Deepfakes und Dickpics: EU schützt Frauen vor digitaler Gewalt
Wichtiger Schritt gegen geschlechtsspezifische digitale Gewalt: Die ungewollte Verbreitung sexualisierter Deepfakes, Cyberstalking, Belästigungen im Netz sowie das unaufgeforderte Versenden von pornografischen Inhalten werden europaweit strafbar. Dies wurde gestern von den Verhandler*innen der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bekannt gegeben. Die gemeinnützige Organisation HateAid setzt sich seit Jahren für einen besseren Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt ein – ein Phänomen digitaler Gewalt, von dem besonders weiblich gelesene Personen betroffen sind. Diese Forderung wurde in den Verhandlungen jetzt explizit thematisiert.
Nach fast zwei Verhandlungsjahren schafft die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ EU-weit einen gemeinsamen Mindeststandard für den Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt. HateAid begrüßt dies als einen notwendigen Fortschritt für besseren Schutz von Frauen im digitalen Raum. Frauen sind besonders stark von sexualisierten und oft gewaltvollen Angriffen betroffen, die sie einschüchtern und zum Rückzug zwingen sollen. Insbesondere die nicht einvernehmliche Verbreitung von KI-generierten Deepfakes und anderen Formen der bildbasierten sexualisierten Gewalt sind nach der Erfahrung von HateAid zu einer Gefahr für Frauen geworden. Der Fall von Weltstar Taylor Swift, deren sexualisierte Deepfakes kürzlich im Internet massenhaft verbreitet wurden, zeigt das mögliche Ausmaß dieses Problems.
Dazu Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid:
„Geschlechtsspezifische digitale Gewalt ist ein Massenphänomen und als Teil eines antifeministischen Backlash zu verstehen. Durch frauenfeindliche digitale Gewalt sollen Frauen erniedrigt, eingeschüchtert und aus dem öffentlichen Diskurs verdrängt werden. Mit der neuen Richtlinie als Mindeststandard für künftige Gesetzgebung in Europa erkennt die EU an, dass Angriffe gegen Frauen unsere Gesellschaft als Ganzes bedrohen. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, die Richtlinie umzusetzen und durchzusetzen. Bisher hängt der Schutz vor geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt erheblich von dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat ab, in dem Betroffene leben. Für Deutschland bedeutet die neue Richtlinie zum Beispiel, dass neue Gesetze gegen bildbasierte digitale Gewalt erforderlich sind.“
HateAid hat sich im politischen Prozess zur neuen Richtlinie für einen umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt eingesetzt. Die Kernforderung: Die Verbreitung nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes und das unaufgeforderte Versenden von Nacktbildern sollten strafbar werden. Diese Forderung wird durch die Richtlinie adressiert. Darüber hinaus kündigten die Verhandler*innen erhebliche Verbesserung in der Ausstattung und Schulung von Strafverfolgungsbehörden an – eine weitere Forderung, für die sich HateAid eingesetzt hatte. Hierbei konnte HateAid auf Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit spezialisierten Cybercrime-Einheiten in Deutschland zurückgreifen, die den Opferschutz und die Strafverfolgung im Internet erheblich verbessert haben.
Der neue Rechtsrahmen der EU ist dringend erforderlich, da fast jede dritte Frau in der EU bereits Gewalt im Internet erfahren hat. Neben den gravierenden Konsequenzen für die Betroffenen – darunter Angst, Stress und Depression – hat die Gewalt immense Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen. Bereits jetzt trauen sich 52 Prozent der Frauen in der EU aus Angst vor Hass nicht mehr, ihre Meinungen online zu äußern. Digitale Gewalt verdrängt Frauen aus dem Internet, einem unserer wichtigsten Debattenräume, und gefährdet somit unsere Demokratie.
Die Richtlinie umfasst geschlechtsspezifische Formen von Gewalt sowohl im digitalen als auch im analogen Raum. Die Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens im letzten politischen Trilog ist Ergebnis von kontroversen Verhandlungen – unter anderem über die Kriminalisierung von Vergewaltigung, die unter den Mitgliedsstaaten äußerst umstritten war.
Details der endgültigen Einigung werden in den kommenden Tagen bekannt werden und höchstwahrscheinlich Gegenstand weiterer Diskussionen und Kritik sein. Es ist noch nicht klar, wie weitreichend die neuen Schutzbestimmungen sein und welchen Einschränkungen sie unterliegen werden. Den EU-Mitgliedsstaaten wird eine Umsetzungsfrist eingeräumt, um die EU-Richtlinie in ihre nationalen Rechtssysteme zu übernehmen.
HateAid gGmbH
Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.
HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023.
Im Rahmen des Landecker Digital Justice Movements finanziert HateAid Grundsatzprozesse gegen Online-Plattformen, um grundlegende Nutzer*innenrechte gerichtlich klären zu lassen.
Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. +49 (0)30 25208837