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Ein Mann hält resigniert seine Hand vors Gesicht.

Straftat Nötigung im Internet: So gehst du dagegen vor  

Eine Person hat dir schon einmal online gedroht, um dich zu einer Sache zu drängen, die du nicht tun wolltest? Und für den Fall, dass du dieser Drohung nicht nachkommst, hat sie zum Beispiel angekündigt, peinliche Bilder oder private Chats von dir zu veröffentlichen? In einem solchen Fall kann eine sogenannte Nötigung vorliegen. 

Hier erfährst du alles über den Tatbestand der Nötigung. Lies im Detail, was genau eine Nötigung eigentlich ist, in welchen Fällen sie strafbar sein kann und welche Möglichkeiten du hast, wenn du betroffen bist.  

Was genau ist eine Nötigung?  

Nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGb) handelt es sich bei der Nötigung um ein Delikt, bei dem Täter*innen andere Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem sogenannten empfindlichen Übel, auch Nötigungsmittel genannt, dazu bringen, eine bestimmte Sache zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Hierbei spricht man auch vom sogenannten Nötigungserfolg. Die Nötigung ist ein wesentlicher Grundtatbestand des Strafgesetzbuches für alle Delikte, die sich gegen die persönliche Freiheit eines Menschen richten. Das bedeutet, dass viele andere Straftatbestände auf der Nötigung aufbauen.  

Das Strafgesetzbuch kennt zwei Arten, mit denen du genötigt werden kannst: durch Drohung mit einem „empfindlichen Übel“ oder mit Gewalt. Hier bezeichnet der Begriff Gewalt grundsätzlich auch das, was man im allgemeinen Sprachgebrauch darunter versteht, also körperlicher oder psychisch ausgeübter Zwang. Unter dem Begriff des sogenannten „empfindlichen Übels”, versteht man eine Veränderung in der Außenwelt der betroffenen Person, die als nachteilig empfunden wird, die der*die Drohende potentiell auch tatsächlich umsetzen kann.  

Täter*innen nutzen bei Nötigung im Internet perfide Mittel

Täter*innen nutzen eines oder beide Mittel dazu, um den Willen der Betroffenen zugunsten ihrer eigenen Wünsche zu beeinflussen. Sie sagen etwa: Lösch’ deinen Post sofort oder ich schlag dich zusammen!” Diesem Druck ausgesetzt sehen sich Betroffene oft dazu gezwungen, das zu tun, was der*die Täter*in verlangt – zum Beispiel löschen sie den Post, weil sie Angst vor den angedrohten Konsequenzen haben.  

Zwischen den Nötigungsmitteln und dem Nötigungserfolg muss außerdem ein erkennbarer Zusammenhang bestehen. Heißt konkret: Täter*innen müssen die Drohung gezielt dazu einsetzen, um ein Verhalten bei dir zu erzwingen. 

Außerdem muss die Nötigung rechtswidrig sein. Das bedeutet, dass eine Nötigung nur dann vorliegt, wenn die Drohung im Verhältnis zum Ziel auch verwerflich ist. Hier geht es aber nicht darum, ob die Drohung aus moralischen Gründen nicht in Ordnung ist. Verwerflich im Sinne des § 240 StGB ist ein Verhalten, wenn es sozialwidrig ist. Die Aussage Lösch’ deinen Post sofort, oder ich entfollowe dir!” wäre nach dieser Definition im Gegensatz zum Beispiel oben nicht strafbar. 

Ein klassisches Beispiel für Nötigung im analogen Leben ist bestimmtes Verhalten im Straßenverkehr. Wenn beispielsweise aggressive Fahrer*innen andere gefährlich schneiden, dauernd hupen, unter Verzicht auf den Mindestabstand drängeln und viel zu dicht auffahren, können sie sich damit strafbar machen. Denn sie nötigen damit ihre Mitfahrer*innen, ihren Fahrstil anzupassen – auch, um Gefahrensituationen abzuwenden. 

Nötigung im Netz  

Fälle von Nötigung in der Online-Welt sind keine Seltenheit. Auch in unserer Beratung hören wir immer häufiger von den perfiden Mitteln, mit denen Betroffene dazu genötigt werden, sich dem Willen ihrer Peiniger*innen zu fügen. Manchmal drohen Täter*innen damit, vertrauliche Gespräche online zu veröffentlichen, wenn die Menschen nicht tun, was sie wollen. Manchmal drohen sie, intime Aufnahmen zu posten, um andere so unter Druck zu setzen, dass sie gehorchen.  

Ein Mann schaut starr auf seinen Bildschirm.
Die Nötigung im Netz ist ein häufiges Phänomen und belastet Betroffene sehr. Foto: Pexels / Mart Production

Strafverfolgungsbehörden haben es auch immer wieder mit Fällen von sexueller Nötigung im Netz zu tun. Täter*innen nötigen etwa ihre Opfer dazu, ihnen Nacktfotos zu schicken oder andere sexuelle Handlungen, etwa per Webcam, zuzulassen.   

Was tun, wenn dich jemand online nötigt? 

Wenn dich jemand digital nötigt, musst du dir das nicht gefallen lassen. Wichtig ist, dass du alle Beweise, die darauf hindeuten, dass dich jemand nötigt, gut dokumentierst. In dieser Online-Anleitung erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du Straftaten wie Nötigung auf Social-Media-Plattformen rechtssicher dokumentierst.

Wenn dich jemand per E-Mail bedroht, sicherst du die Nachrichten am besten als PDF-Datei, gemeinsam mit den so genannten Headerdaten. Diese enthalten etwa die E-Mail-Adresse des Absenders und das Versanddatum – und sind damit essentiell für eine mögliche Strafverfolgung. 

Zwei unterschiedliche Rechtswege

Du kannst die Nötigung zur Anzeige bringen. Dann ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Im Rahmen eines solchen Strafverfahrens steht die Bestrafung der Täter*innen durch den Staat im Mittelpunkt. Du trittst im Prozess, wenn überhaupt, als Betroffene*r und damit als Zeug*in auf, klagst aber nicht selbst.  

Als betroffene Person kannst du außerdem – ganz unabhängig von einem Strafverfahren – zivilrechtliche Schritte setzen. Das Ziel eines Zivilverfahrens in einem solchen Fall ist vor allem der Ausgleich für die erlittenen Verletzungen. In solchen Verfahren forderst du zum Beispiel die Löschung von Posts ein, die im Rahmen der Nötigung veröffentlicht wurden und dir schaden. Auch eine Geldentschädigung für die von dir erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung kann in Frage kommen. Bei deinem zivilrechtlichen Vorgehen unterstützen dich fachkundige Anwält*innen. 

Wie hilft dir HateAid bei Nötigung?  

Mach dir eines klar: Wenn jemand dich oder eine Person, die dir nahesteht, nötigt, ist das eine Straftat! Dabei ist es egal, ob die Nötigung im Netz oder im analogen Leben stattfindet. Es ist nicht in Ordnung und du kannst dich dagegen wehren!   

Die Zeichnung einer Frau am Telefon.

Wenn du digital genötigt wurdest, kannst du dich an uns wenden

Unsere Berater*innen unterstützen dich dabei, alle nötigen Beweise zu sichern und dich zu schützen. Wenn du auch zivilrechtlich gegen den*die Täter*in vorgehen möchtest und dein Fall geeignet ist, übernehmen wir gegebenenfalls auch die Finanzierung dafür.   

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