Du bist von digitaler Gewalt betroffen? 

Wir sind für dich da!

Schreibe eine E-Mail an:

beratung@hateaid.org 

Rufe uns in den Sprechzeiten an:

030 / 252 088 38

Mo 10 – 13 Uhr | Di 15 – 18 Uhr | Do 16 – 19 Uhr

Chatte mit uns:* Mi 15 – 18 Uhr | Fr 11 – 14 Uhr

*Bitte akzeptiere die Cookies, um mit uns zu chatten.

Melde Hass über unser Formular:

Zum Meldeformular 

Dickpic erhalten?

Erstatte direkt eine Anzeige! 

 



Helft mir!

HateAid appelliert an Justizministerium: Mehr als kosmetische Veränderungen bei Stalking notwendig


Justizministerin Christine Lambrecht kündigt in der Presse Reform der Nachstellung, § 238 StGB an. HateAid begrüßt zunächst den Vorstoß des Ministeriums, Betroffene von Stalking besser schützen zu wollen.

Dazu Josephine Ballon, Head of Legal, HateAid: „Wir beobachten eine kontinuierliche Zunahme von digitalem Stalking. Der Leidensdruck ist hoch und Strafverfolgung scheitert oft an den hohen Hürden der Strafbarkeit und der Anonymität der Täter*innen.”

Wie in der Berichterstattung angekündigt, will die Ministerin diese Hürden nun absenken. Aktuell muss Täter*innen eine “beharrliche” Nachstellung nachgewiesen werden. Das setzt nicht nur eine wiederholte Belästigung, sondern auch eine Böswilligkeit voraus. In der Praxis ist das Vorliegen einer Beharrlichkeit aber nicht nur eine Frage der Auslegung und somit schwer fassbar, sondern auch selten nachweisbar. Die Reform der Justizministerin soll dafür sorgen, dass eine wiederholte Belästigung für Stalking schon ausreichend sein könnte. Das erachtet HateAid als sinnvoll.

Die weiteren Vorhaben der Ministerin, so wie in der Berichterstattung ankündigt, kritisiert HateAid allerdings als undurchsichtig. Die Nachstellung im Internet ist längst strafbar, auch wenn sie unter einem Pseudonym oder falschem Namen geschieht. Das viel größere Problem ist ein anderes. Die Strafverfolgung scheitert meist daran, dass Täter*innen nicht identifiziert werden können. Selbst wenn die Betroffenen wissen, wer sich (mutmaßlich) hinter den Aktivitäten verbirgt, gelangen die Strafverfolgungsbehörden nur in den seltensten Fällen an die Daten der Accountinhaber*innen oder können die Identität auf andere Weise ermitteln.

Josephine Ballon, Head of Legal, HateAid sagt hierzu: “Die Verfolgung einer Nachstellung im Internet scheitert meistens bereits daran, dass die Täter*innen gar nicht identifiziert werden können. Dann hilft auch keine Strafschärfung, wenn der Gesetzgeber nicht auch hier ansetzt und einen wirksamen Schutz für die Betroffenen sicherstellt.”

Die Justizministerin Christine Lambrecht hat heute in den Medien angekündigt, dass in Kürze ein Gesetzentwurf zur Reform des sog. Stalkingparagraphen (Nachstellung, § 238 StGB) geplant ist. U.a. soll die Nachstellung im Internet, über Apps und unter falscher Identität unter Strafe gestellt werden. Zudem soll der Strafrahmen erhöht werden.

Weitere Informationen:

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 01522 7732243

Bleib engagiert und auf dem Laufenden mit dem HateAid Newsletter!

Du erhältst alle zwei bis vier Wochen Neuigkeiten rund um unsere Arbeit und erfährst, wie du die Online-Welt ein kleines Stückchen besser machen kannst.



    Bitte fülle noch das Captcha aus*

    Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung. *