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HateAid gegen Twitter: Verleumdungskampagne gegen Antisemitismusbeauftragten

Einstweilige Verfügung mit Unterstützung von HateAid gegen Twitter beantragt

Morgen beginnt vor dem Landgericht Frankfurt mit Unterstützung von HateAid ein Verfahren gegen Twitter. Gegenstand ist eine Verleumdungskampagne gegen den Beauftragten der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus, Dr. Michael Blume.

Seit Monaten sieht sich Blume auf Twitter massiven Angriffen ausgesetzt. Immer wieder wurden auf der Plattform falsche Behauptungen über ihn verbreitet. Obwohl die 46 diffamierenden Tweets mehrfach und sogar mit anwaltlicher Unterstützung gemeldet wurden, ließ Twitter sie unter eklatanter Missachtung der Rechtslage nahezu alle online stehen. Erst mehr als eine Woche später entschied Twitter, den für die Kampagne hauptverantwortlichen Account zu sperren, sodass auch die verleumderischen Kommentare verschwanden. Doch dies ist weder verlässlich noch dauerhaft. Daher geht Blume nun gerichtlich mit Unterstützung der Organisation HateAid gegen die Plattform vor. Er verlangt, dass die gegen ihn gerichteten Verleumdungen sowie kerngleiche Inhalte umgehend entfernt werden und auch künftig nicht wiederhergestellt werden dürfen.

Dr. Michael Blume, Beauftragter der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus betonte:

„Hass darf kein erfolgreiches Geschäftsmodell sein. Und ich nehme die Rückmeldungen von vielen Mit-Betroffenen von Trolling wahr, die mich bitten, die problematische Netzkultur auf Twitter nicht hinzunehmen. Gerade auch die Familien von uns Angegriffenen, aber auch Ehrenamtliche etwa in den
jüdischen Gemeinden, Kommunalpolitiker*innen, Mutige in Wissenschaft und Medien muss unser demokratischer Rechtsstaat vor digitaler Gewalt schützen!“

Blume wirft dem Unternehmen vor, für die Verbreitung der verleumderischen Tweets mitverantwortlich zu sein. Anstatt die nach dem NetzDG gemeldeten Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit zu überprüfen, hatte Twitter lediglich die eigenen internen Richtlinien angewandt. In 43 von 46 Fällen blieben die Kommentare zunächst online. Eine Beschwerdemöglichkeit gegen diese Entscheidung oder ein Hinweis auf die Möglichkeit einer Strafanzeige wurde entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht angeboten. Erst zehn Tage später entschied Twitter, den für die Kampagne hauptverantwortlichen Account zu sperren. Erst hierdurch wurden auch die gemeldeten Beiträge entfernt. Doch da auch diese Entscheidung nur auf Grundlage interner Richtlinien getroffen wurde, ist sie nicht verlässlich: Das Unternehmen könnte den Account jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder zulassen. Damit wären auch die diffamierenden Kommentare erneut online. Dieses Szenario ist nicht unwahrscheinlich, da die
internen Regeln von Twitter den Vorgaben für eine wirksame Sperrung von Accounts nicht genügen. Außerdem trifft das Unternehmen immer wieder Entscheidungen zur Wiederherstellung gesperrter Accounts – und zwar nach eigenen Maßstäben, die sich schnell ändern können.

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid:

„Das ist leider kein Einzelfall, sondern ein Muster: Wir erleben immer wieder, dass Plattformen gezielte Hasskampagnen trotz Kenntnis einfach laufen lassen und Meldungen der Betroffenen ignorieren. Wenn massenhaft falsche Behauptungen online stehen bleiben, werden der Ruf und die Glaubwürdigkeit von Politiker*innen und Menschen des öffentlichen Lebens langfristig geschädigt. Von den Verleumdungen bleibt so immer etwas hängen. Anstatt Betroffene zu schützen und sich an das Gesetz zu halten, spielt Twitter nach seinen eigenen willkürlichen Regeln. Dafür ziehen wir sie nun zur Verantwortung.“

Ziel des Verfahrens ist es, neben allen bereits gemeldeten verleumderischen Tweets auch alle derzeit auf der Plattform vorhandenen kerngleichen Inhalte entfernen zu lassen. Bereits im April hatte das Landgericht Frankfurt nach einer Klage der Politikerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) gegen Facebook entschieden, dass dies den Plattformen zuzumuten sei. Es hatte klargestellt, dass soziale Medien eine Verantwortung für den Schutz der Nutzenden tragen.

Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der Herrn Dr. Blume in diesem Verfahren vertritt, äußert sich wie folgt:

„Für die Frage, was auf Twitter verbreitet oder entfernt wird, gilt das Recht und nicht die politischen Befindlichkeiten eines Milliardärs. Die genauen Spielregen müssen wir über Musterprozesse erarbeiten. Dabei geht es gar nicht nur ums Gewinnen, sondern darum neue Rechtsfragen zu klären. Twitter und Elon Musk möchten die Moderation von Content Algorithmen überlassen. Das funktioniert allenfalls bei Schimpfwörtern, aber nicht bei Verleumdungen, wo die Wahrheit nicht in der Formulierung ermittelt werden kann.”

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37


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