EU-Gesetz bringt neue Rechte
Der Digital Services Act ist eine neue Verordnung der Europäischen Union, die Online-Plattformen regulieren und digitale Gewalt reduzieren soll. Ob Business-Netzwerk, Gaming-Plattform oder Dating-App: Online-Plattformen und Suchmaschinen, die Nutzer*innen die Verbreitung von eigenen Inhalten ermöglichen, müssen ab dem 17. Februar 2024 innerhalb der Europäischen Union neue Regeln beachten. Für die gängigsten sozialen Medien wie Instagram, TikTok oder YouTube gelten diese Regeln bereits ab dem 25. August 2023.
In unserem Guide findest du Informationen über deine neuen Rechte und wie du diese einfordern kannst. Dafür musst du nicht den ganzen Leitfaden lesen: Gehe einfach zu der Frage, die dich interessiert und klick sie an.
Dieser Flowchart zeigt dir in wenigen Schritten, wie du Hass auf Social Media melden kannst.
Ein besseres Netz für alle
Wir legen dir nahe, deine eigenen Rechte im Netz einzufordern. Denn dadurch kannst du YouTube, TikTok und Co. für die Verbreitung digitaler Gewalt in die Verantwortung nehmen. Indem du deine Rechte einforderst, leistest du einen Beitrag für die Menschenrechte im Netz.
Deine Fragen, unsere Antworten zum DSA
Beiträge melden
Der Digital Services Act stellt sicher, dass du Beiträge über einen plattforminternen Meldeweg melden kannst. Wenn du möglicherweise rechtswidrige Beiträge siehst, solltest du diese melden – unabhängig davon, ob du persönlich angegriffen wirst oder unbeteiligt bist. Auf diese Weise hilfst du dabei, Online-Plattformen zur Rechenschaft zu ziehen und machst das Internet ein Stück sicherer.
Du kannst Beiträge melden, die rechtswidrig sind oder die gegen die internen Plattformregeln verstoßen. Letztere sind beispielsweise Desinformation oder Formen von Hetze, die bestimmte Plattformen auf Basis der eigenen Geschäftsbedingungen angeben, nicht zu dulden.
Unsere Empfehlung:
Du kannst jegliche Beiträge, die dir potenziell rechtswidrig erscheinen, melden. Du musst dafür nicht sicher sein, ob ein Beitrag rechtswidrig ist oder nicht. Es ist nicht deine Aufgabe, das einzuschätzen. Beiträge, die nicht rechtswidrig sind, könnten möglicherweise auch auf Basis der Nutzungsbedingungen der Plattformen entfernt werden. Das kann zum Beispiel bei Desinformation der Fall sein.
Unser Hinweis:
Der Digital Services Act befasst sich überwiegend mit dem Umgang mit rechtswidrigen Beiträgen. Die Plattform muss den Beitrag entfernen, wenn dieser in einem Mitgliedsstaat als rechtswidrig gilt. Allerdings wird an keiner Stelle definiert, welche Art von Beiträgen als rechtswidrig gilt. Das heißt: Die jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union definieren, was als rechtswidrig gilt. Dies kann zu Geoblocking führen. Das bedeutet, dass Beiträge nur in einzelnen Mitgliedsstaaten entfernt werden könnten, weil diese nicht überall in der EU rechtswidrig sind. Darüber hinaus können Plattformen voraussichtlich nicht zu strengeren Regeln verpflichtet werden als sie in dem Mitgliedsstaat gelten, in dem sie ihren Hauptsitz haben.
Du kannst Beiträge direkt auf der Online-Plattform melden, auf der du den Beitrag bemerkt hast. Plattformen müssen einen Meldeweg bereitstellen, damit Nutzer*innen potenziell rechtswidrige Beiträge melden können.
Beim Melden von Beiträgen kannst du deine Daten angeben. Du kannst aber auch anonym melden. Die Plattformen müssen immer beide Optionen ermöglichen. Du kannst auch Beiträge melden, wenn du nicht auf der Plattform registriert bist. Die Plattform darf aufgrund des Datenschutzes deinen Namen nicht an die Person, die den gemeldeten Beitrag veröffentlicht hat, weiterleiten.
Plattformen müssen dir zeitnah, in der Regel nach etwa 24 Stunden, eine Rückmeldung geben. Wenn die Antwort wesentlich länger dauert oder du gar keine Rückmeldung erhältst, kannst du dich bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste beschweren.
Unsere Empfehlung:
- Nutze den plattforminternen Meldeweg. Du könntest theoretisch auch andere Kommunikationswege, wie eine E-Mail, nutzen. Allerdings verlierst du dadurch bestimmte Ansprüche. Du würdest zum Beispiel keine Bestätigung über deine Meldung erhalten.
- Du möchtest deine Privatsphäre wahren und gleichzeitig darüber informiert bleiben, wie mit deiner Meldung verfahren wird? Das kannst du, indem du bei deiner Meldung eine nicht personalisierte E-Mail-Adresse angibst. Falls die Plattform anonyme Meldungen nicht zulässt, kannst du dich bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste beschweren.
- Du kannst den Bearbeitungsprozess deiner Meldung erleichtern, indem du die exakte URL oder den genauen Ort des Beitrags angibst und Informationen zum Kontext hinterlegst, die für eine rechtliche Bewertung des Beitrags erforderlich sind.
Unser Hinweis:
- Die Plattform darf zwar deinen Namen der Person hinter dem gemeldeten Beitrag nicht offenlegen. Jedoch kann es sein, dass die Plattform der Person Informationen zum Kontext über deine Meldung gibt. Dies könnte in manchen Fällen zu einer Identifizierung führen.
- In seltenen Fällen – zum Beispiel bei Verleumdungen – könnten Informationen über deine Identität für die rechtliche Bewertung des Falls notwendig sein. Dann könnte deine Meldung abgelehnt werden, wenn sie anonym geschehen ist.
Potenziell rechtswidrige Beiträge werden nach der Rechtslage im Mitgliedsstaat der EU bewertet. In Deutschland sind das zum Beispiel: Beleidigungen, Drohungen, sexistische Kommentare, rassistische Schmähungen, die ungewollte Verbreitung von Nacktaufnahmen, …
Auch früher konnte man schon rechtswidrige Beiträge in Deutschland melden. Die NetzDG-Meldungen galten jedoch nur auf ganz bestimmten Plattformen und für bestimmte Delikte. Künftig gibt es hier keine Einschränkungen mehr.
Unrechtmäßiges Blockieren
Wenn du der Meinung bist, dass dein Profil oder dein Beitrag zu Unrecht blockiert wurde, solltest du den internen Beschwerdemechanismus nutzen, den die Online-Plattform anbietet. Du kannst dich auch an die außergerichtliche Streitbeilegung oder an ein Gericht wenden, um die Entscheidung aufheben zu lassen.
Unbeantwortete Meldung
Du bist nicht machtlos, auch wenn eine Online-Plattform nicht auf deine Meldung reagiert, zu lange für die Rückmeldung braucht oder deine Meldung abgewiesen hat. Du hast dann immer noch verschiedene Möglichkeiten, um eine Antwort von der Plattform zu verlangen oder die Rückmeldung der Plattform erneut überprüfen zu lassen. In der Regel musst du auf der Plattform registriert sein, wenn du diese Möglichkeiten nutzen möchtest.
1. Nutze den plattforminternen Beschwerdeweg
Du kannst den internen Beschwerdeweg nutzen, um eine erneute Überprüfung deiner Meldung zu verlangen. Du kannst den internen Beschwerdeweg bis zu sechs Monaten nach Erhalt der Information über die Ablehnung deiner Meldung initiieren. Du kannst deine Beschwerde elektronisch und ohne Kosten einreichen.
2. Wende dich an zivilgesellschaftliche Organisationen
Wenn deine Meldung nicht erfolgreich war, kannst du dich an bestimmte zivilgesellschaftliche Organisationen wenden, die dich unterstützen können. Diese Organisationen werden als „Trusted Flagger“ bezeichnet und können dich bei der Meldung über ihren privilegierten Meldeweg unterstützen. Die Trusted-Flagger-Organisationen werden von der Koordinierungsstelle für digitale Dienste deines Mitgliedsstaates zugewiesen. Eine Liste der Trusted-Flagger-Organisationen wird von der Europäischen Kommission in einer öffentlich zugänglichen Datenbank im Februar 2024 veröffentlicht.
HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt unter anderem beim Melden von Beiträgen. Als Organisation, die sich auf den Schutz vor digitaler Gewalt spezialisiert hat, können wir helfen. Melde dich bei uns, wenn du Unterstützung brauchst.
3. Richte dich an die außergerichtliche Streitbeilegung
Für eine unabhängige Bewertung deines Falls kannst du eine außergerichtliche Streitbeilegung einfordern. Diese kann von einer unabhängigen Institution, zum Beispiel von einer gemeinnützigen Organisation oder einer Anwaltskanzlei, ausgerichtet werden. Die Europäische Kommission wird eine Liste der Einrichtungen der außergerichtlichen Streitbeilegung auf ihrer Website veröffentlichen. Das Verfahren sollte nicht länger als 90 Tage dauern.
4. Lege Beschwerde bei der Koordinierungsstelle ein
Du kannst dich immer dann an die Koordinierungsstelle für digitale Dienste wenden, wenn du den Eindruck hast, dass der Digital Services Act missachtet wird.
Unsere Empfehlung:
- Du kannst jede beliebige Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen, unabhängig vom Mitgliedsstaat, in dem sie sich befindet. Diese Institutionen müssen ihre Dienste jedoch nicht in allen Amtssprachen der EU anbieten. Daher wähle eine Einrichtung, die in einer Sprache arbeitet, die du verstehst.
- Die außergerichtliche Streitbeilegung berücksichtigt nicht nur das Recht des Mitgliedsstaates, sondern kann auch andere Regeln wie Nutzungsbedingungen und Verhaltenskodizes berücksichtigen.
Unser Hinweis:
- Die Entscheidung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist für die Plattformen nicht bindend.
- Die außergerichtliche Streitbeilegung legt selbst Regeln für ihr Verfahren fest.
- Es können Kosten anfallen, wenn du deinen Fall verlierst. Diese Kosten umfassen deine eigenen Ausgaben, beispielsweise für rechtliche Beratung, sowie möglicherweise eine geringe zusätzliche Gebühr. Wenn du gewinnst, muss die Plattform die Kosten des Verfahrens sowie die Kosten für die eventuell entstandene rechtliche Vertretung tragen.
X (ehemals Twitter) gehört zu den großen Plattformen, für die der DSA ab 25. August gilt. Foto: HateAid
Vor Gericht gehen
Ja, du kannst deine Rechte vor Gericht geltend machen. Die neuen Regelungen des Digital Services Act ändern daran nichts. Aber: Wenn es um die Entfernung rechtswidriger Beiträge geht, musst du den entsprechenden Beitrag zuerst an die Online-Plattform gemeldet haben, bevor du vor Gericht gehst.
Es ist keine Voraussetzung oder kein Vorteil, eine außergerichtliche Streitbeilegung oder andere Beschwerdeoptionen genutzt zu haben, bevor du vor Gericht gehst. Es bringt auch keinen Nachteil, wenn du bereits Beschwerdeoptionen genutzt hast. Wenn ein Angriff gegen dich potenziell rechtswidrig ist, kannst du dich jederzeit an ein zuständiges Gericht wenden.
Gerichtsverfahren können teuer werden. Um diese Hürde abzubauen, ermöglicht der Digital Services Act die außergerichtliche Streitbeilegung, um Entscheidungen der Plattformen anzufechten. Deswegen macht es Sinn, zuerst eine außergerichtliche Streitbeilegung anzustreben und danach erst zu entscheiden, ob du vor Gericht ziehen möchtest.
Unser Hinweis:
- Gerichtsverfahren bringen in der Regel ein Kostenrisiko mit sich. Dieses ist von Land zu Land unterschiedlich.
- Die Klage ist in Deutschland auf Deutsch einzureichen. Jedoch können für die Übersetzung von Dokumenten zusätzliche Kosten anfallen. Denn wenn eine Plattform ihren Hauptsitz in einem Mitgliedsstaat mit einer anderen Amtssprache als Deutsch hat, müssen die Dokumente in die jeweilige Sprache übersetzt werden.
- Bei der Beurteilung, welcher Inhalt rechtswidrig ist und daher Gegenstand einer Klage sein könnte, ist das deutsche Recht relevant.
- Du kannst dich nur an ein Gericht wenden, wenn deine persönlichen Rechte betroffen sind. Für Fälle allgemeiner Verletzungen deiner Rechte aufgrund des Digital Services Acts solltest du eine Beschwerde an die zuständigen Behörden in Erwägung ziehen. In Deutschland ist das die Koordinierungsstelle für digitale Dienste.
Ansprechpartnerin: Koordinierungsstelle für digitale Dienste
Die Koordinierungsstelle ist für die Koordination der Plattformaufsicht auf Ebene der Mitgliedsstaaten der EU zuständig. Diese Behörde untersucht Verstöße gegen den Digital Services Act und zieht daraus Konsequenzen. Das können zum Beispiel Anordnungen oder Sanktionen gegenüber Online-Plattformen sein.
Unsere Geschäftsführerin Josephine ist Mitglied des Beirats für die Koordinierungsstelle für digitale Dienste. Im Namen von HateAid sorgt sie dafür, dass Plattformen bei Regelverstößen nicht einfach so davonkommen.
Jeder Mitgliedsstaat hat eine oder mehrere zuständige Behörden für die Aufsicht über den Digital Services Act. Eine dieser Behörden ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste. Diese Institutionen sollten bis Februar 2024 benannt werden. In Deutschland verzögert sich die offizielle Benennung um einige Monate. In Deutschland wird dies die Bundesnetzagentur sein.
Die Befugnisse der Koordinierungsstelle hängen von der jeweiligen Plattform ab, über die du Beschwerde einreichen möchtest. Sehr große Plattformen unterliegen der Aufsicht der Europäischen Kommission. Aus diesem Grund hat die Koordinierungsstelle mehr Einfluss auf kleinere Plattformen.
Beispiele für sehr große Online-Plattformen:
Instagram, X (bisher Twitter), TikTok, LinkedIn, YouTube
Beispiele für kleinere Online-Plattformen:
Telegram, Tinder, Twitch, Discord, Mastodon, Pornhub, Etsy, Reddit
Deine Beschwerde musst du übergangsweise per E-Mail an die Europäische Kommission (cnect-digital-services@ec.europa.eu) richten. Du kannst die Beschwerde formlos auf deutsch oder anderen offiziellen Sprachen der EU formulieren. Eigentlich sollte ab Februar 2024 die Koordinierungsstelle für digitale Dienste für deine Beschwerde zuständig sein. In Deutschland verzögert sich die offizielle Benennung allerdings um einige Monate. Zuständig ist die Koordinierungsstelle in dem Mitgliedsstaat der EU, in dem du dich aufhältst (selbst wenn das nur vorübergehend ist) oder in dem Land, in dem du offiziell wohnst. Du musst nicht auf der Online-Plattform registriert sein, über die du Beschwerde einreichst.
Die Koordinierungsstelle sollte es dir ermöglichen, deine Beschwerde online einzureichen und diese mit URLs oder Screenshots zu versehen. Aber auch eine analoge, schriftliche Beschwerde oder sogar mündliche Beschwerden sollten dir ermöglicht werden.
Nach Einreichung einer Beschwerde kannst du dein Recht nutzen, um Informationen zum Stand der Beschwerde zu erhalten. Das bedeutet, die Koordinierungsstelle muss eine Fallnummer und eine Bestätigung ausstellen. Wenn das deine zuständige Koordinierungsstelle nicht macht, kontaktiere uns gerne unter legal@hateaid.org.
Mögliche Ergebnisse deiner Beschwerde können sein:
A) Die Koordinierungsstelle kann deine Beschwerde positiv bescheiden und Anordnungen sowie Geldbußen gegen die Plattformen verhängen.
B) Falls die von dir kontaktierte Koordinierungsstelle nicht zuständig sein sollte, wird diese deine Beschwerde an die Europäische Kommission oder an die zuständige Koordinierungsstelle in dem EU-Mitgliedsstaat weiterleiten, in dem die Plattform ihren Hauptsitz hat.
C) Die Koordinierungsstelle kann nur in Fällen, in denen die Beschwerde offensichtlich unzulässig ist, von der Weiterleitung der Beschwerde absehen.
Unsere Empfehlung:
Wir legen dir nahe, eine Beschwerde einzureichen, wenn eine Plattform deine Rechte missachtet. Die Koordinierungsstellen sind darauf angewiesen, dass Nutzer*innen auf Missstände auf den Plattformen hinweisen, da die Koordinierungsstelle nicht alle Plattformen gleichzeitig im Blick behalten kann.
Du kannst von der Koordinierungsstelle verlangen, dass sie deine Beschwerde entgegennimmt, bewertet und bearbeitet. Aber: Die Koordinierungsstelle ist keine persönliche anwaltliche Vertretung.
Der Digital Services Act verpflichtet Online-Plattformen dazu, dir Mittel an die Hand zu geben, mit denen du digitale Gewalt melden und Beschwerden einreichen kannst. Diese Meldewege, Kontaktstellen und Beschwerdemechanismen müssen benutzerfreundlich und einfach zugänglich sein.
Das bedeutet:
- Einfach verständlich:
- Die Mittel müssen in allen Amtssprachen der Mitgliedsstaaten verfügbar sein, in denen die Plattform tätig ist. Wenn die Plattform in Deutschland verfügbar ist, müssen die Melde- und Beschwerdewege auch auf Deutsch angeboten werden.
- Die Instrumente müssen leicht verständlich sein – ohne rechtlich, technisch oder anderweitig schwer verständliche Informationen.
- Leicht zu finden:
- Die Meldewege müssen in der Nähe des Beitrags zu finden sein, damit du keine Zeit mit der Suche nach den Meldewegen verschwenden musst.
- Leicht zu handhaben:
- Die Melde- und Beschwerdewege müssen es dir ermöglichen, notwendige Informationen einfach und direkt bereitzustellen, indem du den genauen Ort des beanstandeten Beitrags angeben kannst (durch einen direkten Verweis oder eine URL) und eine Begründung abgeben kannst. Dies muss im Browser, in Apps und Tablet-Geräten möglich sein.
- Schnelle Rückmeldung:
- Du solltest nicht lange auf die Rückmeldung der Plattform über die Entscheidung oder weitere mögliche Maßnahmen warten müssen. Wie viel Zeit sich die Plattform dafür maximal nehmen darf, ist noch unklar. Eigentlich sollten das nicht länger als 24 Stunden sein. Du kannst auch den internen Beschwerdemechanismus nutzen, wenn die Plattform zu lange für die Rückmeldung braucht.
- Nachweis über dein Anliegen:
- Die Plattform muss dir eine Bestätigung über deine Meldung oder deine Anfrage ausstellen, damit du nachweisen kannst, dass du dein Anliegen vorgebracht hast.
- Kommunikation mit echten Personen:
- Die Kontaktmöglichkeiten der Plattformen dürfen nicht ausschließlich auf automatisierten Kommunikationstools wie Chatbots basieren. Du hast das Recht, mit einer realen Person zu kommunizieren. Voraussichtlich richtet die Plattform dafür eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular ein, welches du neben den Meldewegen nutzen kannst.
Wenn dein Konto oder dein Beitrag zu Unrecht blockiert wurde, muss die Plattform dir eine Begründung zur Verfügung stellen. Die Begründung muss Folgendes enthalten:
- Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen,
- die Fakten und Umstände, die zur Entscheidung geführt haben, insbesondere, wenn die vermutete Verletzung durch eine Meldung einer anderen Person oder durch eine proaktive Recherche festgestellt wurde,
- ob automatisierte Mittel verwendet wurden,
- wann die Entscheidung getroffen wurde.
- Die rechtlichen Grundlagen inklusive Begründung,
- die Abschnitte der Nutzungsbedingungen, die verletzt wurden, inklusive Begründung.
Du kannst bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste Beschwerde einreichen, wenn du den Eindruck hast, dass dein Recht auf benutzerfreundliche Meldewege und Beschwerdemechanismen missachtet wurde. Diese Institutionen sollten bis Februar 2024 benannt werden. In Deutschland verzögert sich die offizielle Benennung um einige Monate.
Wenn du eine Beschwerde auf Grundlage wahrer Tatsachen einreichst und sich herausstellt, dass keine Missachtung des Digital Services Acts vorliegt, hat das keine negativen Konsequenzen für dich. Es liegt nicht in deiner Verantwortung, eine rechtliche Bewertung durchzuführen oder die notwendigen Beweise zu liefern.
Online-Plattformen kontaktieren
Ja, du kannst direkt Kontakt zu einer Online-Plattform aufnehmen. Plattformen müssen einen einfach zugänglichen, elektronischen Kontaktweg bereitstellen. Das bedeutet, dass du nicht lange danach suchen musst. Der Kontaktweg muss in der Nähe der Kontakteinstellungen auf der Online-Plattform zu finden sein.
Unser Hinweis:
Du kannst dich nicht darauf verlassen, dass der elektronische Kontaktweg rechtssichere Dokumente zur Vorbereitung oder Durchführung eines Rechtsstreits übermitteln kann. Denn die meisten Mitgliedsstaaten haben keine Verträge mit Online-Plattformen über die elektronische Zustellung von Dokumenten. Das heißt, dass du solche Dokumente in den meisten Fällen per Post zustellen musst.
Du hast eine Frage, die dieser Leitfaden nicht beantwortet? Lass uns wissen, welche Informationen dir fehlen. Wir möchten dir die Werkzeuge zur Verfügung stellen, die du benötigst, um deine Rechte geltend zu machen. Deshalb würden wir uns freuen, von dir zu hören und diesen Leitfaden zu erweitern.
Alfred Landecker Foundation
Dieser Leitfaden wurde als Teil des Landecker Digital Justice Movement verwirklicht – einer Initiative von HateAid und der Alfred Landecker Foundation.