Diffamierungskampagne: HateAid-Geschäftsführerin geht in sofortige Beschwerde
Ein Autor diffamiert die HateAid-Geschäftsführung auf einem Blog. Das zuständige Gericht bewertet die Äußerungen in einer erstinstanzlichen Eilentscheidung als zulässig. Dies geschah nach Auffassung von HateAid zu Unrecht und die Organisation stellt jetzt klar, warum die erhobenen Extremismus-Vorwürfe jeder Grundlage entbehren.
Zum Jahreswechsel kam es im Zusammenhang mit den Einreiseverboten der US-Administration gegen die Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid zu einer Vielzahl von öffentlichen Reaktionen. Neben Solidarität und Zuspruch wurden auch Falschbehauptungen und diffamierende Darstellungen verbreitet. HateAid ist seit Jahren Ziel entsprechender Angriffe, vor allem aus dem rechtspopulistischen Spektrum, die darauf abzielen, die Organisation und ihre Arbeit zu diskreditieren. Dagegen geht HateAid regelmäßig rechtlich vor – in den meisten Fällen mit Erfolg.
Im Dezember 2025 bezeichnete ein Autor des Blogs „ansage.org“ die Geschäftsführerinnen von HateAid unter anderem in diffamierender Weise als „HateAid-Linksextremistinnnen“, „linkswoken Faschistende“, „die beiden Linksextremistinnen“. Gegen diese schwerwiegenden und rufschädigenden Falschdarstellungen ist die Geschäftsführerin Josephine Ballon rechtlich vorgegangen. Sie hat hierzu einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Hanseatischen Oberlandesgericht gestellt.
Berichte, wonach weitere Äußerungen Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gewesen sein sollen, sind falsch.
Das zuständige Gericht hat nun entschieden, dass die beanstandeten Äußerungen im konkreten Fall zulässig seien. Josephine Ballon wird gegen die Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen.
HateAid stellt hierzu klar:
- HateAid ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation, die sich für Menschenrechte im digitalen Raum, den Schutz vor digitaler Gewalt sowie die Stärkung demokratischer Strukturen einsetzt.
- HateAid und die Geschäftsführung setzen sich mit ihrer Arbeit für Demokratie und eine gleichberechtigte Teilhabe aller am demokratischen Diskurs, sowie die Einhaltung geltenden Rechts ein. Dafür erhielt Gründerin Anna-Lena von Hodenberg erst im Oktober 2025 das Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Bezeichnung von HateAid oder ihren Vertreter*innen als „linksextrem“ entbehrt jeder Grundlage. Der Begriff des Linksextremismus ist durch den Verfassungsschutz eindeutig definiert und setzt Bestrebungen voraus, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Für derartige Bestrebungen gibt es bei HateAid keinerlei Anhaltspunkte – im Gegenteil: Die Arbeit zielt explizit auf die Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaates ab.
- Auch die Bezeichnung als „Faschistenden“ ist sachlich falsch, grund- und haltlos und stellt einen besonders schwerwiegenden Vorwurf dar. Der Begriff bezeichnet antidemokratische, totalitäre und ultranationalistische Ideologien. Eine solche Einordnung trifft auf die Geschäftsführerinnen von HateAid in keiner Weise zu.
- Bei dem Autor handelt es sich um eine Person, die seit Jahren in der rechstpopulistischen Medienszene aktiv ist und unter anderem für das YouTube-Format „Hallo Meinung“ tätig war. Darüber hinaus betreibt er als Chefredakteur das Blog „ansage.org“ und ist Pressesprecher des WerteUnion Förderverein e.V. Vertreten wird er durch einen Rechtsanwalt und Publizisten, der 2017 als Oberbürgermeisterkandidat der AfD in Ludwigshafen antrat und regelmäßig Beiträge mit polemischen und teils abwertenden Inhalten veröffentlicht.
Das Gericht gibt in seiner Begründung an, dass allein die berufliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation hierfür eine ausreichende Anknüpfungstatsache für derartige Unterstellungen sei. Dies gelte offenbar auch dann, wenn die betroffene Person selbst weder durch ihre Handlungen, noch durch Äußerungen jemals antidemokratische oder totalitäre Einstellungen vertreten hat.
Nach Auffassung von HateAid könnte eine solche Entscheidung weitreichende Konsequenzen haben. Die Tätigkeit in jedweder gemeinnützigen Organisation, die sich z.B. mit den Themen Klimaschutz, Gleichberechtigung, Antirassismus oder Antisemitismus befasst, darf nicht dazu führen, dass Mitarbeitende und Engagierte den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte verlieren und als extremistisch bezeichnet werden können.
„Dieser Vorgang hätte eine bedenkliche Aufweichung und Verharmlosung zentraler Begriffe zur Folge, die unter anderem durch den Verfassungsschutz definiert sind“, so Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid. „Wenn Bezeichnungen, die bislang Personen mit tatsächlich extremistischen Einstellungen vorbehalten waren, zunehmend inflationär verwendet werden, um andere zu verleumden und zu diskreditieren, verlieren die Begriffe an Trennschärfe – und damit auch an Bedeutung und Tragweite.“, so Ballon weiter.
Das Verfahren vor dem LG Hamburg mit dem Aktenzeichen 324 O 63/26 wird von Rechtsanwältin Verena Haisch (Cronemeyer Haisch) geführt.
Verena Haisch sagt hierzu:
„Unter dem Vorwand, doch nur berechtigte Kritik zu üben, versuchen bestimmte politische Akteure schon länger, die Grenzen zulässiger Äußerungen immer weiter nach rechts zu verschieben. Wenn Gerichte diesem Ansinnen Vorschub leisten, indem sie die Anforderungen an zulässige Äußerungen absenken, öffnen wir gezielten Desinformationskampagnen Tür und Tor.“
Unabhängig von der gerichtlichen Entscheidung bewertet HateAid die verbreiteten Behauptungen weiterhin als grund- und haltlos sowie als Teil gezielter Desinformations- und Diskreditierungskampagnen, die regelmäßig von Rechtspopulist*innen angestoßen werden. HateAid wird sich auch zukünftig entschieden gegen derartige Angriffe zur Wehr setzen.
HateAid gGmbH
Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.
HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023, des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft, des Wertepreises für Demokratie der Werte-Stiftung und des For..Net Awards der Technischen Universität München. 2025 nahm Anna-Lena von Hodenberg stellvertretend für die NGO das Bundesverdienstkreuz entgegen.
Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. +49 (0)30 25208837
