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Hass im Netz kostet: 10.000 Euro Geldentschädigung für Falschzitat

Erfolg für Renate Künast und HateAid vor dem Landgericht Frankfurt/Main

Grünen-Politikerin Renate Künast ist gemeinsam mit der HateAid gGmbH erfolgreich gegen Sven Liebich vor dem Landgericht Frankfurt am Main vorgegangen. Sven Liebich, der den Blog Halle Leaks betreibt, muss eine Geldentschädigung von 10.000 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten bezahlen.

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid:

„Falschzitate im Netz können Leben ruinieren. Sie werden tausendfach verbreitet, geteilt und die Lügen bleiben oft für immer an den Betroffenen hängen. Wer anderen so etwas antut, muss dafür teuer bezahlen. Das hat dieses Urteil gezeigt. Der bekannte Rechtsextremist Sven Liebich verbreitet seit Jahren gezielt Lügen und Falschzitate auf seiner Hetzseite Halle Leaks. Die Entscheidung des Gerichts gibt jetzt allen Betroffenen Rückenwind, sich dagegen zu wehren. Wir freuen uns, dass wir mit den 10.000 Euro auch weitere Prozesse für Angegriffene finanzieren können.“

Das Landgericht entschied, dass Liebich das „SharePic“ mit dem Falschzitat im vollen Bewusstsein, seiner Unehrlichkeit verbreitete. Liebich versuchte somit bewusst den Durchschnittsbetrachter*in dazu zu verleiten, das Falschzitat für wahr zu halten. Der Beitrag erzielte auf Liebichs Blog 85.000 Interaktionen. Neben der Geldstrafe muss Liebig eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, mit der er die Weiterverbreitung des Posts unterlassen muss.

„Sven Liebich hetzt seit Jahren gegen Geflüchtete, gegen Jüdinnen, gegen Politikerinnen. Er verbreitet Verschwörungstheorien und Fake News auf seinem Blog. Zehntausende Anhänger*innen schauen sich die Hetze täglich im Netz an. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt zeigt deutlich, dass die Verbreitung von „SharePics“ mit Falschzitaten eine unzulässige Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind – und somit strafbar. Das Landgericht setzt ein starkes Zeichen für alle Betroffenen von Hass im Netz und für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie“, sagt Anna-Lena von Hodenberg.

Falschzitate, wie in diesem Fall, sind stigmatisierend und belastend für Betroffene. In vielen Fällen können sie für Betroffene Karrieren, Beziehungen, Gesundheit und vieles mehr zerstören. Das Gericht hat ein deutliches Zeichen gesetzt, dass das Persönlichkeitsrecht auch online zu schützen ist und Verletzungen in unserem Rechtsstaat schmerzvolle Konsequenzen für Täter*innen haben können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dennoch setzt es ein starkes Zeichen dafür, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist.

Die HateAid gGmbH unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt mit Betroffenenberatung, aber auch mit der Finanzierung von Anwält*innen bei zivilrechtlichen Verfahren wie diesem. Aktuell hat HateAid bereits in 182 Fällen die Verfahrenskosten übernommen. Gerichtsurteile wie das diesige sind ein starkes Signal für alle Betroffenen von digitaler Gewalt, sich mit allen Mittel des Rechtsstaates zur Wehr zu setzen und Gerechtigkeit zu erfahren.

Weitere Informationen:

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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