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Volker Beck erzielt mit HateAid einstweilige Verfügung gegen Attila Hildmann

Landgericht Berlin verurteilt A. Hildmann, antisemitische Kommentare auf Telegram zu löschen.

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen Attila Hildmann wegen grob beleidigender, homophober und antisemitischer Äußerungen über Volker Beck auf der Plattform Telegram erlassen. Attila Hildmann wird darin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR und ersatzweise Ordnungshaft verpflichtet, diese zwei Äußerungen zu löschen und auch in Zukunft zu unterlassen. Volker Beck wurde hierbei von HateAid, der deutschlandweit einzigen Beratungsstelle allein für Betroffene von digitaler Gewalt, durch Prozesskostenfinanzierung unterstützt.

Attila Hildmann verbreitet über den Messenger-Dienst Telegram täglich antisemitische, volksverhetzende oder allgemein menschenverachtenden Äußerungen, unter anderem gegen den Politiker Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Hildmann machte sich früher einen Namen als Kochbuchautor, doch ist mittlerweile hauptsächlich als Verschwörungsideologe und Coronaleugner bekannt. Das Landgericht Berlin hat mit der einstweiligen Verfügung deutlich gemacht, dass derartige Äußerungen nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Hiervon geht ein wichtiges Signal an die Betroffenen aus, die sich vor allem auf Diensten wie Telegram oft rechtlos gestellt fühlen.

Volker Beck äußert sich hierzu wie folgt:

„Man darf sich nichts gefallen lassen. Man muss dem Hass Paroli bieten. Ich bin froh um die Hilfe von HateAid. Jetzt wird es im Wiederholungsfall für den Jungen eng, wenn er jemals seinen Fuß wieder auf deutschen Boden setzen sollte. Finanziell bekommt er dann nicht so schnell wieder Boden unter den Füßen. Seine Verleumdungen und Beleidigungen mir gegenüber kann er sich in Deutschland zumindest nicht mehr leisten. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben.“

Dazu Rechtsanwältin Dr. Saskia Ostendorff:

“Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass der Schutz von Betroffenen ernst genommen wird. Es stellt klar, dass derartige Äußerungen in einem Rechtsstaat nicht geduldet werden und sich die Täter nicht auf die Meinungsfreiheit berufen können.”

Allerdings ist zweifelhaft, wie schnell die einstweilige Verfügung vollstreckt werden kann. Die Plattform Telegram hat ihren Sitz in Dubai und geht selbst gegen schwerwiegend strafbare Äußerungen kaum vor. Für die deutschen Behörden ist sie nicht erreichbar. Das Bundesamt für Justiz hat zuletzt vergeblich versucht, ein Ordnungsgeld zu erlassen. Attila Hildmann hat sich vor einigen Monaten in die Türkei abgesetzt und entzieht sich dort dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden. Gegen ihn liegt bereits ein Haftbefehl vor. Seine Anschrift dort ist bisher offenbar nicht bekannt.

Hierzu Josephine Ballon, Head of Legal, HateAid:

“Das Recht gilt zwar auch auf Telegram, das hat die Entscheidung des Landgerichts gezeigt. Solange sich Attila Hildmann im Ausland aufhält, wird diese jedoch kaum durchsetzbar sein. Wir sehen hier vor allem auch den Gesetzgeber und Telegram selbst in der Pflicht. Mangels Strafverfolgung fühlen sich Täter*innen auf Telegram sicher und menschverachtende Inhalte verbreiten sich ungehemmt, oft mit desaströsen Folgen für die Betroffenen. Hier bedarf es einer konsequenten Durchsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, der sich Telegram bisher entzieht.“

Pressekontakt: presse@hateaid.org , Tel. 030 / 252 088 37

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