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Digitale Gewalt im Koalitionsvertrag: Versprechen einlösen, Lücken schließen

HateAid begrüßt die wichtigen Weichenstellungen der Bundesregierung im neuen Koalitionsvertrag zum Thema Digitale Gewalt. Allerdings fehlen weiterhin entscheidende Punkte, um Betroffene effektiv zu schützen und Plattformen zur Verantwortung zu ziehen.

Gesetz gegen digitale Gewalt: Zugang zum Recht muss gesichert werden

Im Koalitionsvertrag kündigt die Regierung an, ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz zu schaffen (S. 91 f.). Dies soll die Rechtsstellung von Betroffenen stärken. HateAid begrüßt dieses Vorhaben. Ein solches Gesetz ist ein überfälliger Schritt, um digitale Gewalt wirksamer zu bekämpfen und Betroffenen den Rücken zu stärken.

Unerlässlich ist dabei allerdings eine Reform der Auskunftsansprüche, die so bisher nicht im Koalitionsvertrag zu finden ist: Für Betroffene ist es essenziell, Täter*innen identifizieren zu können, um ihre Rechte geltend zu machen. Eine reine Accountsperrung reicht nicht aus. Effektive Auskunftsansprüche sind entscheidend, damit das Internet kein rechtsdurchsetzungsfreier Raum bleibt. Eine Stellungnahme zum BMJ „Diskussionsentwurf“ finden Sie hier.

Strafbarkeit nicht-einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes: zu kurz gedacht

Die Ankündigung, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Lücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen (S. 90), ist ein wichtiges Signal. Sexualisierte digitale Gewalt betrifft überwiegend Frauen. Solche sexualisierten Deepfakes, also KI-generierte oder manipulierte, täuschend echt wirkende Medieninhalte, sind für Betroffene ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und eine klare Grenzüberschreitung.

Das greift aber zu kurz: Bereits ihre Erstellung muss strafbar sein, um so auch das gesamte Ökosystem um Erstellung und Verbreitung adressieren zu können. Denn nur dann wird es möglich, Plattformen und Entwickler*innen von „Nudification“-Anwendungen oder Face Swap Apps, mit denen die Deepfakes hergestellt werden, rechtlich zu binden. Dies ist essenziell für die Eindämmung der Erstellung von Missbrauchsmaterial.

Plattformregulierung und Durchsetzung des DSA: Es braucht ausreichend Ressourcen

Die Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag klar zur konsequenten Umsetzung und Durchsetzung der EU-Plattformgesetze, insbesondere des Digital Services Act (DSA) (S. 71, 85, 90, 123). Ziel ist es, Nutzer*innenrechte zu schützen, Transparenz durchzusetzen und systemisches Versagen von Plattformen klar zu sanktionieren. Dies ist ein wichtiger Fortschritt für mehr Verantwortlichkeit im digitalen Raum.

Aber: Ohne angemessen ausgestattete Aufsicht bleiben diese Vorhaben bloße Ankündigungen. Es braucht eine personell und finanziell stark aufgestellte Bundesnetzagentur, die im internationalen Vergleich bestehen kann, um Verstöße wirksam zu ahnden und den DSA stringent durchzusetzen. Ansonsten droht die Regulierung zu scheitern, bevor sie richtig greifen kann. Mit der Besetzung des neuen Digitalministeriums muss klar sein: Sicherheit im digitalen Raum darf keine Randnotiz bleiben – sie gehört ins Zentrum der digitalen Agenda.

Gemeinnützige Organisationen

HateAid befürwortet, dass die neue Regierung sinnvolle Anpassungen im Steuerrecht vornehmen will, die gemeinnützigen Organisationen zugutekommen. Auch gemeinnütziger Journalismus soll rechtssicher ausgestaltet werden. Bedauerlich ist hingegen, dass das lang geplante Demokratiefördergesetz offenbar nicht weiterverfolgt wird. Dieses sollte bundesweites zivilgesellschaftliches Engagement formal absichern und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Auch der von der letzten Regierung noch angedachte Ausbau von Beratungsstellen bei digitaler Gewalt ist offenbar Geschichte. Dies ist aus unserer Sicht vor dem Hintergrund zunehmender Polarisierung und Betroffenheit fatal und gefährdet die ohnehin schon knappe Versorgung von Betroffenen.

Hierzu Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid:  
„Europäische Plattformregulierung wie der Digital Services Act ist der Versuch, demokratische Werte im digitalen Raum zu etablieren. Sie soll die Macht großer Tech-Konzerne, der sowohl Nutzende als auch Staaten bislang schutzlos ausgeliefert sind, zügeln und unsere Demokratie gegen den Einfluss von digitaler Gewalt und Desinformation verteidigen. Ob es gelingt diese Regulierung entgegen dem gewaltigen Backlash der Tech-Konzerne und der US-Regierung durchzusetzen, wird auch von Deutschland als einflussreichem Mitgliedsstaat der EU abhängen. Hierfür braucht es ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu den gesetzlich definierten Grenzen der Meinungsfreiheit und gegen Extremismus beim Umgang mit illegalen Inhalten im Netz und den Willen, in die Sicherheit unseres öffentlichen Diskurses zu investieren.“   

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon. 

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023.  

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. +49 (0)30 25208837

Pressematerial


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