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Bekämpfung des Rechtsextremismus und Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Hasskriminalität

Wir bedanken uns zunächst für die Möglichkeit im Rahmen der Sachverständigenanhörung noch einmal zum aktuellen Beratungsstand des Gesetzentwurfs Stellung nehmen zu können. Die Gelegenheit nehmen wir gern wahr und werden dabei vorranging auf die nach unserer Auffassung zentralen Problemstellungen eingehen. Wir stellen daher die Meldepflicht an das BKA (B.), Betreiberhaftung (C.) und Beauskunftung von Nutzungsdaten (D.) voran und wollen für die dort aufgeworfenen Problemkomplexe konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten. Anschließend gehen wir auf die erst kürzlich in das Gesetzgebungsverfahren eingeführten Änderungen des § 15 b TMG (E.) und des Bundesmeldegesetzes (F.) ein. Im Nachgang werden die weiteren geplanten Änderungen kurz kommentiert (G.). Der Vollständigkeit halber wollen wir auch auf die bisherigen Stellungnahmen von HateAid gemeinsam mit anderen Vertretern der Zivilgesellschaft zu diesem und dem Entwurf zur Änderung des NetzDG verweisen.

Wir begrüßen das gestiegene Bewusstsein dafür, dass Hassrede, Hasskriminalität und Rechtsextremismus auch im Internet als eine Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft und die Meinungsfreiheit wahrgenommen werden. Erkennbar wurde in den vergangenen Monaten mit Hochdruck an einem gesetzgeberischen Maßnahmenbündel zur Bekämpfung dieser Phänomene gearbeitet. Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt im Bereich der Strafverfolgung: Es geht um höhere Strafen und auch um die Erhöhung des Verfolgungsdrucks durch Ausweitung der Befugnisse der Ermittlungsbehörden.

Solche repressiven Ansätze sind zwar ein wichtiger Baustein, um Hasskriminalität und digitale Gewalt einzudämmen und sind durchaus zu begrüßen. Sie bergen aber zugleich die Gefahr, dass Freiheitsrechte mehr als erforderlich eingeschränkt werden. Hier muss genau abgewogen und nach einer Lösung gesucht werden, die Strafverfolgung vorantreibt aber die Grundrechte der Bürger*innen nicht unverhältnismäßig einschränkt. Deswegen plädieren wir dafür Freiheitsrechte und Datenschutz nicht kopflos hinten an zu stellen, sondern jetzt die Gelegenheit wahrzunehmen den Entwurf unter diesen Gesichtspunkten nachzubessern.

Die Weiterentwicklung des NetzDG und die übrigen geplanten Gesetzesänderungen sollen den freien Meinungsaustausch im Internet und unsere demokratische pluralistische Gesellschaft stärken und schützen. In diesem Sinne brauchen wir aber nicht nur Regelungen, die eine effizientere Strafverfolgung ermöglichen und die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche gewährleisten. Das Gesetzesvorhaben sollte vielmehr auch als Chance begriffen werden, Rechtsklarheit und Transparenz zu schaffen, die Rechte von Nutzer*innen sozialer Medien zu stärken und so die Akzeptanz für die Regelungen des NetzDG zu erhöhen. Diese Chance wurde trotz Nachbesserungen in wesentlichen Punkten versäumt.

Richtig ist: Eine Verschärfung des Kampfes gegen vielfach extremistisch motivierte Hasskriminalität ist dringend erforderlich. Dennoch überrascht es, dass die Evaluation des NetzDG nicht abgewartet wurde. Es steht daher zu befürchten, dass die vorgesehenen Maßnahmen dieses und des ebenfalls vor wenigen Wochen verabschiedeten Entwurfs zur Änderung des NetzDG schon bald wieder revidiert werden müssen. Es bedarf hier statt punktueller Abhilfe eines Gesamtpakets, das die Vielfalt der Handlungsansätze miteinander vereint und möglichst umfassend ist. Einige der vorgesehenen Maßnahmen sind überfällig und werden insoweit begrüßt. Andere jedoch erscheinen höchst problematisch, während weitere Maßnahmen, die wir als Zivilgesellschaft bereits seit geraumer Zeit fordern, sich nicht in dem Entwurf wiederfinden.

Die gesamte Stellungnahme kann über den untenstehenden Button heruntergeladen werden.

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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