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Beschwerdeverfahren gegen Landgericht Berlin im Fall Künast teils erfolgreich. Facebook kann Daten herausgeben.

Der Beschwerde von MdB Renate Künast gemeinsam mit der HateAid gGmbH hat das Landgericht Berlin heute teilweise stattgegeben. Bei sechs von 22 Hasskommentaren revidierte das Gericht nach erneuter Prüfung seine Entscheidung. Diese seien rechtswidrige Beleidigungen gemäß § 185 StGB und damit nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht gestattet Facebook nun ausdrücklich, über die persönlichen Daten dieser sechs Personen (Namen, IP-Adresse und Mail-Adresse, Upload-Zeitpunkt der Verfasser*innen) Auskunft zu geben.

Renate Künast, MdB erklärt hierzu:

„Das LG Berlin brauchte extrem lange, um zu einer Entscheidung in dieser Sache zu kommen. Das grenzte ja schon an Rechtsverweigerung. Immerhin ist nun aber auch für viele andere Betroffene und Leidtragende von Hassposts etwas mehr klargestellt, was eindeutig eine Beleidigung ist. Darum geht es mir.

Dass andere, fast identische Formulierungen nicht als Beleidigungen qualifiziert wurden, kann ich weder verstehen, noch akzeptieren. Bezüglich dieser Äußerungen liegt das Verfahren nun dem Kammergericht Berlin vor, weil das Landgericht meiner Beschwerde nicht abgeholfen hat. Jetzt muss Facebook die Daten der betroffenen Nutzer aber auch tatsächlich rausgeben. Das erwarte ich nun auch umgehend, sonst muss sich Facebook die Kritik gefallen lassen, nichts gegen Rechtsextremismus und Herabwürdigungen zu tun.“

Dazu Künasts Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider:

„Es war nicht damit zu rechnen, dass das LG Berlin seine Entscheidung gänzlich revidiert. Insoweit ist die Entscheidung zu begrüßen. Unverständlich bleibt aber, weshalb das Gericht andere Äußerungen weiterhin als zulässige Meinungsäußerungen bewertet. So sei „Ferck du Drecksau“ noch als unzulässige Schmähkritik, aber Äußerungen wie ‘Sie alte perverse Drecksau!!!!! Schon bei dem Gedanken an sex mit Kindern muss das Hirn wegfaulen!!!’ oder ‘Pfui du altes grünes Dreckschwein…’ weiterhin zulässig. Offenbar stellen diese Aussagen wertvolle Debattenbeiträge dar, die das Gericht unter den Begriff der zulässigen Meinungsäußerungen fasst. Über diese immer noch nicht nachvollziehbare Rechtsansicht werden wir für Frau Künast vor dem Kammergericht weiterkämpfen.”

Ob die Täter*innen in den sechs Fällen ermittelt werden können, um gegen sie vorzugehen, hängt nunmehr von der Plattform Facebook ab.

HateAid Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg erklärt:

„Das Gericht hat festgestellt, dass strafbare Beleidigungen vorliegen. Facebook kann die Nutzerdaten jetzt herausgeben und dazu beitragen, dass die Täter*innen zur Verantwortung gezogen werden. Jetzt werden wir sehen, wie ernst soziale Netzwerke wie Facebook ihre Versprechungen, stärker gegen Gewalt auf ihren Plattformen vorzugehen, wirklich meinen. Bisher ist uns kein Fall bekannt, wo Nutzer*innendaten herausgegeben wurden.”

Weitere Informationen:

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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