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11 Monate Freiheitsstrafe: HateAid und Renate Künast begrüßen Urteil gegen Rechtsextremisten Sven Liebich

Das Amtsgericht Halle hat heute das Urteil im Prozess gegen des Rechtsextremisten Sven Liebich verkündet. Er wird zu 11 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Liebich wurden vor allem Volksverhetzung, Beschimpfung von Religionsgesellschaften sowie üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens u. a. gegen Renate Künast vorgeworfen.

Nachdem Sven Liebich in der Vergangenheit zu mehreren Geldstrafen wegen vergleichbarer Delikte verurteilt wurde, verhängte das Gericht heute erstmalig eine Freiheitsstrafe. Die Strafe von 11 Monaten wurde unter der Auflage zur Ableistung von 200 Arbeitsstunden zur Bewährung ausgesetzt.

Grünen-Politikerin und MdB Renate Künast trat als Nebenklägerin im Prozess auf, nachdem Liebich Falschzitate über die Politikerin verbreitet hatte. Frau Künast sagt zu der Urteilsverkündung:

„Ich bin sehr zufrieden, dass die Systematik der Methode Liebich mit einer deutlichen juristischen Antwort quittiert wird. Der organisierte Rechtsextremismus nutzt Verleumdung gezielt, um Hass gegen politisch unliebsame Menschen zu schüren und sie aus der öffentlichen Debatte und ihrem Engagement zu verdrängen.“

Dieses Urteil sendet eine Signalwirkung an Betroffene von Hass im Netz. Dazu sagt Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin der Betroffenenberatungsstelle Hate Aid gGmbH, die die Nebenklage als Prozessfinanzierer*in unterstützt:

“Dieses Urteil war überfällig. Seit vielen Jahren verbreitet Liebich systematisch Hass und Hetze und stellt seine rechtsextremistische Gesinnung regelmäßig offen zur Schau. Die bisher verhängten Geldstrafen blieben alle praktisch wirkungslos. Mit der Freiheitsstrafe zeigt das Gericht endlich deutlich, dass diese Taten ernstzunehmende Konsequenzen haben. Ein wichtiges Signal nicht nur für Betroffene vom Hasskriminalität, sondern auch an die vielen Täter*innen im Netz. Sie müssen damit rechnen – wenn auch mit einiger Verzögerung – zur Verantwortung gezogen zu werden. HateAid unterstützt sie dabei.”

HateAid finanziert Betroffenen von Digitaler Gewalt und Hatespeech im Netz Anwalts- und Gerichtskosten, um ihnen zu ermöglichen, gegen die Täter*innen vorzugehen.

Am 18. August 2020 begann der Prozess gegen den vom Landes-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften und bekannten Blogger Sven Liebich unter hohen Sicherheitsvorkehrungen.

Der Prozess wurde überschattet von Liebichs Auftreten vor Gericht. Der Angeklagte trug in seiner Hemdtasche ein rotes Dreieck. Politische Gefangene mussten dieses Symbol, während der NS-Zeit im Konzentrationslager tragen. Zudem trug der Angeklagte einen Mundschutz mit der Aufschrift „Maulkorb“. Das letzte Wort nutzte der Angeklagte, um die Unabhängigkeit des Gerichts in Frage zu stellen. Zahlreiche Anhänger und bekannte Rechtsextreme waren vor Ort präsent.

Frau Künast wird in dieser Sache vertreten von der Media Kanzlei Frankfurt und Rechtsanwalt Erkan Zünbül, Leipzig.

Weitere Informationen:

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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