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Nach ZDF Magazin Royale-Bericht: HateAid kritisiert mangelnde Strafverfolgung im Netz

Ein Polizeiauto und ein Laptop, auf dem die Website des ZDF Magazin Royale abgebildet ist.

Am Freitag veröffentlichte das ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann die Ergebnisse einer längeren Recherche zu Strafverfolgung von Hasskriminalität im Netz. HateAid, die erste bundesweite Beratungsstelle allein für Betroffene von digitaler Gewalt, hat das Experiment in der Vorbereitung mit seiner Expertise unterstützt. Die Ergebnisse seien symptomatisch, so die Beratungsstelle, und fordert dringend eine bessere Sensibilisierung von Polizei und Staatsanwaltschaften.

Das ZDF Magazin Royale sammelte mit Unterstützung von HateAid in einem bundesweiten Experiment mehrere Hasskommentare im Netz. Im Auftrag des Teams um Jan Böhmermann wurden im vergangenen Sommer die insgesamt 7 Hasskommentare in allen 16 Bundesländern gleichzeitig angezeigt. Darunter waren etwa Abbildungen von Hakenkreuzen auf Telegram und explizite Gewalt- und Todesdrohungen mit rassistischem Hintergrund auf Twitter und Facebook. Nur in einem Fall konnte tatsächlich ein Täter ermittelt und verurteilt werden, zahlreiche andere Verfahren wurden eingestellt. In einigen Fällen wurden die Delikte durch die Polizei bagatellisiert und Anzeigen nicht einmal aufgenommen beziehungsweise bearbeitet. Das hat nun sogar strafrechtliche Konsequenzen für die zuständigen Beamt*innen.

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Gründungsgeschäftsführerin von HateAid:

„Die Ergebnisse des Experiments sind erschreckend, aber nicht überraschend: Wir erleben in unserer Beratung seit Jahren, dass Betroffene von Polizei und Strafverfolgungsbehörden nicht ernst genommen werden und mit dem Hass allein bleiben. Digitale Gewalt wird noch immer verharmlost, dabei ist sie brandgefährlich: Sie bedroht unsere Demokratie, vergiftet das gesellschaftliche Klima und kann im schlimmsten Fall auch in analoge Gewalt umschlagen, wie etwa der Mord an Walter Lübcke zeigt. Besonders schockierend ist deshalb, dass eindeutig rechtsextremistischen Kommentaren und sogar Mordaufrufen nicht nachgegangen wurde.“

Betroffene, die von der Polizei abgewiesen werden, melden sich oft danach bei HateAid, so die Gründerin. Die Hilfsorganisation unterstütze sie dann dabei, doch noch eine Anzeige zu erstatten. HateAid kritisiert weiterhin, dass immer noch nicht alle Bundesländer über Onlinewachen verfügen, bei denen digitaler Hass unkompliziert gemeldet werden kann. So müssen in einigen Bundesländern ausgedruckte Screenshots mit der Post nachgesendet werden. Auch der mangelnde Zeugenschutz hält viele Betroffene davon ab, Anzeige zu erstatten. So werden viele Anzeigende dazu verpflichtet, ihre Privatadressen anzugeben. In einem Verfahren können dann Täter*innen die Adressen über eine Akteneinsicht ausfindig machen. Das mache vielen Betroffenen Angst.

Viele Bundesländer haben sich in den vergangenen Jahren aber auch mit der Gewalteskalation im Netz auseinandergesetzt und begonnen, stärker dagegen vorzugehen. So wurden etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Hate-Speech-Beauftragte geschaffen. Diese Einrichtungen sind spezialisiert und gehen in der Regel sehr engagiert und mit großer Expertise gegen digitale Gewalt vor.

Dazu Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid:

„Das sind wichtige erste Schritte, aber das Experiment von ZDF Magazin Royale und HateAid zeigt: Wenn die Polizeidienststellen nicht ausreichend für das Thema digitale Gewalt sensibilisiert sind, kommen die Delikte nicht einmal bei den Staatsanwaltschaften an, selbst wenn diese spezialisiert sind. Wenn Betroffene schon bei der Polizei abgeblockt werden, werden erst recht immer weniger Menschen überhaupt Anzeige erstatten. Denn bei ihnen bleibt hängen: Mir hilft ohnehin niemand.”

So entstehe der Eindruck, dass im Netz andere Regeln gelten. Das sei aus einer rechtsstaatlichen Perspektive nicht hinzunehmen, so Ballon. HateAid fordert daher, dass die Bundesländer dringend ihre Konzepte anpassen und die Polizei stärker einbeziehen müssen – etwa durch Schulungen und Sensibilisierung.

HateAid fordert:

  • Anerkennung digitaler Gewalt als Gewalt durch die Strafverfolgung: Digitale Gewalt muss endlich gesellschaftlich und rechtlich als Gewalt anerkannt werden. Wir müssen endlich aufhören, digitale und analoge Räume voneinander zu trennen, da diese heutzutage eng miteinander verknüpft sind. Die Betroffenen müssen dementsprechend ernst genommen und zum Anzeigen ermutigt, anstatt systematisch davon abgehalten zu werden. Alles andere verkennt die gesamtgesellschaftliche Relevanz von Hasskriminalität im Netz, die seit Jahren bekannt ist.
  • Es ist nicht zuletzt einem jahrelangen Strafverfolgungsdefizit geschuldet, dass digitale Gewalt derart weit verbreitet ist. Wichtig ist insbesondere die Aufklärung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden sowie der breiten Öffentlichkeit. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, es ist aber noch viel zu oft ein rechtsdurchsetzungsfreier Raum. Das muss so auch gegenüber den Betroffenen und Anzeigeerstatter*innen kommuniziert werden.
  • Strukturelle Anpassungen: Es ist unbedingt erforderlich, das Problem ganzheitlich zu begreifen und die Betroffenenperspektive mitzudenken. Hierfür müssen Barrieren bei der Anzeigeerstattung abgebaut werden. Wir brauchen flächendeckende Möglichkeiten, Strafanzeigen online zu stellen und verbesserten Zeug*innenschutz, damit Anzeigeerstatter*innen nicht ihre Privatanschrift zur Ermittlungsakte reichen müssen. Darüber hinaus sollten Beleidigungsdelikte im Internet auch keinen (hand!-)schriftlichen Strafantrag erfordern. Hasskriminalität im Netz ist ein Massendelikt und muss dementsprechend niedrigschwellig zur Anzeige gebracht werden können, damit dies nicht zur Lebensaufgabe der Betroffenen wird.
  • Besserer Schutz der Betroffenen vor digitaler Gewalt: Auch wer Gewalt im Netz erlebt, macht eine Gewalterfahrung – die sich massiv auf die eigene Gesundheit auswirken kann. Betroffene brauchen dringend Unterstützung, etwa über ein bundesweites Netzwerk an Beratungsstellen sowie sensibilisierte und geschulte Polizeibehörden. Wir fordern daher spezialisierte Ansprechpersonen auf den Polizeidienststellen und konkrete Verweise von Anzeigeerstatter*innen an Beratungsstellen, die flächendeckend vorhanden sein sollten.

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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