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Tätigkeitsbericht 2021
HateAid gGmbH

Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018 die Förderung 

  • der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte (§52 (2) 10 AO)
  • der Hilfe für Opfer von Straftaten (§52 (2) 10 AO),
  • der Bildung (§52 (2) 7 AO),
  • der Kriminalitätsprävention (§52 (2) 20 AO),
  • des demokratischen Staatswesens (§52 (2) 24 AO).

Im Jahr 2021 wurde der Gegenstand des Unternehmens insbesondere verwirklicht durch:  

Unentgeltliche Beratung, Hilfe und Betreuung von Menschen, die im öffentlichen Raum von politisch, rassistisch oder religiös motiviertem Hass betroffen sind oder die Zeug*innen von solchem Hass geworden sind (Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte).  

Unentgeltliche allgemeine und rechtliche Beratung und Hilfe von Opfern von Straftaten im Bereich „Hate Speech“, „Digitaler Hass“, Cyberkriminalität, Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und rechter Gewalt (Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten).  

Im Jahr 2021 hat das Team von HateAid 969 Klient*innen in 1.258 Vorfällen betreut. Diese erhielten emotional-stabilisierende Erstberatung, Sicherheits-, Kommunikationsberatung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung.   

HateAid finanzierte im Jahr 2021 43 Abmahnungen, 16 Zivilklagen, eine einstweilige Verfügung und 3 TMG-Anträge. Im Rahmen dieses Prozesskostenfinanzierungs-Angebotes konnte außerdem bei der Stellung von 255 Strafanzeigen unterstützt werden (Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten).   

Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit, über Phänomene digitaler Gewalt und ihrer Folgen sowie Möglichkeiten zu deren Prävention und besseren Strafverfolgung. Dies erfolgte durch Workshops, Informationsveranstaltungen, Internetangebote, Publikationen, Expertisen und Umfragen (Förderung der Bildung und des demokratischen Staatswesens).  

Sensibilisierung und Aufklärung einer breiten Öffentlichkeit über die Strafbarkeit von Phänomenen digitaler Gewalt, vor allem im Internet, insbesondere durch die Veröffentlichung von Fällen, in denen die Täter straf- oder zivilrechtlich belangt wurden (Förderung der Kriminalitätsprävention).  

Zur Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit konnte HateAid im Jahr 2021 unter anderem folgende Aktivitäten durchführen:  

  • Regelmäßiger Newsletter mit 10.498 Empfänger*innen im Dezember 2021  
  • 346 Erwähnungen in der Presse 
  • 20 eigene Pressemitteilungen 
  • Blog mit 54 Artikeln rund um die Themen Rechtliches, Prävention und Digitale Zivilcourage  
  • 2 Positionspapiere zu nationalen Gesetzesentwürfen, Policy Paper zu einem EU-Kommissionsentwurf des Digital Services Acts  
  • Präsenz auf Social-Media-Kanälen (Zahlen von Ende Dezember 2021): 40.354 Follower 
    • Facebook: 5.179 Fans
    • Twitter: 14.164 Follower
    • Instagram: 19.386 Follower
    • TikTok: 1.625 Follower

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