Du bist von digitaler Gewalt betroffen? 

Wir sind für dich da!

Schreibe eine E-Mail an:

beratung@hateaid.org 

Rufe uns in den Sprechzeiten an:

030 / 252 088 38

Mo 10 – 13 Uhr | Di 15 – 18 Uhr | Do 16 – 19 Uhr

Chatte mit uns:* Mi 15 – 18 Uhr | Fr 11 – 14 Uhr

Melde Hass über unser Formular:

Zum Meldeformular 

Dickpic erhalten?

Erstatte direkt eine Anzeige! 

 



Helft mir!

Nötigung im Netz

Eine Person hat dir schon einmal online gedroht, um dich zu einer Sache zu drängen, die du nicht tun wolltest? Und für den Fall, dass du dieser Drohung nicht nachkommst, hat sie zum Beispiel angekündigt, peinliche Bilder oder private Chats von dir zu veröffentlichen? In einem solchen Fall kann eine sogenannte Nötigung vorliegen.  

Hier erfährst du alles über den Tatbestand der Nötigung. Lies im Detail, was genau eine Nötigung eigentlich ist, in welchen Fällen sie strafbar sein kann und welche Möglichkeiten du hast, wenn du betroffen bist.   

Person hält Handy in der Hand mit Sprechblase: "Wenn du dich nicht mit mir triffst, veröffentliche ich dein Nacktbild"

Auch im Internet kann Nötigung strafbar sein. Foto: HateAid

Definition und Strafbarkeit

Was genau ist eine Nötigung?

Nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich bei der Nötigung um ein Delikt, bei dem Täter*innen andere Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem sogenannten empfindlichen Übel, auch Nötigungsmittel genannt, dazu bringen, eine bestimmte Sache zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Hierbei spricht man auch vom sogenannten Nötigungserfolg. Die Nötigung ist ein wesentlicher Grundtatbestandes Strafgesetzbuches für alle Delikte, die sich gegen die persönliche Freiheit eines Menschen richten. Das bedeutet, dass viele andere Straftatbestände auf der Nötigung aufbauen.   

Das Strafgesetzbuch kennt zwei Arten, mit denen du genötigt werden kannst: durch Drohung mit einem „empfindlichen Übel“ oder mit Gewalt.

Hier bezeichnet der Begriff Gewalt grundsätzlich auch das, was man im allgemeinen Sprachgebrauch darunter versteht, also körperlicher oder psychisch ausgeübter Zwang.

Unter dem Begriff des sogenannten „empfindlichen Übels”, versteht man eine Veränderung in der Außenwelt der betroffenen Person, die als nachteilig empfunden wird, die der*die Drohende potentiell auch tatsächlich umsetzen kann.

Nötigungsmittel: So sehen sie aus

Täter*innen nutzen eines oder beide Mittel dazu, um den Willen der Betroffenen zugunsten ihrer eigenen Wünsche zu beeinflussen. Sie sagen etwa: Lösch’ deinen Post sofort oder ich schlag dich zusammen!” Diesem Druck ausgesetzt sehen sich Betroffene oft dazu gezwungen, das zu tun, was der*die Täter*in verlangt – zum Beispiel löschen sie den Post, weil sie Angst vor den angedrohten Konsequenzen haben.   

Zwischen den Nötigungsmitteln und dem Nötigungserfolg muss außerdem ein erkennbarer Zusammenhang bestehen. Heißt konkret: Täter*innen müssen die Drohung gezielt dazu einsetzen, um ein Verhalten bei dir zu erzwingen.  

Person sitzt am Schreibtisch vor dem Laptop und guckt wütend auf das Handy.

Nötigung führt häufig dazu, dass Menschen aus Angst etwas tun, was sie nicht tun wollen. Foto: Shutterstock

Außerdem muss die Nötigung rechtswidrig sein. Das bedeutet, dass eine Nötigung nur dann vorliegt, wenn die Drohung im Verhältnis zum Ziel auch verwerflich ist. Hier geht es aber nicht darum, ob die Drohung aus moralischen Gründen nicht in Ordnung ist. Verwerflich im Sinne des § 240 StGB ist ein Verhalten, wenn es sozialwidrig ist. Die Aussage Lösch’ deinen Post sofort, oder ich entfollowe dir!” wäre nach dieser Definition im Gegensatz zum Beispiel oben nicht strafbar.  

Ein klassisches Beispiel für Nötigung im analogen Leben ist bestimmtes Verhalten im Straßenverkehr. Wenn beispielsweise aggressive Fahrer*innen andere gefährlich schneiden, dauernd hupen, unter Verzicht auf den Mindestabstand drängeln und viel zu dicht auffahren, können sie sich damit strafbar machen. Denn sie nötigen damit ihre Mitfahrer*innen, ihren Fahrstil anzupassen – auch, um Gefahrensituationen abzuwenden.  

Straftat im digitalen Raum

Nötigung im Netz

Fälle von Nötigung in der Online-Welt sind keine Seltenheit. Auch in unserer Beratung hören wir immer häufiger von den perfiden Mitteln, mit denen Betroffene dazu genötigt werden, sich dem Willen ihrer Peiniger*innen zu fügen. Manchmal drohen Täter*innen damit, vertrauliche Gespräche online zu veröffentlichen, wenn die Menschen nicht tun, was sie wollen. Manchmal drohen sie, intime Aufnahmen zu posten, um andere so unter Druck zu setzen, dass sie gehorchen.   

Strafverfolgungsbehörden haben es auch immer wieder mit Fällen von sexueller Nötigung im Netz zu tun. Täter*innen nötigen etwa ihre Opfer dazu, ihnen Nacktfotos zu schicken oder andere sexuelle Handlungen, etwa per Webcam, zuzulassen.  

Das kannst du tun

Was tun, wenn dich jemand online nötigt?

Wenn dich jemand digital nötigt, musst du dir das nicht gefallen lassen. Wichtig ist, dass du alle Beweise, die darauf hindeuten, dass dich jemand nötigt, gut dokumentierst. In dieser Online-Anleitung erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du Straftaten wie Nötigung auf Social-Media-Plattformen rechtssicher dokumentierst. 

Wenn dich jemand per E-Mail bedroht, sicherst du die Nachrichten am besten als PDF-Datei, gemeinsam mit den so genannten Headerdaten. Diese enthalten etwa die E-Mail-Adresse des Absenders und das Versanddatum – und sind damit essentiell für eine mögliche Strafverfolgung.  

Rechtlich gegen Nötigung vorgehen

Zwei unterschiedliche Rechtswege

Du kannst die Nötigung zur Anzeige bringen. Dann ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Im Rahmen eines solchen Strafverfahrens steht die Bestrafung der Täter*innen durch den Staat im Mittelpunkt. Du trittst im Prozess, wenn überhaupt, als Betroffene*r und damit als Zeug*in auf, klagst aber nicht selbst.   

Als betroffene Person kannst du außerdem – ganz unabhängig von einem Strafverfahren – zivilrechtliche Schritte setzen. Das Ziel eines Zivilverfahrens in einem solchen Fall ist vor allem der Ausgleich für die erlittenen Verletzungen. In solchen Verfahren forderst du zum Beispiel die Löschung von Posts ein, die im Rahmen der Nötigung veröffentlicht wurden und dir schaden. Auch eine Geldentschädigung für die von dir erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung kann in Frage kommen. Bei deinem zivilrechtlichen Vorgehen unterstützen dich fachkundige Anwält*innen.  

Wie hilft dir HateAid bei Nötigung?

Mach dir eines klar: Wenn jemand dich oder eine Person, die dir nahesteht, nötigt, ist das eine Straftat! Dabei ist es egal, ob die Nötigung im Netz oder im analogen Leben stattfindet. Es ist nicht in Ordnung und du kannst dich dagegen wehren!    

Wenn du digital genötigt wurdest, kannst du dich an uns wenden. Unsere Berater*innen unterstützen dich dabei, alle nötigen Beweise zu sichern und dich zu schützen. Wenn du auch zivilrechtlich gegen den*die Täter*in vorgehen möchtest und dein Fall geeignet ist, übernehmen wir gegebenenfalls auch die Finanzierung dafür.   

Bleib engagiert und auf dem Laufenden mit dem HateAid Newsletter!

Du erhältst alle zwei bis vier Wochen Neuigkeiten rund um unsere Arbeit und erfährst, wie du die Online-Welt ein kleines Stückchen besser machen kannst.



    Bitte fülle noch das Captcha aus*

    Captcha
    5 - 3 = ?
    Reload

    Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung. *