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State of the Union-Rede: EU-KIDS-Act darf kein Versprechen bleiben – Schutzpflichten gelten längst

Kinder und Jugendliche brauchen wirksamen Schutz im Netz, und zwar jetzt. HateAid begrüßt daher den geplanten EU-KIDS-Act, der heute bei der State of the Union-Rede von Ursula von der Leyen in Straßburg vorgestellt wurde. Die Menschenrechtsorganisation warnt jedoch vor Fallstricken: Beim DSA beobachten wir bereits, dass bestehende Pflichten nicht durchgesetzt werden. Für bestehende und kommende Gesetze muss gelten: Tech-Konzerne müssen bei Verstößen endlich konsequent Verantwortung tragen.

Mit dem geplanten EU-KIDS-Act will die Europäische Kommission den Schutz junger Menschen im digitalen Raum deutlich stärken: Für soziale Netzwerke, Video-Plattformen, Online-Games sowie KI-Chatbots und KI-Begleiter sollen altersgerechte Zugänge, wirksame Altersverifikation und verpflichtende Sicherheitsstandards gelten.

HateAid begrüßt, dass die EU-Kommission den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum auf europäischer Ebene stärken will. Ein einheitlicher europäischer Rahmen kann nationale Alleingänge verhindern, Rechtssicherheit schaffen und dafür sorgen, dass Kinder in allen Mitgliedstaaten gleich geschützt werden. Ein Ansatz, bei dem Plattformen die Sicherheit ihrer Angebote für Minderjährige belegen müssen, wäre ein wichtiger Schritt. Das würde die Beweislast dorthin verschieben, wo sie hingehört: zu den Tech-Konzernen.

Fakt ist aber auch: Die zentralen Schutzpflichten für Kinder und Jugendliche online gelten längst. Seit Februar 2024 verpflichtet Artikel 28 des Digital Services Act Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, zu einem hohen Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz.

Dazu Josephine Ballon, HateAid-Co-Geschäftsführerin:
„Es ist möglich, Tech-Konzerne zur Verantwortung zu ziehen – aktuell geschieht dies jedoch vor allem punktuell durch Gerichte, wenn sich einzelne Nutzende wehren. Der DSA könnte Kinder schon jetzt besser schützen, würde die Europäische Kommission ihn konsequent durchsetzen. Ein neues Gesetz darf nicht dazu führen, dass den Plattformen eine Ausrede gegeben wird, die Einhaltung des DSA noch weiter auf Kosten von Kindern und Jugendlichen aufzuschieben.“

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, HateAid-Geschäftsführerin:
„Jeden Tag kommen Kinder und Jugendliche in ganz Europa mit Pornographie, gewaltvollen Videos oder extremistischem Content in Berührung. Sie werden Opfer von sexuellem Missbrauch, werden durch Algorithmen in die Magersucht oder in die Selbstverletzung getrieben. Heranwachsende dürfen nicht länger die Versuchskaninchen eines Geschäftsmodells sein, das auf maximale Aufmerksamkeit ausgelegt ist. Tech-Konzerne haben über Jahre hinweg die Risiken ihrer Algorithmen ignoriert und gleichzeitig Mechanismen optimiert, um die Nutzungsdauer zu maximieren. Und wir als Gesellschaft haben zugeschaut. Frau von der Leyen muss jetzt endlich Worten Taten folgen lassen und sich trauen, sich mit den Tech-Konzernen und damit auch mit der US-Regierung anzulegen. Das ist sie unseren Kindern schuldig.“

Die EU-Kommission führt im Rahmen des DSA bereits Verfahren gegen mehrere große Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok und Pornhub. Doch diese ziehen sich zum Teil bereits über Jahre. Bislang wurde wegen Verstößen gegen Artikel 28 des DSA kein Bußgeld verhängt und keine finale Entscheidung getroffen. Gerade beim Schutz von Kindern und Jugendlichen ist das nicht hinnehmbar. 

HateAid fordert deshalb: 

  • Endlich müssen bestehende Regeln konsequent durchgesetzt werden. Sehr große Plattformen müssen entsprechend des neuen Gesetzesvorhabens öffentlich machen, wie sie Risiken für Minderjährige bewerten und mindern. Die EU-Kommission hat bereits vergangenes Jahr Leitlinien vorgelegt, welche Maßnahmen als Mindeststandards zum Schutz von Kindern von den Plattformen erwartet werden. Die besonderen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach Art. 28 des DSA müssen endlich umgesetzt werden. Bei Verstößen dagegen braucht es harte Sanktionen wie das Verhängen von Bußgeldern und erweiterte Aufsichtsmaßnahmen.  
  • Safety by Design muss zum Standard werden. Das bedeutet, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen von Beginn an im Design der Plattformen berücksichtigt werden würde. Wir begrüßen die Nachweispflicht für Tech-Plattformen, die von der Leyen vorgestellt hat. Was für Heranwaschende gilt, gilt natürlich auch ganzheitlich. Wir fordern: Plattformen müssen so gestaltet werden, dass die davon ausgehenden Schäden für einzelne Personen und unsere Demokratie minimiert werden. 
  • Kinder und Jugendliche haben auch online ein Recht auf Teilhabe. Ein wirksamer Schutz braucht altersgerechte Zugänge wie das von von der Leyen abgestufte Modell unter 15 Jahren. Kinder unter 13 Jahren sollen demnach Dienste künftig nur über streng geschützte, vollständig von Sorgeberechtigten verwaltete Konten nutzen können; für 13- bis 15-Jährige sind Einführungskonten mit begrenzter Kontaktaufnahme zu Fremden, Bildschirmzeitlimits und Elternkontrollen vorgesehen, bevor sie ab 15 eigene Accounts einrichten können. Zusätzlich dazu sollen kinderfreundliche Geschäftsmodelle als Alternativen zu bereits etablierten Plattformen besonders gefördert werden.  

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023, des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft, des Wertepreises für Demokratie der Werte-Stiftung, des For..Net Awards der Technischen Universität München und des Günter-Wallraff-Preises für Pressefreiheit und Menschenrechte 2026. 2025 nahm Anna-Lena von Hodenberg stellvertretend für die NGO das Bundesverdienstkreuz entgegen.

Pressekontakt: presse@hateaid.org

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