Statement zur IFG-Anfrage an die Bundesnetzagentur zu HateAid als Trusted Flagger
HateAid sieht sich in den vergangenen Jahren wiederkehrenden Angriffen, Falschbehauptungen und gezielten Versuchen der Delegitimierung ausgesetzt, gegen die wir erfolgreich vor Gericht vorgegangen sind (einige Beispiele und Richtigstellungen findest du hier). Auch die aktuelle Anfrage an die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit unserer Ernennung zum „Trusted Flagger“ reiht sich in dieses Muster ein. Wir klären auf und wollen bereits im Vorfeld für Transparenz und Klarheit sorgen.
Bei der Bundesnetzagentur wurde ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Wir haben Grund zu der Annahme, dass es sich um eine Person aus rechtsradikalen Kreisen handelt. Solche Anträge sind legitime Instrumente demokratischer Kontrolle, die wir ausdrücklich befürworten. Die nun offengelegten Dokumente betreffen unsere Kommunikation mit der Bundesnetzagentur im Vorfeld des Ernennungsprozesses als Trusted Flagger.
In diesem Zusammenhang haben wir die wichtigsten Fragen und Einordnungen für dich proaktiv aufgenommen und im nachfolgenden FAQ thematisiert. In aller Kürze:
- Unsere Arbeitsweise als „Trusted Flagger“ ist klar, nachvollziehbar und streng rechtsstaatlich. Wir melden strafbare Inhalte an Plattformen wie Meta, die Entscheidung über die Löschung liegt weiterhin allein bei den Plattformen.
- Geschwärzte Stellen in den veröffentlichten Dokumenten betreffen ausschließlich schutzbedürftige personenbezogene Daten oder sicherheitsrelevante Informationen – dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Unsere Ernennung erfolgte allein auf Basis unserer nachgewiesenen Fachkenntnis. Bei HateAid arbeiten ausschließlich Jurist*innen mit abgeschlossenem Staatsexamen und Erfahrung im digitalen Rechtsschutz.
- Unsere Geschäftsführerin Josephine Ballon ist zugelassene Rechtsanwältin. Auch ihre beratende Rolle im DSC-Beirat stand der Zertifizierung ausdrücklich nicht entgegen – denn der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnis.
HateAid ist eine unabhängige, überparteiliche Organisation, finanziert durch private Spenden und projektbezogene Fördermittel. Wir vertreten keine staatlichen Interessen und treffen keine staatlichen Entscheidungen. Unser Ziel ist es, Betroffene digitaler Gewalt zu unterstützen und dabei zu helfen, dass Menschen ihre Meinung im Netz sicher äußern können.
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Mehr InformationenFAQ
Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG-Antrag) ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bei einer Bundesbehörde nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Er ermöglicht es jeder natürlichen Person, Einsicht in staatliches Handeln zu nehmen. Mehr zur Informationsfreiheit und dem Informationsfreiheitsgesetz gibt es hier.
Jede natürliche Person – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort – kann nach § 1 IFG einen solchen Antrag stellen. Ein besonderer Grund oder ein berechtigtes Interesse müssen nicht angegeben werden.
Informationen von Ämtern und Behörden sollen grundsätzlich für alle frei zugänglich sein – das wird durch das Informationsfreiheitsgesetz und das Instrument des IFG-Antrags gewährleistet.
Anfragende können so Zugang zu amtlichen Informationen erhalten, die nicht automatisch veröffentlicht werden. Es handelt sich somit um ein wichtiges Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Weitere Fragen und Antworten zum Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht auch die Bundesregierung.
Die angefragte Behörde prüft bei jedem IFG-Antrag, ob und welche Informationen herausgegeben werden dürfen. Dabei werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten geschützt. Sollten Dokumente veröffentlicht werden, unterliegen sie der gesetzlichen Bewertung und zeigen im besten Fall die Transparenz und Rechtmäßigkeit der Zusammenarbeit.
Über die Beweggründe des Antragstellers können wir keine Aussage treffen. Möglich wäre, dass Einsicht in die Kommunikation zwischen der Bundesnetzagentur und HateAid als „Trusted Flagger‟ genommen werden soll. Das ist absolut legitim, solange die daraus abgefragten Informationen auch sachgerecht wiedergegeben wurden. In der Vergangenheit haben aber oft rechtsradikale Akteur*innen dieses Instrument genutzt, um danach Aussagen aus dem Zusammenhang zu reißen und Falschinformationen zu produzieren.
Es ist uns wichtig zu betonen: Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind legitim und Teil eines offenen demokratischen Diskurses. Sie sind ein Instrument, um behördliches Handeln in kritischen Momenten für die Bevölkerung sichtbar zu machen. Wir befürworten IFG-Anträge, die der Transparenz und dem offenen Diskurs dienen, als Instrument daher ausdrücklich.
Allerdings wird dieses Instrument in der Praxis teilweise zweckentfremdet, beispielsweise für politische Kampagnen oder um Arbeitsabläufe innerhalb einer Behörde zu sabotieren.
Auch HateAid erlebt häufig Angriffe aus der Öffentlichkeit mit dem Versuch unsere Arbeit und Organisation zu delegitimieren. Das kostet uns Zeit und Ressourcen. Dieses Thema beschäftigt nicht nur unsere Organisation und ist längst Teil einer politischen Debatte. Mehr dazu hier.
Transparenz ist wichtig, Datenschutz aber auch: Schwärzungen in veröffentlichten Dokumenten sind im Rahmen von IFG-Anträgen üblich und gesetzlich vorgesehen. Sie dienen dem Schutz besonders sensibler Inhalte – etwa personenbezogener Daten, vertraulicher Kommunikationsinhalte, sicherheitsrelevanter Informationen oder geschützter Geschäftsgeheimnisse. Die Behörden sind verpflichtet, diese Schutzinteressen bei der Herausgabe von Unterlagen zu wahren. Die Schwärzungen bedeuten daher gerade nicht, dass etwas „verheimlicht“ werden soll, sondern stellen sicher, dass geltendes Recht eingehalten wird und Menschen geschützt werden.
Unser Netzwerk an Kooperationspartner*innen ist auf unserer Website öffentlich einsehbar: Kooperationspartner*innen — HateAid.
Nein, das ist nicht der Fall. HateAid handelt vollkommen unabhängig von der Bundesnetzagentur. Unsere Rolle als „Trusted Flagger“ wurde – basierend auf den gesetzlichen Vorgaben des DSA – formal allein durch die Bundesnetzagentur bewertet und entschieden. HateAid hat sich zu jeder Zeit an die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Abläufe gehalten.
Im Vorfeld zur Zulassung bestand der Kontakt, um die Angaben zu unserer Organisation auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, weitere Fragen an die Behörde insbesondere zu unserer Arbeitsweise zu beantworten sowie für eine abschließende Durchsicht bei ggf. erforderlichen Fehlerkorrekturen sowie sprachlichen Anpassungen. Es wurden keine inhaltlichen Änderungen unsererseits angemerkt.
Es ist uns wichtig, klarzumachen: HateAid hat an keiner Stelle auf den Entscheidungsprozess der Bundesnetzagentur Einfluss genommen. Wir haben allen Bitten um Auskünfte umfassend Folge geleistet und sehr genau erklärt, wie wir arbeiten. Dies wird aus den veröffentlichten Unterlagen der Bundesnetzagentur ersichtlich.
Als „Trusted Flagger“ melden wir strafbare Inhalte an große Tech-Konzerne wie Meta, X oder Tiktok. Die Entscheidung, ob die Inhalte tatsächlich gelöscht werden, treffen dann aber immer die Plattformen. Dadurch, dass wir mit unserem Juristen*innen geschulte Hinweisgebende sind, sind unsere Meldungen genauer und rechtlich begründet. Deshalb können und sollen sie schneller bearbeitet werden. Die Hinweise von „Trusted Flaggern“ helfen überall dabei, illegale Inhalte wie Holocaustleugnungen, Morddrohungen oder verfassungsfeindliche Symbole schneller zu erkennen und zu entfernen.
Die Ernennung zum „Trusted Flagger“ war für uns ein wichtiger Schritt: Vorher konnten Meldungen durch freiwillige „Trusted Flagger“ oft nur anhand der AGB einer Plattform erfolgen. Heute ermöglicht der Digital Services Act uns Hinweisgebenden die gesetzliche Grundlage für das Melden rechtswidriger Inhalte im Netz an die Plattformen. Mehr dazu findest du hier.
Als gemeinnützige Organisation ist HateAid überparteilich. Das bedeutet, dass HateAid zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet ist. Sowohl die Abgabenordnung als auch der Gesellschaftsvertrag von HateAid bestätigen dies explizit.
HateAid hat bereits mit Vertreter*innen verschiedener Parteien zusammengearbeitet, darunter Dr. Thorsten Lieb (FDP), Dr. Adeline Abimnwi Awemo (CDU) und Dr. Karamba Diaby (SPD). Auch im Beirat von HateAid gibt es bekannte Persönlichkeiten, die unterschiedlichen Parteien angehören, so Nadine Schön (CDU) oder die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD).
HateAid veröffentlicht jährlich einen Transparenzbericht mit Angaben zu Mittelherkunft und -verwendung. Seit 2020 kontrollieren unabhängige Wirtschaftsprüfer*innen den Jahresabschluss von HateAid. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat unsere Unabhängigkeit nochmals geprüft und bestätigt – insbesondere auch mit Blick auf potenzielle Einflussnahmen durch politische Akteure.
Als Expertin wird HateAid regelmäßig von verschiedenen Fraktionen in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ebenso wie in den Digitalausschuss, in den Innenausschuss und in Anhörungen der Landesparlamente geladen. HateAid nimmt dort Stellung zu Fragen des Zivil- und Strafrechts, des Prozessrechts, des Melderechts, sowie nationaler und europäischer Regulierung von Online-Plattformen.
Unsere Geschäftsführerin Josephine Ballon spricht zum Beispiel bei Anhörungen im Europäischen Parlament. Durch unser Büro in Brüssel arbeiten wir seit Jahren intensiv auch an europarechtlichen Themen, beispielsweise zur Einführung und jetzt zur Durchsetzung des Digital Services Act sowie zur Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Auch ihre beratende Rolle im DSC-Beirat der Koordinierungsstelle wurde im Verfahren der Bundesnetzagentur umfassend berücksichtigt – das kannst du öffentlich im Bescheid nachlesen. Die Behörde hat klargestellt, dass ihre Beiratsmitgliedschaft der Zertifizierung von HateAid als „Trusted Flagger“ nicht entgegensteht. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnis rund um die Zertifizierung und ist ausschließlich dem öffentlichen Interesse verpflichtet.
HateAid ist parteipolitisch neutral. Gleichwohl: Öffentliche Förder*innen, Stiftungen, soziale Investor*innen und private Spender*innen ermöglichen unsere Arbeit überhaupt erst. Doch sie nehmen keinen Einfluss auf unsere Unabhängigkeit: Als gemeinnützige Organisation ist unser Grundprinzip, dass wir unabhängig und überparteilich für Menschenrechte und Demokratie einstehen. Das gilt selbstverständlich auch für unsere Beratung, unsere Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung oder politische Advocacy- und Aufklärungsarbeit. Dafür gehen wir in den kritischen Dialog mit der Politik und in den kooperativen Austausch mit anderen Initiativen.
Gegenüber der Bundesnetzagentur haben wir im Antragsverfahren zum „Trusted Flagger“ unsere Finanzierung transparent dargestellt. Auch im Bescheid stellt die Bundesnetzagentur klar, dass Förderungen von privaten Unternehmen einer Unabhängigkeit nicht entgegenstehen. Diese Förderungen begründen gerade keine wirtschaftliche Abhängigkeit. Alle Infos zu unserer Mittelherkunft gibt es hier.
