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Alles zum Thema Grundsatzprozess

Ein Grundsatzprozess ist für uns eines der wichtigsten Instrumente, um das Netz gerechter und sicherer zu machen. In ihm werden grundlegende rechtliche Fragen vor Gericht behandelt. Diese Präzedenzfälle sind wegweisend für Betroffene und uns als ganze Gesellschaft.

Definition und Anliegen

Grundsatzprozess – was ist das eigentlich?

Unsere Grundsatzprozesse sind Gerichtsverfahren, mit denen wir grundlegend die Menschenrechte im Netz stärken wollen. Sie haben das Ziel, weitreichende gesellschaftliche Veränderungen, auch über den individuellen Fall hinaus, zu bewirken.

Dabei geht es konkret um die Klärung verschiedener rechtlicher Fragen, mit denen sich die Justiz und die Politik bisher noch gar nicht oder zu wenig beschäftigt haben. Das nehmen wir zum Anlass, Präzedenzfälle zu schaffen, die die Rechte aller Nutzer*innen von digitalen Plattformen stärken. Denn ist eine grundlegende Frage einmal von einem Gericht gut begründet beantwortet worden, orientieren sich auch andere Gerichte oft daran. Die Grundsatzprozesse tragen damit nicht nur zur Klärung der Rechtslage, sondern vor allem zur Verbesserung der Situation aller Betroffenen digitaler Gewalt über den individuellen Fall hinaus bei.

Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid

„Wir bewirken mit unseren Grundsatzprozessen richtungsweisende Gerichtsentscheidungen für alle Nutzer*innen digitaler Plattformen.”

Josephine Ballon, Geschäftsführerin bei HateAid

Gleichzeitig sind mit Grundsatzprozessen auch bestimmte Risiken verbunden. Wir wollen möglichst nachhaltige Urteile von Höchstgerichten, da diese stärkere Beachtung finden. Deshalb dauern Grundsatzprozesse jedoch oft mehrere Jahre. Dadurch und weil sie auch oft mit einem höheren Aufwand verbunden sind, sind Grundsatzprozesse meist mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Zudem sind die Erfolgsaussichten nur sehr schwer vorherzusagen. Denn es geht vor allem um die Klärung grundlegender offener Fragen, zu denen es häufig keine oder nur eine uneinheitliche Rechtsprechung gibt. Es besteht also ein größeres Risiko als bei gängigen Gerichtsverfahren, den Prozess am Ende nicht (voll) zu gewinnen.

Vor Gericht für die Forschungsfreiheit
HateAid Travis Brown Petition: Für freie Forschung - Musk und Co. bändigen - Beitragsbild. #FreeTravisFreeResearch

Der Fall Travis Brown und seine Bedeutung für die Wissenschaft

Elon Musks Anwält*innen bedrohen den Datenanalysten Travis Brown. Er wollte herausfinden, wie sich Rechtsextremismus auf der Plattform verbreitet und hat dafür geschaut, welche Accounts für ein Abo zahlen. Daraufhin wurde nicht nur sein Profil gesperrt, er bekam auch drohende Anwaltsschreiben, die ihn einschüchtern sollen. Denn ein Gerichtsprozess könnte sein finanzieller Ruin sein. 

Klagen gegen Forschende und zivilgesellschaftliche Organisationen sind eine beliebte Einschüchterungstaktik der Social-Media-Plattformen. Die Drohungen verfangen. Nur noch wenige wagen es, öffentlich über Missstände in den Netzwerken aufzuklären. 

Das können wir nicht zulassen. Neben einer Petition für die Freiheit der Forschenden unterstützen wir Travis Brown dabei, gerichtlich gegen seine Account-Sperre vorzugehen und seiner Forschung weiter nachgehen zu können. 

Wenn wir Erfolg haben, zeigen wir, dass sich die Social-Media-Konzerne an die Gesetze halten müssen und nicht willkürlich die Arbeit von Forschenden behindern dürfen. 

Vor Gericht gegen Twitter
#TwitterTrial: EUJS und HateAid verklagen Twitter - Aktion vor dem Bundestag

Müssen sich Plattformen an ihre eigenen Richtlinien halten?

Twitter beispielsweise verspricht in den eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Diskriminierungen, Beleidigungen und andere Formen digitaler Gewalt vorzugehen. Doch dieser Verpflichtung kommt die Plattform kaum nach.

Deswegen stellen wir die Frage: Haben Nutzer*innen das Recht, von einer Plattform zu verlangen, strafbare Inhalte zu löschen, auch wenn sie nicht selbst unmittelbar beleidigt oder bedroht werden? Und somit die Möglichkeit, zu einem sichereren Netz für alle beizutragen? Wir finden, ja. Denn das Nichts-Tun der Plattform ist ein Verstoß gegen die eigenen Vertragsbedingungen. Die Folge: Digitale Gewalt ist auf Twitter allgegenwertig.

So ist beispielsweise Antisemitismus alltäglich auf Twitter. Obwohl die AGB der Plattform besagt, dass sie diese Inhalte löschen, passiert dies viel zu oft nicht. Gemeinsam mit der European Union of Jewish Students haben wir deswegen im Januar 2023 eine Klage gegen die Plattform eingereicht.

Wenn wir Erfolg haben, zeigen wir, dass Twitter und andere Plattformen bereits aufgrund ihrer eigenen Nutzungsbedingungen verpflichtet sind, Nutzer*innen vor (antisemitischer) digitaler Gewalt zu schützen. Erfahre alles zu unserem #TwitterTrial und bleibe über alle Entwicklungen vor Gericht informiert:

Vor Gericht gegen Falschzitate und Hass auf Facebook
Renate Künast mit #FacebookDoYourJob-Schild

Plattformen müssen Falschzitate löschen!

Hasskommentare gehören für Politiker*innen und viele andere Menschen inzwischen zur Tagesordnung, genauso wie Gewaltandrohungen oder Falschzitate, die zigtausendfach geteilt werden. Die Plattformen lassen strafbare Inhalte oft stehen und die Betroffenen mit dem Hass allein.

So erging es auch Grünen-Politikerin Renate Künast. Ein Meme mit einem Falschzitat von ihr verbreitete sich unkontrolliert auf Facebook und gefährdete ihre Glaubwürdigkeit, also ihre politische Arbeit. Und die Plattform … tat zu wenig. Renate Künast musste jedes einzelne Meme mit Falschzitat suchen und melden, um gegebenenfalls eine Löschung zu erwirken. Eine nicht endende Sisyphos-Arbeit, die aus unserer Sicht nicht an den Betroffenen hängen bleiben sollte.

Mit unserem Grundsatzprozess konnten wir in erster und zweiter Instanz gerichtlich klären, dass Facebook identische und kerngleiche Memes selbst gezielt suchen und löschen muss. Das Landgericht hat klargestellt: Facebook ist das sowohl technisch als auch wirtschaftlich zuzumuten! Facebook hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt – doch auch in zweiter Runde hat das Oberlandesgericht Frankfurt uns und unserer Klientin Recht gegeben. Erfahre, wie der Prozess bisher ablief und warum der Gerichtsentscheid wegweisend für uns als Gesellschaft ist:

Vor Gericht gegen Beleidigungen gegen Politiker*innen auf Facebook

Auch Politiker*innen müssen Beleidigungen im Netz nicht hinnehmen!

Müssen Politiker*innen zum Teil schwere Beleidigungen einfach aushalten? Viel zu lange gehörte es in der Rechtsprechung zum Alltag, dass selbst klare Herabwürdigungen im Rahmen des sogenannten „politischen Meinungskampfes” als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen wurden. Und damit ausgehalten werden mussten.

Gemeinsam mit Renate Künast haben wir für Klarheit und Umdenken gesorgt: Auch Politiker*innen haben ein Recht auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte – gerade im Internet! Denn politisches Engagement verdient besonderen Schutz.

Damit setzen wir ein Zeichen für unsere Demokratie: Politiker*innen können sich nun besser gegen digitale Gewalt wehren. Erfahre mehr über unseren langen Weg bis zum Bundesverfassungsgericht:

Mit uns gegen digitale Gewalt

Nicht für jeden Fall von digitaler Gewalt braucht es einen eigenen Grundsatzprozess. Es gibt bereits viele Wege, wie du dich gegen digitale Gewalt wehren und für ein sicheres Netz einsetzen kannst. Unsere Betroffenenberatung unterstützt dich gerne, wenn du digitale Gewalt erfährst oder mitbekommst. In manchen Fällen können wir Betroffene mit unserer Prozesskostenfinanzierung vor Gericht unterstützen. Zusätzlich kannst du Hassinhalte im Netz immer über unser Meldeformular oder unsere App MeldeHelden melden.

Außerdem kannst du gemeinsam mit uns die Rechtsprechung verändern. Unterstütze uns mit einer Spende und ermögliche so weitere Grundsatzprozesse für deine Rechte im Netz.

All diese Wege helfen, das Internet zu einem Ort zu machen, in dem sich alle Menschen wohl fühlen.

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