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Nach Urteil des Kammergerichts im Fall Künast: Hausdurchsuchung bei mutmaßlichem Täter offenbart Frauenverachtung und Kinderpornographie

Am 18.02.2020 wurde die Wohnung eines mutmaßlichen Verfassers von Hasskommentaren gegen Grünenpolitikerin Frau Renate Künast durchsucht. Die Hausdurchsuchung geschah auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt a. Main. Das Mobiltelefon, Tablet und der Laptop des mutmaßlichen Täters wurden von den Beamten sichergestellt. Durch Zugriff auf den Facebook-Account des mutmaßlichen Täters konnten weitere zahlreiche frauenverachtende Beleidigungen sowie entmenschlichende und rassistische Kommentare festgestellt werden. Außerdem wurden zahlreiche Dateien mit Verdacht auf kinderpornographische Inhalte auf den Geräten aufgefunden. Er selbst steht im Verdacht, die Grünen-Politikerin wegen angeblicher Befürwortung von Kinderpornographie beleidigt zu haben.

Dem mutmaßlichen Täter wird vorgeworfen, einen der Hasskommentare unter einem Falschzitat von Renate Künast gepostet zu haben. Die Grünen-Politikerin hatte die Herausgabe der IP-Adressen eines Teils der mutmaßlichen Täter*innen von Facebook vor dem Landgericht Berlin erst auf eine Beschwerde hin erstritten. Die umstrittene Entscheidung des Landgerichts hatte in ganz Deutschland für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt.

Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin der HateAid gGmbH:

„Wir sind froh, dass nach insgesamt einem Jahr Prozess jetzt endlich die Täter*innen Konsequenzen zu spüren bekommen. Die Hausdurchsuchung ist ein klares Signal an alle, die digitale Gewalt verbreiten: Wer andere beleidigt, verleumdet und bedroht, der kann damit rechnen, dass auch bei ihm bald die Polizei vor der Tür steht und den Rechner beschlagnahmt. Das macht Betroffenen Mut und zeigt: Es lohnt sich, sich zu wehren.”

Der mutmaßliche Täter ist Sympathisant der Partei Alternative für Deutschland.

Renate Künast, Politikerin Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Deutschen Bundestages:

„Es ist ein gutes Zeichen, dass digitale Gewalt von den Behörden und der Justiz endlich ernst genommen wird. Dieser Fall zeigt, dass Hass im Netz mit System passiert und sehr viele Kommentare von wenigen Tätern kommen. Jede An-zeige eines Hasskommentars kann daher viel bewirken.“

Die Verfolgung der Täter*innen im „Fall Künast“ läuft auch in anderen Bundesländern an: Als direkte Folge des Ab-hilfe-Beschlusses des Landgerichts Berlin hat auch die Generalstaatsanwaltschaft in München Anklage gegen den Verfasser eines weiteren Kommentars erhoben.

Dazu Künasts Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider:

„Die Chronologie der Verfahren zeigt, dass Betroffene auf erhebliche juristische Widerstände stoßen, wenn sie sich gegen Hass im Netz effektiv zur Wehr setzen wollen. Umso erfreulicher ist es, dass ein langer Atem und die Unterstützung durch Organisationen wie HateAid am Ende doch zum Erfolg führen können. Dies sendet ein positives Signal für alle Opfer digitaler Gewalt, dass sie nicht schutzlos sind.“

Weitere Informationen:

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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