Tätigkeitsbericht 2023
HateAid gGmbH
Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2022 die Förderung
- der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte (§52 (2) 10 AO)
- der Jugendhilfe (§52 (2) 4 AO)
- der Bildung (§52 (2) 7 AO)
- von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§52 (2) 16 AO)
- der Hilfe für Opfer von Straftaten (§52 (2) 10 AO)
- der Kriminalitätsprävention (§52 (2) 20 AO)
- des demokratischen Staatswesens (§52 (2) 24 AO)
Im Jahr 2023 wurde der Gegenstand des Unternehmens insbesondere verwirklicht durch:
Unentgeltliche Beratung, Hilfe und Betreuung von Menschen, die im öffentlichen Raum von politisch, rassistisch oder religiös motiviertem Hass betroffen sind oder die Zeug*innen von solchem Hass geworden sind (Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte).
Allgemeine und rechtliche Unterstützung und Hilfe von Opfern von Straftaten (ohne Kostenrisiko für die Betroffenen) im Bereich Hatespeech, digitaler Hass, Cyberkriminalität, Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und rechter Gewalt (Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten).
Im Jahr 2023 hat das Team von HateAid 1.390 Klient*innen in 7.688 Vorfällen betreut. Diese erhielten emotional-stabilisierende Erstberatung, Sicherheits-, Kommunikationsberatung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung (Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz).
HateAid finanzierte im Jahr 2023 117 Abmahnungen, 33 Zivilklagen und 6 einstweilige Verfügungen. Im Rahmen dieses Prozesskostenfinanzierungs-Angebotes konnte außerdem bei der Stellung von 522 Strafanzeigen unterstützt werden (Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten).
Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit, über Phänomene digitaler Gewalt und ihre Folgen sowie Möglichkeiten zu deren Prävention und besseren Strafverfolgung. Dies erfolgte durch Workshops, Informationsveranstaltungen, Internetangebote, Publikationen, Expertisen und Umfragen. Auch die Zielgruppen Jugendliche und Multiplikator*innen konnten wir im Rahmen von Sensibilisierungs- und Aufklärungsworkshops, durch die Teilnahme an Messen und Veranstaltungen sowie mit einer speziell konzipierten Broschüre erreichen (Förderung der Bildung und des demokratischen Staatswesens; Jugendhilfe).
Sensibilisierung und Aufklärung einer breiten Öffentlichkeit über die Strafbarkeit von Phänomenen digitaler Gewalt, vor allem im Internet, insbesondere durch die Veröffentlichung von Fällen, in denen die Täter*innen straf- oder zivilrechtlich belangt wurden (Förderung der Kriminalitätsprävention).
Zur Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit konnte HateAid im Jahr 2023 unter anderem folgende Aktivitäten durchführen:
- 5 Positionspapiere
- 2 Policy Paper an die Koordinierungsstelle für Digitale Dienste und zu Empfehlungsalgorithmen
- 1 Stellungnahme zum Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt
- 2 offene Briefe zur Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zur Einstufung von Porno-Plattformen als große Online-Plattformen im DSA
- 697 Erwähnungen in der Presse
- 13 eigene Pressemitteilungen
- Magazin mit 29 Artikeln rund um die Themen Rechtliches, Prävention und Digitale Zivilcourage, verbreitet über einen monatlich erscheinenden Newsletter und die Social-Media-Kanäle
- Präsenz auf Social Media Kanälen (Zahlen von Ende Dezember 2023) mit Kommunikation mehrmals pro Woche:
- Facebook 7.579 Follower
- Instagram 31.088 Follower
- LinkedIn 8.298 Follower
- TikTok 3.247 Follower
- X 26.486 Follower
- YouTube 410 Follower