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Tätigkeitsbericht 2020
HateAid gGmbH

Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018 die Förderung 

  • der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte (§52 (2) 10 AO),
  • der Hilfe für Opfer von Straftaten (§52 (2) 10 AO),
  • der Bildung (§52 (2) 7 AO),
  • der Kriminalitätsprävention (§52 (2) 20 AO),
  • des demokratischen Staatswesens (§52 (2) 24 AO).

Im Jahr 2020 wurde der Gegenstand des Unternehmens insbesondere verwirklicht durch:  

Unentgeltliche Beratung, Hilfe und Betreuung von Menschen, die im öffentlichen Raum von politisch, rassistisch oder religiös motiviertem Hass betroffen sind oder die Zeug*innen von solchem Hass geworden sind (Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte).  

Unentgeltliche allgemeine und rechtliche Beratung und Hilfe von Opfern von Straftaten im Bereich „Hate Speech“, „Digitaler Hass“, Cyberkriminalität, Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und rechter Gewalt (Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten).  

Im Jahr 2020 hat das Team von HateAid 327 Klient*innen in 610 Vorfällen betreut. Diese erhielten emotional-stabilisierende Erstberatung, Sicherheits-, Kommunikationsberatung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung. 

HateAid finanzierte im Jahr 2020 46 Abmahnungen, 6 Zivilklagen, 5 einstweilige Verfügungen und 7 TMG-Anträge. Im Rahmen dieses Prozesskostenfinanzierungs-Angebotes konnte außerdem bei der Stellung von 281 Strafanzeigen unterstützt werden (Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten).  

Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit, über Phänomene digitaler Gewalt und ihrer Folgen sowie Möglichkeiten zu deren Prävention und besseren Strafverfolgung. Dies erfolgte durch Workshops, Informationsveranstaltungen, Internetangebote, Publikationen, Expertisen und Umfragen (Förderung der Bildung und des demokratischen Staatswesens).  

Sensibilisierung und Aufklärung einer breiten Öffentlichkeit über die Strafbarkeit von Phänomenen digitaler Gewalt, vor allem im Internet, insbesondere durch die Veröffentlichung von Fällen, in denen die Täter straf- oder zivilrechtlich belangt wurden (Förderung der Kriminalitätsprävention).  

Zur Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit konnte HateAid im Jahr 2020 unter anderem folgende Aktivitäten durchführen:  

  • Regelmäßiger Newsletter mit 582 Empfänger*innen im Dezember 2020  
  • 158 Erwähnungen in der Presse 
  • 13 eigene Pressemitteilungen 
  • Blog mit 30 Artikeln rund um die Themen Rechtliches, Prävention und Digitale Zivilcourage  
  • 4 Stellungnahmen zu Referenten- und Gesetzesentwürfen sowie Beratung der Abgeordneten als Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu zwei Gesetzesentwürfen 
  • Präsenz auf Social-Media-Kanälen (Zahlen von Ende Dezember 2020): 18.402 Follower 
    • Facebook: 4.109 Fans
    • Twitter: 8.918 Follower
    • Instagram: 5.375 Follower

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