Du bist von digitaler Gewalt betroffen? 

Wir sind für dich da!

Passgenaue Unterstützung für deinen Fall findest du über unseren HateAid-Buddy.



Helft mir!

Kinder- und Jugendschutz in Europa: Die Werkzeuge sind da, von der Leyen muss sie nur einsetzen

Die Expertenkommission der Europäischen Kommission zum Schutz von Minderjährigen in der digitalen Welt hat ihre Stellungnahme vorgelegt. Sie zeigt mal mehr, mal weniger klare Wege auf: Etwa zivilrechtliche Durchsetzung wie in den USA, eine Altersgrenze für Social Media, die aber durch die Betreuung von Aufsichtspersonen aufgeweicht werden kann. HateAid mahnt: Aus der politischen Debatte müssen verbindliche Regelungen folgen. Der Schutz von Minderjährigen darf nicht länger hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen. Der Fokus muss darauf liegen, die Plattformen und nicht die Eltern in die Verantwortung zu nehmen.

Der Bericht der EU-Expertenkommission bleibt vor allem eins: beschreibend. Konkrete Maßnahmen fehlen an vielen Stellen. Gut ist: Die Expert*innen stellen einen risikobasierten Ansatz in ihren Empfehlungen vor. Anstatt eines pauschalen Verbotes müssen je nach Schwere des drohenden Schadens angemessene Maßnahmen getroffen werden. Sie betonen zu Recht, dass der existierende gesetzliche Rahmen bereits die notwendigen Grundlagen für eine wirksame Regulierung bietet.

Der Bericht benennt auch bekannte zentrale Defizite: Die Regulierung in Europa hinkt immer wieder technologischen Neuerungen hinterher und ist teilweise zu unpräzise. Eine erfolgsversprechende Maßnahme ist der Vorschlag, den Verbraucherschutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und damit die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu erleichtern. In den USA wurden Plattformen so schon mehrfach für schädliche Funktionen, die etwa zu psychischen Krankheiten führten, zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt.

Dazu Josephine Ballon, HateAid CEO:
„Der Digital Services Act gibt den Aufsichtsbehörden bereits jetzt alle Möglichkeiten an die Hand, um Online-Plattformen für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen. Hierzu zählen auch einstweilige Maßnahmen, um Verstöße schnell abzustellen. Dass wir nun trotzdem über Verbote diskutieren, liegt allein daran, dass die Plattformen sich ihrer gesetzlichen Verantwortung entziehen. Diese Regeln werden nicht konsequent durchgesetzt. Solange dies nicht der Fall ist, ist Teilhabe ein Synonym für Gefährdung durch Radikalisierung, digitale Gewalt und süchtig machenden Designs.“

Statt Schutz bieten Plattformen wie Instagram, TikTok oder X suchtförderndes Design, das Kinder stundenlang gefangen hält. Endlos-Scroll, Autoplay und Push-Nachrichten sind nur einige der Mechanismen, die die Nutzungsdauer maximieren. Gleichzeitig spielen Algorithmen gefährliche Inhalte gezielt aus. Die Expertenkommission setzt auch dort an und nimmt ausführlich Bezug auf Safety by Design, also eine Ausgestaltung der Plattformen in sicherer Form von Anfang an. Problematisch ist jedoch der im Bericht angedeutete Fokus der Verantwortlichkeit durch Eltern und Lehrkräfte. Etwa wird eine Altersgrenze für Social Media von 13 Jahren vorgeschlagen, vorher könnten Kinder laut Kommission aber betreut Social Media konsumieren. HateAid begrüßt den Fokus auf eine europäische Lösung für Altersverifizierung. Die EU und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dürfen aber nicht die Verantwortung einseitig auf Einzelne abwälzen. Systemische Probleme erfordern systemische Lösungen. Statt Eltern und Pädagog*innen in die Pflicht zu nehmen, müssen Plattformen verbindlich Verantwortung tragen.

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, HateAid-CEO:
„Plattformbetreiber wissen genau, was sie tun. Ihre Geschäftsmodelle basieren auf Maximierung von Aufmerksamkeit: durch Manipulation, Suchtmechanismen und die Ausnutzung von Sicherheitslücken. Ein europäisches Mindestalter kann nur der erste Schritt sein. Wir müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit und Rechte von Kindern immer Priorität vor monetären Interessen haben. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen muss bereit sein, sich dafür konsequent mächtigen Plattformen entgegenzustellen.“

Im Bezug auf den Bericht der Kommission fordert HateAid die Durchsetzung folgender Schritte:   

  1. Safety by Design muss zum Standard werden. Das bedeutet, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen von Beginn an im Design der Plattformen berücksichtigt werden würde. Konkrete präventive Maßnahmen wären etwa standardmäßig private Profile für unter 16-Jährige, die Deaktivierung von Suchtmechanismen wie dem Endlos-Scroll und Autoplay und kindergerechte Algorithmen, die keine gefährlichen Inhalte an Kinder ausspielen. Es braucht altersgerechte Meldewege mit schneller Bearbeitung. Zusätzlich dazu sollen kinderfreundliche Geschäftsmodelle als Alternativen zu bereits etablierten Plattformen besonders gefördert werden.   
  1. Zudem müssen, wie im Bericht betont, endlich bestehende Regeln konsequent durchgesetzt werden. Sehr große Plattformen müssen öffentlich machen, wie sie Risiken für Minderjährige bewerten und mindern. Die EU-Kommission hat bereits vergangenes Jahr Leitlinien vorgelegt, welche Maßnahmen als Mindeststandards zum Schutz von Kindern von den Plattformen erwartet werden. Die besonderen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach Art. 28 des DSA müssen endlich umgesetzt werden. Bei Verstößen dagegen braucht es harte Sanktionen wie das Verhängen von Bußgeldern und erweiterte Aufsichtsmaßnahmen. Auch die Anordnung einstweiliger Maßnahmen nach Art. 70 DSA muss erwogen werden, um Missstände sofort abzustellen.  
  1. Ein Mindestalter kann nur ein erster Schritt sein. Heranwachsende haben auch online ein Recht auf Teilhabe. Ein wirksamer Schutz braucht altersgerechte Zugänge statt pauschaler Verbote. Es gibt jedoch digitale Räume, wo Kinder einen erhöhten Schutzbedarf haben und nicht ohne Überprüfung des Alters Zugang erhalten sollten. Auf Pornoplattformen oder Social-Media-Plattformen, die sich weigern, wirksame Kinderschutz-Maßnahmen zu ergreifen, braucht es Altersverifikation. Diese sollte grundrechtsschonend und europäisch geregelt werden. Diese müssen datensparsam erfolgen, ohne Profilbildung oder Diskriminierung. Unabhängige Drittanbieter oder europäische Wallet-Lösungen sollten für die Altersprüfung genutzt werden. Zudem müssen mehrere Verifikationsoptionen angeboten werden, um Menschen ohne Ausweisdokumente nicht auszuschließen.  

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023, des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft, des Wertepreises für Demokratie der Werte-Stiftung, des For..Net Awards der Technischen Universität München und des Günter-Wallraff-Preises für Pressefreiheit und Menschenrechte 2026. 2025 nahm Anna-Lena von Hodenberg stellvertretend für die NGO das Bundesverdienstkreuz entgegen.

Pressekontakt: presse@hateaid.org

Pressematerial

Bleib engagiert und auf dem Laufenden mit dem HateAid-Newsletter!

Du erhältst alle zwei bis vier Wochen Neuigkeiten rund um unsere Arbeit und erfährst, wie du die Online-Welt ein kleines Stückchen besser machen kannst.


    Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung. *

    10 - 3 = ?
    Neu laden

    Bitte gib die im CAPTCHA angezeigten Zeichen ein, um zu bestätigen, dass du ein Mensch bist.