Licht und Schatten: HateAid gGmbH kritisiert NetzDG Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zu Hass im Netz
Der am 16.12.2019 vorgestellte Entwurf zur Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz enthält einige begrüßenswerte Ansätze. Betroffene von Beleidigung und Verleumdung wird es aber weiterhin schwer gemacht, gegen die Täter*innen vorzugehen.
Wer im Netz beleidigt oder verleumdet wird, für den ist es weiterhin schwer bis unmöglich, gegen die Täter*innen vorzugehen. Denn das BMJV sieht in dem Gesetzesentwurf keine Reform des §14 TMG vor. Das bedeutet: Auch wenn ein deutsches Gericht Beleidigungen als klar rechtswidrig einstuft, sind Facebook, Google und Co. nicht dazu verpflichtet, die Daten der Täter*innen herauszugeben, damit die Betroffenen vor Gericht gegen diese vorgehen können. Den Plattformen wird es lediglich “gestattet” die Nutzerdaten herauszugeben. Hier hatte HateAid gemeinsam mit dem Verein ichbinhier e.V. gefordert, die Plattformen zu der Auskunft verbindlich zu verpflichten. In der Vergangenheit hatten sich die Plattformen regelmäßig geweigert, die Daten herauszugeben. Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin HateAid gGmbH:
“Gerade bei den Beleidigungen und Verleumdungen geht es darum, zu verhandeln wie wir im Netz als Gesellschaft miteinander umgehen. Bleibt es bei dem Entwurf, werden sich Betroffene von Beleidigungen weiterhin eindeutig rechtswidrige Äußerungen gefallen lassen müssen. Täter*innen kommen oftmals straflos davon. Hier muss dringend nachgebessert werden.”
Eindeutig positiv bewertet HateAid, dass wenn Nutzer*innen Aufrufe zu schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung gutheißen, sie sich jetzt auch selber strafbar machen. Außerdem soll auch schon die Billigung von gefährlicher Körperverletzung im neuen Gesetz eine Straftat werden. Dazu Josephine Ballon, Rechtsanwältin von HateAid:
“Im Internet ist es mittlerweile normal geworden, Menschen Mord und Vergewaltigung zu wünschen. Dadurch verrohen wir nicht nur im Netz, sondern auch als Gesellschaft. Deswegen ist es so wichtig, dass diese Gesetzeslücken endlich gefüllt werden.”
Begrüßenswert ist, dass es jetzt eine Meldepflicht von einzelnen Straftatbeständen an das BKA gibt. Allerdings bleibt unklar, wie die Länder die hohe Anzahl an Verfahren bearbeiten sollen, da keine Verabredungen zur Einstellung von Staatsanwält*innen und Richter*innen vorgesehen sind.
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