger-Organisationen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank veröffentlicht.
HateAid ist Trusted Flagger für Fälle digitaler Gewalt und kann dich beim Melden unterstützen. Melde dich bei uns, wenn du Unterstützung brauchst.
3. Richte dich an die außergerichtliche Streitbeilegung
Für eine unabhängige Bewertung deines Falls kannst du eine außergerichtliche Streitbeilegung einfordern. Dieses Verfahren wird von unabhängigen, zertifizierten Einrichtungen durchgeführt – zum Beispiel von gemeinnützigen Organisationen oder spezialisierten Unternehmen. Die Zertifizierung übernehmen die Digital Services Coordinators der Mitgliedstaaten (in Deutschland: Bundesnetzagentur). In Deutschland sind derzeit zwei Streitbeilegungsstellen durch die Bundesnetzagentur zugelassen: die User Rights GmbH und Platform Control (KLN Information Services UG). Die Europäische Kommission veröffentlichte eine Liste der Einrichtungen der außergerichtlichen Streitbeilegung auf ihrer Website.
Unser Hinweis:
- Die Entscheidung der außergerichtlichen Streitbelegung ist für die Plattformen nicht bindend.
- Die außergerichtliche Streitbeilegung legt selbst Regeln für ihr Verfahren fest.
- Du kannst jede beliebige Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen, unabhängig vom Mitgliedsstaat, in dem sie sich befindet. Diese Institutionen müssen ihre Dienste jedoch nicht in allen Amtssprachen der EU anbieten. Daher wähle eine Einrichtung, die in einer Sprache arbeitet, die du verstehst.
- Die außergerichtliche Streitbeilegung berücksichtigt nicht nur das Recht des Mitgliedsstaates, sondern kann auch andere Regeln wie Nutzungsbedingungen und Verhaltenskodizes berücksichtigen.
- Für Nutzer*innen ist es in der Regel kostengünstig oder kostenlos. Plattformen müssen die Kosten des Verfahrens tragen, wenn sie unterliegen.
4. Lege Beschwerde bei der Koordinierungsstelle ein
Du kannst dich immer dann an die Koordinierungsstelle für digitale Dienste wenden, wenn du den Eindruck hast, dass der Digital Services Act missachtet wird. In Deutschland wurde die Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle benannt. Hier kannst du eine Beschwerde einreichen.

X (ehemals Twitter) gehört zu den großen Plattformen, für die der DSA ab 25. August gilt. Foto: HateAid
Vor Gericht gehen
Ja, du kannst deine Rechte vor Gericht geltend machen. Die neuen Regelungen des Digital Services Act ändern daran nichts. Aber: Wenn es um die Entfernung rechtswidriger Beiträge geht, musst du den entsprechenden Beitrag zuerst an die Online-Plattform gemeldet haben, bevor du vor Gericht gehst.
Es ist keine Voraussetzung oder kein Vorteil, eine außergerichtliche Streitbeilegung oder andere Beschwerdeoptionen genutzt zu haben, bevor du vor Gericht gehst. Es bringt auch keinen Nachteil, wenn du bereits Beschwerdeoptionen genutzt hast. Wenn ein Angriff gegen dich potenziell rechtswidrig ist, kannst du dich jederzeit an ein zuständiges Gericht wenden.
Gerichtsverfahren können teuer werden. Um diese Hürde abzubauen, ermöglicht der Digital Services Act die außergerichtliche Streitbeilegung, um Entscheidungen der Plattformen anzufechten. Deswegen macht es Sinn, zuerst eine außergerichtliche Streitbeilegung anzustreben und danach erst zu entscheiden, ob du vor Gericht ziehen möchtest.
Unser Hinweis:
- Gerichtsverfahren bringen in der Regel ein Kostenrisiko mit sich. Dieses ist von Land zu Land unterschiedlich.
- Die Klage ist in Deutschland auf Deutsch einzureichen. Jedoch können für die Übersetzung von Dokumenten zusätzliche Kosten anfallen. Denn wenn eine Plattform ihren Hauptsitz in einem Mitgliedsstaat mit einer anderen Amtssprache als Deutsch hat, müssen die Dokumente in die jeweilige Sprache übersetzt werden.
- Bei der Beurteilung, welcher Inhalt rechtswidrig ist und daher Gegenstand einer Klage sein könnte, ist das deutsche Recht relevant.
- Du kannst dich nur an ein Gericht wenden, wenn deine persönlichen Rechte betroffen sind. Für Fälle allgemeiner Verletzungen deiner Rechte aufgrund des Digital Services Acts solltest du eine Beschwerde an die zuständigen Behörden in Erwägung ziehen. In Deutschland ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste die Bundesnetzagentur.
Ansprechpartnerin: Koordinierungsstelle für digitale Dienste
Die Koordinierungsstelle ist für die Koordination der Plattformaufsicht auf Ebene der Mitgliedsstaaten der EU zuständig. Diese Behörde untersucht Verstöße gegen den Digital Services Act und zieht daraus Konsequenzen. Das können zum Beispiel Anordnungen oder Sanktionen gegenüber Online-Plattformen sein.
Unsere Geschäftsführerin Josephine war Mitglied des Beirats für die Koordinierungsstelle für digitale Dienste. Im Namen von HateAid sorgte sie dafür, dass Plattformen bei Regelverstößen nicht einfach so davonkommen.
Jeder Mitgliedsstaat hat eine oder mehrere zuständige Behörden für die Aufsicht über den Digital Services Act. Eine dieser Behörden ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste. In Deutschland wurde im Mai 2024 die Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle benannt.
Bei der Bundesnetzagentur kannst du eine Beschwerde zu allen Online-Plattformen einreichen, beispielsweise wenn diese nicht oder nicht ausreichend auf deine Meldung reagiert haben.
Die Befugnisse der Koordinierungsstelle hängen von der jeweiligen Plattform ab, über die du Beschwerde einreichen möchtest. Sehr große Plattformen unterliegen der Aufsicht der Europäischen Kommission. Kleinere Plattformen unterliegen dann der Aufsicht der Bundesnetzagentur, wenn sie ihre Niederlassung in Deutschland haben.
Aber: Auch wenn eine Plattform nicht unter der direkten Aufsicht der Bundesnetzagentur steht, weil sie zu groß ist oder ihre Niederlassung nicht in Deutschland hat, muss die Bundesnetzagentur Beschwerden zu dieser Plattform entgegennehmen. Es ist dann ihre Aufgabe, die Beschwerde zu prüfen und gegebenenfalls an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Zuständig für deine Beschwerde ist die Koordinierungsstelle in dem Mitgliedsstaat der EU, in dem du dich aufhältst (selbst wenn das nur vorübergehend ist) oder in dem Land, in dem du offiziell wohnst.
In Deutschland kann eine Beschwerde über das Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur online eingelegt werden.
Du musst nicht auf der Online-Plattform registriert sein, über die du Beschwerde einreichst. Nach Einreichung einer Beschwerde kannst du dein Recht nutzen, um Informationen zum Stand der Beschwerde zu erhalten. Das bedeutet, die Koordinierungsstelle muss eine Fallnummer und eine Bestätigung ausstellen. Wenn sie das nicht macht, kontaktiere uns gerne unter legal@hateaid.org.
Mögliche Ergebnisse deiner Beschwerde können sein:
A) Die Koordinierungsstelle kann deine Beschwerde positiv bescheiden und Anordnungen sowie Geldbußen gegen die Plattformen verhängen.
B) Falls die von dir kontaktierte Koordinierungsstelle nicht zuständig sein sollte, wird diese deine Beschwerde an die Europäische Kommission oder an die zuständige Koordinierungsstelle in dem EU-Mitgliedsstaat weiterleiten, in dem die Plattform ihren Hauptsitz hat.
C) Die Koordinierungsstelle kann nur in Fällen, in denen die Beschwerde offensichtlich unzulässig ist, von der Weiterleitung der Beschwerde absehen.
Unsere Empfehlung:
Wir legen dir nahe, eine Beschwerde einzureichen, wenn eine Plattform deine Rechte missachtet. Die Koordinierungsstellen sind darauf angewiesen, dass Nutzer*innen auf Missstände auf den Plattformen hinweisen, da die Koordinierungsstelle nicht alle Plattformen gleichzeitig im Blick behalten kann.
Du kannst von der Koordinierungsstelle verlangen, dass sie deine Beschwerde entgegennimmt, bewertet und bearbeitet. Aber: Die Koordinierungsstelle ist keine persönliche anwaltliche Vertretung.
Der Digital Services Act verpflichtet Online-Plattformen dazu, dir Mittel an die Hand zu geben, mit denen du digitale Gewalt melden und Beschwerden einreichen kannst. Diese Meldewege, Kontaktstellen und Beschwerdemechanismen müssen benutzerfreundlich und einfach zugänglich sein.
Das bedeutet:
- Einfach verständlich:
- Die Mittel müssen in allen Amtssprachen der Mitgliedsstaaten verfügbar sein, in denen die Plattform tätig ist. Wenn die Plattform in Deutschland verfügbar ist, müssen die Melde- und Beschwerdewege auch auf Deutsch angeboten werden.
- Die Instrumente müssen leicht verständlich sein – ohne rechtlich, technisch oder anderweitig schwer verständliche Informationen.
- Leicht zu finden:
- Die Meldewege müssen in der Nähe des Beitrags zu finden sein, damit du keine Zeit mit der Suche nach den Meldewegen verschwenden musst.
- Leicht zu handhaben:
- Die Melde- und Beschwerdewege müssen es dir ermöglichen, notwendige Informationen einfach und direkt bereitzustellen, indem du den genauen Ort des beanstandeten Beitrags angeben kannst (durch einen direkten Verweis oder eine URL) und eine Begründung abgeben kannst. Dies muss im Browser, in Apps und Tablet-Geräten möglich sein.
- Schnelle Rückmeldung:
- Du solltest nicht lange auf die Rückmeldung der Plattform über die Entscheidung oder weitere mögliche Maßnahmen warten müssen. Wie viel Zeit sich die Plattform dafür maximal nehmen darf, ist noch unklar. Eigentlich sollten das nicht länger als 24 Stunden sein. Du kannst auch den internen Beschwerdemechanismus nutzen, wenn die Plattform zu lange für die Rückmeldung braucht.
- Nachweis über dein Anliegen:
- Die Plattform muss dir eine Bestätigung über deine Meldung oder deine Anfrage ausstellen, damit du nachweisen kannst, dass du dein Anliegen vorgebracht hast.
Wenn dein Konto oder dein Beitrag zu Unrecht blockiert wurde, muss die Plattform dir eine Begründung zur Verfügung stellen. Die Begründung muss Folgendes enthalten:
- Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen,
- die Fakten und Umstände, die zur Entscheidung geführt haben, insbesondere, wenn die vermutete Verletzung durch eine Meldung einer anderen Person oder durch eine proaktive Recherche festgestellt wurde,
- ob automatisierte Mittel verwendet wurden,
- wann die Entscheidung getroffen wurde.
- Die rechtlichen Grundlagen inklusive Begründung,
- die Abschnitte der Nutzungsbedingungen, die verletzt wurden, inklusive Begründung.
Du kannst bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste Beschwerde einreichen, wenn du den Eindruck hast, dass dein Recht auf benutzerfreundliche Meldewege und Beschwerdemechanismen missachtet wurde.
Wenn du eine Beschwerde auf Grundlage wahrer Tatsachen einreichst und sich herausstellt, dass keine Missachtung des Digital Services Acts vorliegt, hat das keine negativen Konsequenzen für dich. Es liegt nicht in deiner Verantwortung, eine rechtliche Bewertung durchzuführen oder die notwendigen Beweise zu liefern.
Online-Plattformen kontaktieren
Ja, du kannst direkt Kontakt zu einer Online-Plattform aufnehmen. Plattformen müssen einen einfach zugänglichen, elektronischen Kontaktweg bereitstellen. Das bedeutet, dass du nicht lange danach suchen musst. Der Kontaktweg muss in der Nähe der Kontakteinstellungen auf der Online-Plattform zu finden sein.
Diese Kontaktmöglichkeiten für große Online-Plattformen konnten wir ausmachen:
Facebook: Kontakt über Onlineformular
Instagram & Threads: Kontakt über Onlineformular
X: Auf dieser Seite muss ein Thema für eine Kontaktanfrage ausgewählt werden. Dann öffnet sich ein entsprechendes Formular.
TikTok: Kontakt über Onlineformular
Google (inklusive YouTube): E-Mail Adresse für Deutschland: support-deutschland@google.com
Unser Hinweis:
Du kannst dich nicht darauf verlassen, dass der elektronische Kontaktweg rechtssichere Dokumente zur Vorbereitung oder Durchführung eines Rechtsstreits übermitteln kann.
Denn die meisten Mitgliedsstaaten haben keine Verträge mit Online-Plattformen über die elektronische Zustellung von Dokumenten. Das heißt, dass du solche Dokumente in den meisten Fällen per Post zustellen musst.
Du hast eine Frage, die dieser Leitfaden nicht beantwortet? Lass uns wissen, welche Informationen dir fehlen. Wir möchten dir die Werkzeuge zur Verfügung stellen, die du benötigst, um deine Rechte geltend zu machen. Deshalb würden wir uns freuen, von dir zu hören und diesen Leitfaden zu erweitern.
