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Heimlich gefilmt mit Smart Glasses: Mehrheit erkennt Aufnahmesignal nicht

Exklusive Civey-Umfrage im Auftrag von HateAid: 61 % der Menschen in Deutschland erkennen die LED in Smart Glasses nicht als Signal für eine Aufnahme, 65 % trauen sich nicht sicher zu, Smart Glasses von normalen Brillen zu unterscheiden. Eine Mehrheit fordert daher eine klare Kennzeichnung. Wer mit einer Kamera-Brille gefilmt wird, sollte in der Lage sein, das erkennen zu können. Die Realität sieht anders aus.

Während einer bereits laufenden Aufnahme leuchtet eine kleine weiße Lampe im Brillenrahmen der sogenannten Smart Glasses. Ansonsten sehen diese herkömmlichen Brillenmodellen täuschend ähnlich. An dem Mini-LED-Licht könnten Menschen zweifelsfrei erkennen, dass sie gefilmt würden, sagt Meta. Tatsächlich erkennt der Großteil der Bevölkerung aber nicht, wofür die Lampe steht: Fast die Hälfte der Befragten (47 %) gab in einer repräsentativen Umfrage an, nicht zu wissen, was das Licht bedeute. Weitere 14 % deuten es fälschlicherweise als Hinweis für eine Internetverbindung oder den niedrigen Akkustand der Brille. Damit erkennen insgesamt 61 %, und damit die Mehrheit, das Licht-Signal nicht korrekt als Hinweis auf eine laufende Aufnahme oder können es nicht einordnen. Das zeigt eine aktuelle, repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag von HateAid.  

Die Umfrage zeigt auch: Das Problem beginnt bereits bei der Erkennbarkeit der Geräte: Nur 15 % der Befragten traut sich zu, zu unterscheiden, ob eine Person eine normale Brille oder Smart Glasses mit Ton- und Videoaufnahmefunktion trägt. 65 % trauen es sich eher oder nicht zu, dies zu erkennen, 20 % wissen es nicht. 

Dazu Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid: 
„Die Umfrage macht deutlich: Der Großteil der Bevölkerung erkennt nicht, wenn sie von Smart Glasses gefilmt werden. Das macht die Brillen zu verbotenen Spionagegeräten, denn das Gesetz ist hier eindeutig: Es kommt darauf an, ob die Betroffenen die Aufnahmefunktion eindeutig erkennen können. Das kleine LED-Licht reicht hierfür nicht aus. Dass die Brillen bei jedem Optiker zu kaufen sind, macht sie nicht legal. Meta kann sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen.“  

Eine klare Kennzeichnung ist nötig 

Die Bevölkerung will eine klare Kennzeichnung von Smart Glasses. 59 % der Befragten wünschen sich, dass Smart Glasses sehr deutlich von außen erkennbar sein müssen, etwa durch ein auffälliges Kennzeichen. Weitere 14 % wollen zumindest während einer Aufnahme eine klare Erkennbarkeit. Nur jeweils 7 % bevorzugen eine dezente Kennzeichnung beziehungsweise gar keine Kennzeichnung. 

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid: 
„Technischer Fortschritt darf nicht bedeuten, dass der Schutz der Privatsphäre zur Nebensache wird. Wer Kameras und Mikrofone in eine alltägliche Brille einbaut, trägt Verantwortung dafür, dass diese nicht missbraucht werden. Nicht nur Erwachsene, sondern vor allem auch Kinder müssen hier besonders geschützt werden, damit sie sich im Freibad oder auf dem Spielplatz noch ohne ständige Angst vor heimlichen Aufnahmen aufhalten können. Die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde muss ihre bisherige Einschätzung deshalb an der Realität der Menschen messen und jetzt dafür sorgen, dass Smart Glasses sicher werden.“ 

BNetzA muss erneut prüfen 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erklärte bereits, dass durch die integrierte LED die Voraussetzungen für das Erkennen von Videoaufnahmen erfüllt seien. Sie führt derzeit kein formelles Verfahren zu einer Überprüfung

Gleichzeitig wächst die Sorge in der Bevölkerung vor heimlichen Aufnahmen: 53 % der Befragten sind sehr oder eher besorgt, im Alltag mit Smart Glasses gefilmt zu werden und dass anschließend Aufnahmen ins Internet gestellt werden. HateAid fordert daher von der Bundesnetzagentur eine erneute Überprüfung der Geräte.  

Meta hatte sich zuletzt in öffentlichen Stellungnahmen darauf bezogen, dass die BNetzA die Brillen bereits 2022 für erlaubt befunden habe. Zu diesem Zeitpunkt waren aktuelle Modelle jedoch noch gar nicht auf dem Markt. Ein LED-Signal darf aber nur dann als Schutzmechanismus gelten, wenn Menschen es im Alltag wahrnehmen und eindeutig verstehen können. HateAid fordert dafür verbindliches Safety by Design: Smart Glasses müssen als solche klar erkennbar sein, Aufnahmehinweise manipulationssicher funktionieren und es braucht klare Grenzen für Bild- und Tonaufnahmen. HateAid hat deshalb im August bereits Strafanzeige gegen die Geschäftsführungen von Meta, Ray-Ban und Oakley sowie gegen mehrere Handelsketten eingereicht, die die Brillen in Deutschland vertreiben.  

Civey hat im Auftrag von HateAid vom 21. bis 23. August 2026 online 5.000 Bundesbürger*innen ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ unter Berücksichtigung eines statistischen Fehlers von 2,6 bis 2,7 Prozentpunkten beim jeweiligen Gesamtergebnis.

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023, des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft, des Wertepreises für Demokratie der Werte-Stiftung, des For..Net Awards der Technischen Universität München und des Günter-Wallraff-Preises für Pressefreiheit und Menschenrechte 2026. 2025 nahm Anna-Lena von Hodenberg stellvertretend für die NGO das Bundesverdienstkreuz entgegen.

Pressekontakt: presse@hateaid.org

Pressematerial

Civey-Umfrage

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