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Dickstinction wird Teil von HateAid: Übernahme der Plattform gegen sexualisierte Gewalt

Das ungefragte Versenden von Penisbildern – sogenannten „Dickpics“ – ist strafbar. Auf der Online-Plattform „Dickstinction“ können Betroffene in solchen Fällen unkompliziert eine Vorlage ausfüllen, um Strafanzeige zu erstatten. Die gemeinnützige Organisation HateAid übernimmt diese Plattform ab sofort von den Gründer*innen und bindet sie in das eigene Beratungsangebot ein.

Für viele Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen, ist digitale sexualisierte Gewalt längst Alltag. In einer Studie des Marktforschungsinstituts YouGov in Großbritannien von 2018 gaben rund 40 Prozent der befragten Frauen im Alter von 18 bis 36 Jahren an, dass sie in ihrer Inbox schon einmal ungefragt zugesandte Penisbilder erhalten haben. Auch HateAid erlebt in der Betroffenenberatung immer wieder vor allem junge Frauen, die mit Dick Pics im Netz belästigt werden. Seit 2020 gibt es eine Online-Plattform, die Betroffenen hilft, dagegen vorzugehen: dickstinction.com. Hier können solche ungefragt erhaltenen Bilder direkt zur Anzeige gebracht werden. Dazu führt das auf der Seite integrierte Online-Formular durch den gesamten Prozess. Es wurde bereits mehr als 6.000-mal genutzt. Die Gründer*innen der Seite übergeben das Projekt nun aus Kapazitätsgründen an HateAid, ein Zentrum für digitale Gewalt mit Betroffenenberatung und Prozesskostenfinanzierung. HateAid wird die Seite fortführen und in das eigene Angebot integrieren.

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid:  
 

„Viele Frauen und Mädchen werden täglich durch Dick Picks sexuell belästigt. Es gehört auf einigen Plattformen schon fast dazu. Nur wenige wissen, dass es sich hier um eine Straftat handelt und wie sie sich wehren können.  Deshalb ist Dickstinction so wichtig. Hier geht es direkt in die Anzeige. Wir freuen uns, dass wir die gute Arbeit des Gründungsteams jetzt fortsetzen dürfen und wollen in der Zukunft noch viel mehr Betroffene ermutigen, sich gegen die Täter*innen zu wehren.”

Das ungefragte Versenden von Penisbildern, sogenannten „Dick Pics“, fällt unter den Tatbestand des Paragraphen 184 im Strafgesetzbuch, der die Verbreitung pornographischer Schriften umfasst. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37