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Tätigkeitsbericht 2024
HateAid gGmbH

Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2022 die Förderung

  1. der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte (§52 (2) 10 AO)
  2. der Jugendhilfe (§52 (2) 4 AO)
  3. der Bildung (§52 (2) 7 AO)
  4. von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§52 (2) 16 AO)
  5. der Hilfe für Opfer von Straftaten (§52 (2) 10 AO)
  6. der Kriminalitätsprävention (§52 (2) 20 AO)
  7. des demokratischen Staatswesens (§52 (2) 24 AO)

Im Jahr 2024 wurde der Gegenstand des Unternehmens insbesondere verwirklicht durch:

Unentgeltliche Beratung, Hilfe und Betreuung von Menschen, die in öffentlichen und privaten digitalen Räumen von politisch, rassistisch oder religiös motiviertem Hass betroffen sind oder die Zeug*innen von solchem Hass geworden sind (Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, sowie Unterstützung der Opfer von Straftaten).

Allgemeine und rechtliche Unterstützung und Hilfe für Betroffene von Straftaten (ohne Kostenrisiko für die Betroffenen) im Bereich Hatespeech, digitaler Hass, Cyberkriminalität, Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und rechter Gewalt (Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten).

Im Jahr 2024 hat das Team von HateAid 1.877 Klient*innen in mehr als 5.000 Einzelfällen betreut. Davon sind 8% Personen des öffentlichen Lebens, die ggf. durch eigene öffentliche Thematisierung ihrer Fälle das Thema mit ihrer hohen Reichweite enttabuisieren und anderen Betroffenen Mut machen können) betreut. Unsere Klient*innen erhielten emotional-stabilisierende Erstberatung, Sicherheits-, Kommunikationsberatung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung (Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte; Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz).

HateAid finanzierte im Jahr 2024 143 Abmahnungen und 49 Zivilklagen im Rahmen unseres Angebotes zur Prozesskostenfinanzierung wegen digitaler Persönlichkeitsrechtverletzungen. Außerdem konnten wir Betroffene bei der Stellung von 326 Strafanzeigen unterstützen (Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten).

Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit, über Phänomene digitaler Gewalt und ihre Folgen sowie Möglichkeiten zu deren Prävention und besseren Strafverfolgung. Dies erfolgte durch Workshops, Informationsveranstaltungen, Informations- und Aufklärungsangebote im Internet, Publikationen, Expertisen und Datenerhebungen. Auch die Zielgruppen Jugendliche und Multiplikator*innen konnten wir erreichen u.a. im Rahmen von Sensibilisierungs- und Aufklärungsworkshops, durch die Teilnahme an Messen und Veranstaltungen sowie durch unsere Präsenz auf Plattformen, die besonders intensiv von jungen Menschen genutzt werden. (Förderung der Bildung und des demokratischen Staatswesens; Jugendhilfe).

Sensibilisierung und Aufklärung einer breiten Öffentlichkeit über die Strafbarkeit von Phänomenen digitaler Gewalt, vor allem im Internet, insbesondere durch die Veröffentlichung von Fällen, in denen die Täter*innen straf- oder zivilrechtlich belangt wurden (Förderung der Kriminalitätsprävention).

Darüber hinaus hat die Organisation Aufklärungsarbeit zu den Hintergründen, der Herkunft sowie den Auswirkungen digitaler Gewalt auf die Gesellschaft betrieben (Volksbildung und Förderung des demokratischen Staatswesens).

Zur Sensibilisierung und Aufklärung von Justiz, Polizei, staatlichen Institutionen, nicht-staatlichen Organisationen, Parteien und der breiten Öffentlichkeit hat HateAid im Jahr 2024 unter anderem folgende Aktivitäten durchgeführt:

  • 8 Positionspapiere
    • 1 Policy Paper an Mitglieder einer Fraktion im Deutschen Bundestag mit Vorschlägen zur Bekämpfung digitaler Gewalt
    • 2 Stellungnahmen, eine zum Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz und eine zum Gesetzentwurf zur 3. Änderung des Bundesmeldegesetzes
    • 1 offener Brief an Bundeskanzler Scholz, mit den Forderungen, den digitalen Gewaltschutz zu stärken, digitale Gewalt europaweit zu stoppen und Plattformen zur Verantwortung zu ziehen
    • 1 Petition, zu den geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt, die viele zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer Existenz bedrohen
    • Politische Forderungen, die aus der Studie „Lauter Hass, leiser Rückzug – Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“ abgeleitet wurden
    • 1 offener Brief an die EU-Kommission zu bildbasierter sexualisierter Gewalt
    • Mitunterzeichnung des Positionspapieres „Digitale Gewalt ernst nehmen! Forderungen aus der deutschen Zivilgesellschaft“
  • Projekt „Safe to engage: Securing democratic voices online“: gemeinsam mit Forschungspartnern haben wir neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich digitale Gewalt gegen politisch Engagierte generiert. Wir haben die Öffentlichkeit durch Fachgespräche und gezielte Kampagnen aufgeklärt wie digitale Gewalt gegenüber politisch Engagierten wirkt und wie das unsere Demokratie gefährdet.
  • Wir haben unsere erste eigene Out of Home Kampagne #UnserInternet zu Menschenrechten im Netz gelauncht und einen offenen Brief an den Bundeskanzler gerichtet. Darin fordern wir bestehende Gesetze durchzusetzen und Betroffenen digitaler Gewalt zu ihrem Recht zu verhelfen
  • Eigenen Beitrag beim Digitalgipfel der Bundesregierung eingebracht
  • 738 Erwähnungen in der Presse
  • 14 eigene Pressemitteilungen
  • Magazin mit 23 Artikeln rund um die Themen Rechtliches, Prävention und digitale Zivilcourage, verbreitet über einen monatlich erscheinenden Newsletter und die Social-Media-Kanäle
  • Präsenz auf Social-Media-Kanälen (Zahlen von Ende Dezember 2024) mit Kommunikation mehrmals pro Woche:
    • Facebook 8.217 Follower
    • Instagram 41.088 Follower
    • LinkedIn 16.598 Follower
    • TikTok 4.447 Follower
    • X 26.486 Follower
    • YouTube 513 Follower

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