Du bist von digitaler Gewalt betroffen? 

Wir sind für dich da!

Schreibe eine E-Mail an:

beratung@hateaid.org 

Rufe uns in den Sprechzeiten an:

030 / 252 088 38

Mo 10 – 13 Uhr | Di 15 – 18 Uhr | Do 16 – 19 Uhr

Chatte mit uns:* Mi 15 – 18 Uhr | Fr 11 – 14 Uhr

Melde Hass über unser Formular:

Zum Meldeformular 

Dickpic erhalten?

Erstatte direkt eine Anzeige! 

 



Helft mir!

Schutz vor Volksverhetzung?

Twitter verspricht allen Nutzenden Schutz. Doch Antisemitismus ist Normalität auf der Plattform. Beleidigungen gegen Juden*Jüdinnen, Verharmlosungen und Leugnung der Shoah: Auf Twitter sind antisemitische Aussagen, Bilder und Videos allgegenwärtig. Durch fehlende Moderation macht die Plattform eine beispiellose Verbreitung antisemitischen Gedankenguts möglich.  

Jetzt wehren wir uns. HateAid und European Union of Jewish Students (EUJS) gehen gegen Twitter vor Gericht 

Update August 2024:  Die mündliche Verhandlung vom #TwitterTrial fand erst am 4. Juni 2024 vor dem Landgericht Berlin statt.

Beim Gerichtstermin zog X die Zuständigkeit der deutschen Justiz in Zweifel. Als Grund führte die Plattform an, dass das Verfahren strategisch geführt werde und die Klägerinnen keine gewöhnlichen Nutzenden seien. Das Gericht folgte der Argumentation und wies die Klage ab.

Das Urteil macht strategische Prozessführung in Deutschland fast unmöglich. Zudem verhindern die juristischen Manöver von X eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Klage. So entzieht sich die Plattform ihrer Verantwortung für illegale Inhalte.

HateAid geht in Berufung. Mehr Informationen zum Urteil siehe Pressemitteilung.

Antisemitismus in Deutschland

90
Prozent der europäischen Juden*Jüdinnen sind der Meinung, dass Antisemitismus zunimmt und online besonders problematisch ist (1).
20
Prozent der Erwachsenen in Deutschland hat antisemitisches Gedankengut. Bei den 18- bis 29-Jährigen ist diese Tendenz mit fast 30 % noch ausgeprägter (2).
84
Prozent der Beiträge, die antisemitischen Hass enthielten, wurden von Social-Media-Plattformen nicht weiterverfolgt (3).

Jedes Jahr wird uns von Politiker*innen am Shoah-Gedenktag versprochen, dass man die Lehren aus der Shoah ernstnehmen und dem Antisemitismus entschieden entgegentreten will. Dieser Antisemitismus verbreitet sich heutzutage vor allem im Internet. Ihm entgegenzutreten, bedeutet also zwangsläufig auch, die sozialen Netzwerke in die Pflicht zu nehmen.  

Hass und Hetze gegen Juden*Jüdinnen nehmen im Netz immer mehr zu. Gerade in den sozialen Medien sind antisemitische Inhalte weitverbreitet und über Suchfunktionen besonders leicht zugänglich, so der Report von der Amadeu-Antonio-Stiftung 2021. Durch soziale Netzwerke wird heute laut Expert*innen so viel antisemitisches Gedankengut verbreitet wie noch nie in der Geschichte (4). Sie sagen, dass die Qualität der Äußerungen online so grauenvoll sei, als hätte es den „Zivilisationsbruch nach Auschwitz“ (5) nie gegeben. Und dieser antisemitische Hass bleibt nicht nur im Netz, sondern bereitet den Boden für antisemitische Übergriffe in der analogen Welt, die in den letzten zehn Jahren massiv angestiegen sind (6). Trotzdem wurde noch kein soziales Netzwerk hierfür jemals zur Verantwortung gezogen.  

Antisemitismus auf Twitter 

Mit der Eröffnung eines Twitter-Accounts geht jede Person einen Vertrag mit Twitter ein. In den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist festgehalten, welche Regeln auf Twitter gelten. Twitter rühmt sich damit, antisemitische Inhalte wie die Leugnung der Shoah nicht zu erlauben.  

Wir verbieten Inhalte, die leugnen, dass ein Massenmord […] stattgefunden hat […]. Diese Regel betrifft u. a. Ereignisse wie den Holocaust, […].”

Doch obwohl Twitter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen antisemitische Anfeindungen verbietet, lässt die Plattform viele solcher Inhalte online. Selbst wenn die Plattform von Nutzenden darauf aufmerksam gemacht wird. Aktuelle Untersuchungen belegen: 84 % der Beiträge, die antisemitischen Hass enthielten, wurden von Social-Media-Plattformen nicht weiterverfolgt, zeigte eine Studie des Center for Countering Digital Hate. Das heißt: Twitter weiß, dass Juden*Jüdinnen täglich auf der Plattform öffentlich attackiert werden und dass so Antisemitismus in unserer Gesellschaft normalisiert wird. Und die Plattform tut nicht einmal das Nötigste dagegen.   

Die Sicherheit und die Wahrung der Würde von Juden*Jüdinnen liegen so in den Händen von nach eigenen Regeln agierenden Unternehmen. Unsere Verpflichtung als deutsche Gesellschaft muss es sein, Juden*Jüdinnen in Deutschland ein sicheres und würdevolles Leben zu garantieren – analog und digital.

Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid

„Twitter agiert nach seinen eigenen, intransparenten Regeln und verlässt sich dabei darauf, dass Nutzende dies nicht anfechten können – zum Beispiel bei der Nichtlöschung von Volksverhetzungen. Nicht ein einziges Mal wurde ein soziales Netzwerk deswegen bisher durch die Aufsichtsbehörden belangt. Deswegen muss die Zivilgesellschaft aktiv werden und Wege suchen, wie die Entfernung solcher Inhalte eingefordert werden kann. Wir machen das als NGO stellvertretend für die betroffenen Communities, die tagtäglich Anfeindungen und Volksverhetzungen ausgesetzt sind. Langfristig können wir so Druck auf die Plattformen aufbauen.”

Josephine Ballon, Geschäftsführerin bei HateAid

Unser Ziel

Das wollen wir vor Gericht erreichen

Junge Juden*Jüdinnen wollen sich damit nicht mehr abfinden und werden jetzt selbst aktiv. 

EUJS und HateAid haben gemeinsam am 24.01.2023 Klage vor dem Landgericht Berlin gegen Twitter eingereicht. Gegenstand der Klage gegen strafbare, antisemitische und volksverhetzende Tweets ist unter anderem auch die Verharmlosung und Leugnung der Shoah. 

Ob wir das verlangen können, soll ein Gericht klären. Denn bisher ist offen, inwieweit Nutzende von Twitter auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Anspruch auf Entfernung von solchen Inhalten haben, auch wenn sie nicht unmittelbar selbst betroffen sind. Wir sind der Meinung, dass Twitter sich an das halten muss, womit sie sich in ihren Vertragsbedingungen rühmen – strafbare antisemitische Äußerungen zu entfernen und so dafür sorgen, dass Juden*Jüdinnen sich auf der Plattform sicher fühlen können. 

Mit unserer Klage nehmen wir Twitters Vertragsversprechen beim Wort. Wir finden, dass Plattformen antisemitische Inhalte entfernen müssen – offensichtlich muss die Plattform hierzu gezwungen werden. 

European Union of Jewish Students

EUJS - European Union of Jewish Students - Logo

Der Prozess wird gemeinsam mit der European Union of Jewish Students (EUJS) durchgeführt. Die EUJS ist die europäische Dachorganisation jüdischer Studierendenorganisationen. 

Was wir klären wollen:

1. Wir wollen gerichtlich klären lassen, ob Nutzende die Entfernung von strafbaren Inhalten, wie z. B. Shoah Leugnungen, von Twitter verlangen können, auch wenn sie nicht selbst unmittelbar beleidigt oder bedroht werden.

2. Wir wollen gerichtlich klären lassen, ob auf diese Weise auch NGOs wie HateAid oder EUJS die Löschung strafbarer Inhalte einfordern können.

Avital Grinberg, Präsidentin European Union of Jewish Students

Foto: Alexandre Liebhaberg

„Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet für junge Menschen auch, sich online zu engagieren. Manche Juden*Jüdinnen nehmen den Hass und die Gewalt online notgedrungen in Kauf. Viele verstummen. Beides nehmen wir nicht länger hin! Wir möchten sie von dem Gefühl der Machtlosigkeit und des Unmutes entlasten und ihnen Hoffnung geben auf ein gerechtes und solidarisches Deutschland und Europa. Die Klage ist unsere Antwort auf das Versagen von Twitter und der Politik.”

Avital Grinberg, Präsidentin European Union of Jewish Students

Warum jetzt

Verdrängung aus der öffentlichen Debatte

Twitter ist schon länger dafür bekannt, nicht genug gegen digitale Gewalt auf der Plattform zu unternehmen. Das ist besonders dramatisch, weil Twitter ein Ort ist, an dem wichtige öffentliche Debatten geführt werden. Journalist*innen, Aktivist*innen, Politiker*innen und andere wichtige Entscheidungsträger*innen diskutieren dort politische Positionen und aktuelle Ereignisse.  

Die Schlagzeilen rund um Elon Musk und seine Handlungen als Twitter-Chef zeigen eindrücklich, was passiert, wenn wir die öffentliche Debatte in die Hand eines privaten Unternehmens und jetzt eines einzelnen Mannes geben. 

Immer mehr jüdische Stimmen ziehen sich vor diesem Hintergrund von Twitter zurück. Denn die Nutzenden müssen erfahren, dass Twitter sie nicht vor Gewalt und antisemitischen Anfeindungen schützt. Twitter droht, zum Sprachrohr für Desinformation, Hass und Hetze zu verkommen. Wir alle haben uns daran gewöhnt und Twitter verlässt sich darauf, dass niemand auf die Idee kommt, dies auf eigenes Risiko vor Gericht zu bringen. 

#TwitterTrial: EUJS und HateAid verklagen Twitter - Aktion zum Grundsatzprozess vor dem Bundestag

Im Regierungsviertel werden Gesetze für uns alle gemacht. Auch für Plattformen wie Twitter, doch die halten sich nicht daran. Foto: HateAid

Du siehst gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicke auf die Schaltfläche unten. Bitte beachte, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Podiumsdiskussion zum Prozessauftakt

Was muss passieren, damit sich Juden*Jüdinnen im Netz sicher fühlen? Welche Verantwortung haben Politik und Online-Plattformen wie Twitter dabei? Darüber spricht Marina Weisband zum Prozessauftakt mit Josephine Ballon, Geschäftsführerin bei HateAid, Avital Grinberg, Präsidentin der EUJS, Markus Weiß, wissenschaftlicher Mitarbeiter der TU Berlin, und Dr. Torben Düsing.

Was der Prozess für Nutzende bedeutet

Welche Bedeutung hat dieser Prozess für alle Nutzer*innen?

Viele der antisemitischen Inhalte auf sozialen Netzwerken sind rechtswidrig, doch Betroffene können ihre Rechte auf Löschung und Strafverfolgung nur schwer durchsetzen. Ein Grund dafür ist auch die mangelnde Kooperation und Verantwortungsübernahme von Plattformbetreibern.

Bisher gibt es kaum eine Möglichkeit soziale Netzwerke für die Nichtlöschung von Volksverhetzungen zu belangen. Anders als Beleidigungen oder Morddrohungen stellen diese nämlich keine Rechtsverletzungen für einzelne Nutzende dar. Große private Unternehmen lassen es darauf ankommen, dass Nutzer*innen ihre Rechte selbst einklagen. Da es in vielen Fällen so gut wie keine Rechtsprechung zu grundlegenden Nutzer*innenrechten gibt, sind Betroffene gezwungen, den Weg durch die Instanzen zu gehen. Das ist extrem aufwendig und sehr kostspielig, daher schrecken viele Nutzer*innen bisher vor diesem Schritt zurück.  

Mit diesem Grundsatzprozess wollen wir eindeutig gerichtlich feststellen lassen, dass Plattformen wie Twitter bereits aufgrund ihrer eigenen Nutzungsvereinbarungen dazu verpflichtet sind, Nutzer*innen vor antisemitischer digitaler Gewalt zu schützen. Ein solches Urteil macht es den Nutzer*innen in Zukunft einfacher, ihre Rechte gegenüber den großen Plattformbetreibern durchzusetzen. Das Prinzip dahinter ist einfach: Wenn in den Vertragsbedingungen steht, dass Volksverhetzungen verboten sind, dann schuldet Twitter den Nutzenden, diese auch zu entfernen. Dies könnte dann zum Beispiel auch durch NGOs wie HateAid durchgesetzt werden, um das Internet sicherer zu machen.  

Silke Muelherr, Co-CEO & Head of External Relations Alfred Landecker Stiftung

Foto: Wolf Lux / Alfred Landecker Foundation

„Strategische Gerichtsverfahren haben sich als ein sehr wirksames Instrument erwiesen, um die Rechtslandschaft zu verändern und die digitalen Rechte aller Menschen durchzusetzen, die zuvor der Gnade der Social-Media-Plattformen ausgeliefert waren. Wir begrüßen und unterstützen die gemeinsame Aktion von HateAid und EUJS, da sie gemeinsam eine angegriffene Gemeinschaft dazu befähigen, sich gegen systemischen Hass zu wehren. Rechtsstaatlichkeit darf auf großen Plattformen nicht länger fehlen – denn nur so können Diffamierung, Willkür und Diskriminierung langfristig bekämpft werden.”

Silke Mülherr, Co-CEO der Alfred Landecker Foundation

Alfred Landecker Foundation

Der Prozess wurde als Teil des Landecker Digital Justice Movement verwirklicht – einer Initiative von HateAid und der Alfred Landecker Foundation.

Logo der Alfred Landecker Foundation
Häufige Fragen zum Prozess

FAQ

Die Begriffe „Holocaust” und „Shoah” bezeichnen beide die systematische Ermordung von circa sechs Millionen Juden*Jüdinnen während des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945.  

Das Wort „Holocaust“ stammt von dem griechischen Wort „holókaustus“ und bedeutet „Brandopfer“ oder „völlig verbrannt“. In der Antike bezog sich der Begriff auf religiöse Riten, in denen ein Opfertier verbrannt wurde. Um diesen Bezug zu sakralen Opfergaben zu vermeiden, wird insbesondere in der jüdischen Gemeinschaft das hebräische Wort „Shoah“ (= „große Katastrophe“, „Untergang“ oder „Zerstörung“) verwendet. 

Eine Volksverhetzung liegt insbesondere dann vor, wenn jemand gegen bestimmte Gruppierungen zu Hass oder Gewalttaten aufruft oder aufhetzt. Auch wer bestimmte historische Ereignisse – wie die Shoah öffentlich leugnet oder verharmlost, kann sich wegen einer Volksverhetzung strafbar machen. Geregelt ist das in § 130 des Strafgesetzbuches. Das Gesetz soll den öffentlichen Frieden, das friedliche Zusammenleben im Staat und die Menschenwürde schützen. 

Illegale Beiträge an die Plattformbetreiber zu melden ist wichtig, denn nur wenn die Plattformen von diesen Beiträgen Kenntnis haben, sind sie auch verpflichtet, dagegen vorzugehen. Allerdings zeigen die Transparenzberichte der großen Plattformbetreiber aus dem Jahr 2022, dass nur knapp 15 % der gemeldeten Beiträge auch gelöscht werden. Tatsächlich erhalten viele Nutzer*innen auf ihre Meldung keine Rückmeldung oder eine automatisierte negative Rückmeldung. Eine tatsächliche Prüfung der Inhalte durch einen Menschen findet nur in Ausnahmefällen statt. Inhalte können zudem sehr schnell reproduziert werden, sodass sich viele Täter*innen durch die Löschung ihrer Beiträge nicht abschrecken lassen. Betroffene von Hass und Hetze sollten daher nach Möglichkeit auch eine Strafanzeige erstatten. Auch eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommt in Betracht. Nur so kann eine konsequente Strafverfolgung im Internet erfolgen. 

Nutzende können bisher nur auf Entfernung von Inhalten klagen, wenn sie persönlich betroffen sind – das heißt beleidigt oder bedroht wurden. Straftaten wie eine Volksverhetzung oder verfassungsfeindliche Symbole richten sich jedoch nicht gegen Einzelpersonen, sondern die Allgemeinheit. Deswegen sind einzelne Nutzende oft nicht persönlich betroffen. Die einzige Option: eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Diese hat jedoch nur begrenzte Möglichkeiten, die Nichtlöschung einzelner Inhalte zu ahnden, für die Verhängung eines Bußgeldes bräuchte es vielmehr den Nachweis eines systematischen Versagens bei der Moderation. Dieser ist schwer zu führen. In den letzten Jahren ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein soziales Netzwerk für die Nichtlöschung von Inhalten belangt wurde. Deswegen nehmen wir es jetzt selbst in die Hand und berufen uns auf den Nutzungsvertrag, den alle Nutzenden abschließen, wenn sie sich ein Profil anlegen. Hierzu gehören die internen Richtlinien (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die den Nutzenden große Versprechen zum Schutz vor Hass und Hetze machen. 

Mehr zum Thema

Pressematerial

Quellen

(1) Agentur der Europäischen Union für Grundrechte 2018

(2) World Jewish Congress

(3) CCDH 2021

(4) Schwarz-Friesel, Monika (2019): Judenhass im Internet. Antisemitismus als kulturelle Konstante und kollektives Gefühl

(5) ebd.

(6) Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e. V. (2022): Jahresbericht Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2021

Bleib engagiert und auf dem Laufenden mit dem HateAid Newsletter!

Du erhältst alle zwei bis vier Wochen Neuigkeiten rund um unsere Arbeit und erfährst, wie du die Online-Welt ein kleines Stückchen besser machen kannst.



    Bitte fülle noch das Captcha aus*

    Captcha
    7 - 4 = ?
    Reload

    Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung. *