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Gar nichts machen, ist keine Lösung: HateAid fordert altersgerechte Zugänge für Heranwachsende im Internet

Die Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt hat ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Doch während die Debatte über Altersgrenzen und Verbote weitergeht, bleibt eines klar: Kinder und Jugendliche brauchen jetzt sichere digitale Räume. Untersuchungen weisen bereits auf schwerwiegende Folgen der Internetnutzung für Kinder und Jugendliche hin und belegen, dass schnelles Handeln geboten ist. HateAid fordert konkrete Maßnahmen, die Plattformen in die Pflicht nehmen und den Schutz von Minderjährigen vor kapitalistischen Interessen priorisieren.

Monate politischer Debatten rund um digitalen Kinder- und Jugendschutz liegen hinter uns. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt im Auftrag des Bundesfamilienministeriums lassen mehr Fragen offen, als sie beantworten. Statt eine klare Richtung vorzugeben, formuliert die Kommission neben einer Reihe von Empfehlungen zwei mögliche Optionen: Einerseits könne der Staat Kinder und Jugendliche gezielt vor Gefahren in sozialen Netzwerken durch eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren schützen. Andererseits könne bei der Sicherheit auf sozialen Medien und anderen Online-Plattformen im Sinne der Teilhabe angesetzt und einzelne Funktionen gesetzlich beschränkt werden.

Konkret heißt das: Für Accounts Minderjähriger soll ein verbindlicher und standardisierter Katalog mit sicheren Voreinstellungen gelten, die etwa ohne den Einfluss von Algorithmen, suchtverstärkenden Funktionen und personalisierter Werbung wirken. Zwar sollen auch Plattformen zur Verantwortung gezogen werden, überwiegend sieht der Bericht jedoch Eltern und Schulen in der Pflicht. Auch bei der vorgeschlagenen Mindestaltersgrenze hat sich die Kommission am Industriestandard orientiert und nicht an den längst vorliegenden wissenschaftlichen Einschätzungen von Expert*innen. Die Forderung nach gesetzlichen Schutzstandards kann generell positiv bewertet werden. Diese können allerdings bereits jetzt durch den Digital Services Act (DSA) durchgesetzt werden. Insgesamt vernachlässigt der Bericht aktuelle Entwicklungen wie etwa in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der Plattformbetreibern längst weit mehr Verantwortung abverlangt als es die Handlungsempfehlungen nun vorgeben. Die Forderung, die im DSA verankerten Vorschriften zum Online-Schutz Minderjähriger nachzubessern, verkennt die geopolitische Lage. Sie erweckt zudem den Eindruck, dass es einer Nachbesserung bedürfte, um mehr Schutz zu ermöglichen. Dies ist nicht der Fall: mit einer konsequenten Durchsetzung der bestehenden Regelungen könnten viele Ziele des Berichts bereits erreicht werden.

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, HateAid-Geschäftsführerin:
„Die Plattformbetreiber wissen genau, was sie tun. Ihre Geschäftsmodelle basieren auf der größtmöglichen Aufmerksamkeit, und die holen sie sich eben mit allen Mitteln: durch Manipulation, Suchtmechanismen und die Ausnutzung von Schutzlücken. Schutz und Rechte von Kindern fallen dabei den Profitinteressen zum Opfer. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf sichere digitale Räume. Die gute Nachricht ist, dass Technologien und regulatorische Mittel dafür existieren. Was fehlt, ist der politische Wille, sie auch gegen mächtige Plattformen konsequent durchzusetzen.“

Dazu Josephine Ballon, HateAid-Geschäftsführerin:
„Ein pauschales Social-Media-Verbot als Reaktion auf mangelhafte Durchsetzung gesetzlicher Regeln wäre eine politische Kapitulationserklärung. Der digitale Raum bietet zweifelsfrei für Kinder und Jugendliche Chancen für Teilhabe. Um diese Chancen zu realisieren, braucht es jedoch alters- und entwicklungsgerechte Zugänge. Andernfalls bedeutet „Teilhabe“ nach aktuellen Maßstäben vor allem Teilhabe an Radikalisierung, Sucht und Desinformation durch KI-generierte Inhalte. Ziel von Regulierung muss es sein, Online-Plattformen sicherer zu machen. Unter den aktuellen Umständen kommen wir dabei um eine Altersverifikation nicht herum. Dies ist allein die Schuld der Plattformen, die sich nicht an die geltenden Regeln halten.“

Daher fordert HateAid konkrete Schritte:  

  1. Safety by Design muss zum Standard werden. Das bedeutet, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen von Beginn an im Design der Plattformen berücksichtigt werden würde. Konkrete präventive Maßnahmen wären etwa standardmäßig private Profile für unter 16-Jährige, die Deaktivierung von Suchtmechanismen wie dem Endlos-Scroll und Autoplay und kindergerechte Algorithmen, die keine gefährlichen Inhalte an Kinder ausspielen. Es braucht altersgerechte Meldewege mit schneller Bearbeitung. Zusätzlich dazu sollen kinderfreundliche Geschäftsmodelle als Alternativen zu bereits etablierten Plattformen besonders gefördert werden.  
  1. Zudem müssen bestehende Regeln konsequent durchgesetzt werden. Sehr große Plattformen müssen öffentlich machen, wie sie Risiken für Minderjährige bewerten und mindern. Die EU-Kommission hat bereits vergangenes Jahr Leitlinien vorgelegt, welche Maßnahmen als Mindeststandards zum Schutz von Kindern von den Plattformen erwartet werden. Die besonderen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach Art. 28 des DSA müssen endlich umgesetzt werden. Bei Verstößen dagegen braucht es harte Sanktionen wie das Verhängen von Bußgeldern und erweiterte Aufsichtsmaßnahmen. Auch die Anordnung einstweiliger Maßnahmen nach Art. 70 DSA muss erwogen werden, um Missstände sofort abzustellen. 
  1. Kinder und Jugendliche haben auch online ein Recht auf Teilhabe. Ein wirksamer Schutz braucht altersgerechte Zugänge statt pauschaler Verbote. Es gibt jedoch digitale Räume, wo Kinder einen erhöhten Schutzbedarf haben und nicht ohne Überprüfung des Alters Zugang erhalten sollten. Auf Pornoplattformen oder Social-Media-Plattformen, die sich weigern, wirksame Kinderschutz-Maßnahmen zu ergreifen, braucht es Formen der Altersverifikation. Diese sollte grundrechtsschonend und europäisch geregelt werden. Diese müssen datensparsam erfolgen, ohne Profilbildung oder Diskriminierung. Unabhängige Drittanbieter oder europäische Wallet-Lösungen sollten für die Altersprüfung genutzt werden. Zudem müssen mehrere Verifikationsoptionen angeboten werden, um Menschen ohne Ausweisdokumente nicht auszuschließen.  

93 % der 10- bis 17-Jährigen nutzen soziale Medien täglich 95 Minuten. Doch statt Schutz bieten Plattformen wie TikTok, Instagram oder X suchtförderndes Design, das Kinder stundenlang gefangen hält. Endlos-Scroll, Autoplay und Push-Nachrichten sind nur einige der Mechanismen, die die Nutzungsdauer maximieren. Gleichzeitig spielen Algorithmen gefährliche Inhalte gezielt aus. Bisher fehlt eine wirksame Altersverifikation: Selbstauskünfte reichen aus. Die Folge ist, dass fast die Hälfte der unter 13-jährigen TikTok nutzt und das trotz des offiziellen Mindestalters. All diese Faktoren müssen endlich verbindlich geklärt werden. Die Empfehlungen der Expertenkommission lassen einen klaren Handlungsweg jedoch vielfach weiter offen.

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023, des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft, des Wertepreises für Demokratie der Werte-Stiftung, des For..Net Awards der Technischen Universität München und des Günter-Wallraff-Preises für Pressefreiheit und Menschenrechte 2026. 2025 nahm Anna-Lena von Hodenberg stellvertretend für die NGO das Bundesverdienstkreuz entgegen.

Pressekontakt: presse@hateaid.org

Pressematerial

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