Weiterer Beschluss des Landgerichts Berlin im Fall Renate Künast. HateAid wird Frau Künast auch hier bei Beschwerde unterstützen
In einem weiteren Verfahren von Renate Künast gegen Twitter vor dem Landgericht Berlin ist nun eine Entscheidung ergangen. Die HateAid gGmbH unterstützt und begleitet dieses und weitere Verfahren als Prozesskostenfinanzierer.
Nur in einem einzigen Fall („Renate Künast: Ja zu Sex mit Kindern”) hielten die Richter*innen eine Aussage gegen Frau Künast für unzulässig. Weitere Aussagen wie „abartig” oder „perverses Pack” seien Meinungsäußerungen, die nicht die Schwelle zur Beleidigung überschreiten würden. Das Internet sei „kein Ort des Höflichkeitsaustausches” und die „besondere Internetsprache” sei zu berücksichtigen, hieß es in der Begründung.
Dazu erklärt Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin der HateAid gGmbH:
„Die Begründung des Landgerichts Berlin ist für uns nicht nachvollziehbar. Hierdurch wird eine massive Verrohung der Sprache im Netz erneut legitimiert und vor allem normalisiert. Nach dem Fall Lübcke und nach Halle wissen wir, wozu digitale Gewalt führen kann. Diese Art von Sprache schafft einen toxischen Nährboden. Das darf nicht zum Normalzustand werden – deswegen unterstützen wir Frau Künast auch in der nächsten Instanz.”
Die HateAid gGmbH finanziert den Prozess im Fall Künast – so wie viele weitere zivilrechtliche Verfahren von Betroffenen von Hassrede und Digitaler Gewalt im Internet. HateAid setzt sich dabei für die Rechte der Betroffenen ein und will durch Rechtsdurchsetzung die Meinungsfreiheit schützen.
Josephine Ballon, selbständige Rechtsanwältin für HateAid, erklärt:
„Trotz geringfügiger Nachbesserung, hält das Gericht an seiner extrem weiten Auffassung des Sagbaren fest und bleibt eine überzeugende Begründung dessen weiterhin schuldig. Dies führt nach unserer Auffassung in der Praxis zu unvertretbaren und gefährlichen Ergebnissen. Es setzt ein fatales Signal, vor allem für die Betroffenen, die sich im Internet engagieren und denen nach Auffassung des Gerichts auch gröbste Beleidigungen als sachbezogene Kritik zugemutet werden können.“
Die HateAid gGmbH wird deshalb auch das nun folgende gerichtliche Beschwerdeverfahren am Kammergericht finanziell unterstützen. Hier hofft HateAid, dass diese Entscheidung des Landgerichts Berlin revidiert wird.
Die Abschrift des Beschlusses des Landgerichts Berlin finden Sie hier: Beschluss Künast Landgericht Berlin
Weitere Informationen:
Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37