Tätigkeitsbericht 2019
HateAid gGmbH
Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018 die Förderung
- der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte (§52 (2) 10 AO),
- der Hilfe für Opfer von Straftaten (§52 (2) 10 AO),
- der Bildung (§52 (2) 7 AO),
- der Kriminalitätsprävention (§52 (2) 20 AO),
- des demokratischen Staatswesens (§52 (2) 24 AO).
Im Jahr 2019 wurde der Gegenstand des Unternehmens insbesondere verwirklicht durch:
- Unentgeltliche Beratung, Hilfe und Betreuung von Menschen, die im öffentlichen Raum von politisch, rassistisch oder religiös motiviertem Hass betroffen sind oder die Zeugen von solchem Hass geworden sind (Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte).
- Unentgeltliche allgemeine Beratung und Hilfe von Opfern von Straftaten im Bereich „Hatespeech“, „digitaler Hass“, Cyberkriminalität, Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und rechter Gewalt.
Im Jahr 2019 hat das Team von HateAid 191 Klient*innen in über 230 Vorfällen betreut. Diese erhielten kostenlose emotional-stabilisierende Erstberatung, Sicherheits-, Kommunikations- sowie Rechtsberatung.
Es wurden in dem Jahr 176 justiziable Fälle von 147 Täter*innen erfasst. Die Klient*innen stellten 36 Strafanzeigen und Strafanträge, verteilt auf 24 Täter*innen, sowie 17 Abmahnungen, verteilt auf 8 Täter*innen. Es wurden 3 einstweilige Verfügungen und 2 Prozesstermine vor Landgerichten sowie Geldentschädigung in Höhe von 13.000 Euro erstritten.
- Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit über Phänomene des digitalen Hasses und Hatespeech und ihrer Folgen sowie Möglichkeiten von deren Prävention und besseren Strafverfolgung. Dies kann beispielsweise durch Workshops, Informationsveranstaltungen, Internetangebote, entsprechende Publikationen, Expertisen oder Forschungsprojekte geschehen (Förderung der Bildung und des demokratischen Staatswesens).
- Sensibilisierung und Aufklärung einer breiten Öffentlichkeit über die Strafbarkeit von Phänomenen des “Digitalen Hasses” und “Hatespeech”, vor allem im Internet, insbesondere durch die Veröffentlichung von Fällen, in denen die Täter*innen straf- oder zivilrechtlich belangt wurden (Förderung der Kriminalitätsprävention).„digitaler Hass“, Cyberkriminalität, Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und rechter Gewalt.
Zur Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Institutionen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit konnte HateAid im Jahr 2019 folgende Aktivitäten durchführen:
- 77 Presse-Clippings, insgesamt 113 Presseerwähnungen
- 9 eigene Pressemitteilungen
- 3 Positionspapiere: ein eigenes und Kommentare zum „Referentenentwurf des BMJV zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ und zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“
- Social Media, Stand Ende Dezember 2019
- Facebook: 2.877 Abonnent*innen
- Twitter: 3.777 Follower
- Instagram: 408 Abonnent*innen
Zudem waren wir zu folgenden Veranstaltungen eingeladen:
- Digital Service Act Podium, Brüssel u. a. mit Margarete Vestager, Kommissarin für Digitales
Vertreter*innen von HateAid waren beteiligt an:
Podiumsdiskussionen bei/in/mit
- RAW mit dem Bundesjustizministerin
- Zwickau mit dem Bundespräsidenten
- der Konrad Adenauer Stiftung
- der Internationalen Sicherheitskonferenz mit dem niedersächsischen Innenminister der Exekutivdirektorin von EUROPOLund dem BKA-Präsident
Politische Gespräche
- Persönliche Treffen mit Justizsenator/-minister in Hamburg, Hessen und NRW
- Persönliche Treffen mit dem Innenminister in Niedersachsen
- Persönliche Treffen mit dem Familienministerium in Rheinland-Pfalz
- Persönliches Treffen mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzendem und dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag
- Expert*inneninput im Berliner Abgeordnetenhaus