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Bild mit grünem Hintergrund und folgendem Text: 5.000 € Entschädigung für Deportationsfantasien über Sawsan Chebli. #HassKostet

5.000 Euro Entschädigung für Abschiebungsfantasien: Erfolg für Sawsan Chebli

Das Landgericht Berlin erteilt rechtsradikalen Deportationsfantasien eine Absage. Der Beklagte erklärte u. a., Sawsan Chebli gehöre „Mit den Worten von Alexander Gauland (…) entsorgt“. Für den Online-Kommentar muss er nun 5.000 Euro Geldentschädigung zahlen. HateAid hatte Chebli bei dem Verfahren unterstützt. Die Entschädigung fließt in einen Fonds der gemeinnützigen Organisation, der Betroffene von digitaler Gewalt vor Gericht unterstützt.  

Erfolg im Einsatz gegen Online-Radikalisierung: In seinem Urteil im Verfahren von Sawsan Chebli stellt das Landgericht Berlin klar, dass rechtsradikale Abschiebungsfantasien durch die deutsche Rechtsordnung nicht gebilligt werden. Jemandem das Recht auf ein Leben in Deutschland abzusprechen, sei ein besonders schwerer Eingriff in die Menschenwürde. Die ehemalige Staatssekretärin werde damit nicht nur als Politikerin, sondern vor allem auch als Privatperson herabgewürdigt.

Dazu Sawsan Chebli, ehemalige Staatssekretärin:
„Jeden Tag sind meine Inboxen voll mit Hass und Hetze, mit rassistischen und sexistischen Kommentaren. Und so geht es vielen Menschen, vor allem Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich gegen Rassismus einsetzen. Das Urteil macht Mut für alle, die aufgrund ihrer Herkunft oder Religion Rassismus erfahren und rechtsradikale und rechtsextreme Äußerungen über sich ergehen lassen müssen. In einer Zeit, in der öffentlich über Abschiebung und Remigration diskutiert wird, sind die klaren Worte des Gerichts wichtiger denn je. Ich werde weiter laut bleiben.“

Die Äußerung wurde im Jahr 2021 in der Kommentarspalte eines Artikels auf welt.de getätigt. Sawsan Chebli wurde außerdem unterstellt, sie sei ein „Quotendummchen”. Der Beschuldigte weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe stellte zuletzt ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung unter Berufung auf die Meinungsfreiheit ein.

Mit Unterstützung von HateAid klagte Sawsan Chebli jetzt erfolgreich dagegen. Die Ausrede, dass es lediglich um eine Kritik an Chebli als Politikerin gehe und ihre „Entfernung aus dem Amt“ gefordert sei, ließ das Landgericht Berlin nicht durchgehen. Es hob in seinem Urteil zudem das breite Publikum hervor, welches ein Kommentar in reichweitenstarken Onlinemedien potenziell erreiche. Daher sprach es ihr eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000 Euro zu. Der Verfasser muss auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Dazu Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid:
„Das Landgericht ließ sich nicht von Schutzbehauptungen blenden. Es benennt klar die rechtsradikale Natur der Äußerungen und macht deutlich, dass die Verbreitung von Deportationsfantasien eine Verletzung der Menschenwürde bedeutet. Leider ist der Weg über die Gerichte für die Betroffenen noch immer mühsam. Diese Entscheidung zu erwirken hat eineinhalb Jahre gedauert. Das ist eine untragbare Zumutung.“

HateAid setzt sich bereits seit Jahren für kürzere Verfahrenszeiten ein. Mit Präzedenzfällen erwirkt die Organisation Urteile, an denen sich Gerichte zukünftig orientieren können. Die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte von Politiker*innen als wichtige Grundpfeiler unserer Demokratie sind in dem Zuge immer wieder Thema. HateAid will so zu einer Stärkung der demokratischen Strukturen beitragen.

Das Urteil (Aktenzeichen: 27 O 343/22) ist nicht rechtskräftig.

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023. 

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. +49 (0)30 25208837

Pressematerial


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