Berufungsgericht kippt Urteil: Erfolg für Sawsan Chebli und HateAid
Wende in Stuttgart: Das Oberlandesgericht gab Sawsan Chebli in seinem Berufungsurteil jetzt doch weitgehend recht: Die Politikerin wurde auf Facebook unter anderem als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ bezeichnet und der Beklagte verlangte, sie solle „abtauchen“. Dieser Kommentar sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das Urteil. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Heilbronn das noch anders eingestuft und damit deutschlandweit für Empörung gesorgt. Gegen diese Entscheidung hatte Chebli mit der Unterstützung der Menschenrechtsorganisation HateAid Berufung eingelegt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hob die Entscheidung aus Heilbronn nun in zweiter Instanz weitgehend auf. Der Verfasser muss es unterlassen, den in Frage stehenden Kommentar zu verbreiten. Das erstinstanzliche Urteil sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen. Das Berufungsgericht betrachtet die Äußerung als Schmähkritik und somit als Beleidigung. Lediglich die Geldentschädigung lehnte das Gericht ebenfalls ab. Mit Unterstützung der gemeinnützigen Organisation HateAid hatte Sawsan Chebli 2022 zivilrechtlich auf Unterlassung und Geldentschädigung geklagt. Nach der mündlichen Verhandlung diesen Februar gelangte das Landgericht Heilbronn jedoch zu der Auffassung, dass das Recht auf Meinungsfreiheit der Gegenseite in diesem Fall höher wiege als der Schutz des Persönlichkeitsrechtes Cheblis. Es wies die Klage ab. Als in der Öffentlichkeit stehende Person habe die ehemalige Berliner Staatssekretärin auch „polemische, überspitzte Kritik“ hinzunehmen, hieß es hierzu unter anderem in der damaligen Urteilsbegründung.
Dazu Politikerin Sawsan Chebli (SPD):
„Intensive politische Diskussionen sind unverzichtbar für unsere Demokratie. Doch wer Menschen im Netz beschimpft, trägt nichts zur Debatte bei, sondern verbreitet nur Hass. Dieses Urteil ist daher ein wichtiges Signal für alle politisch engagierten Menschen. Es stellt unmissverständlich klar: Auch wer in der Öffentlichkeit steht, darf nicht einfach so beleidigt werden. Es lohnt sich, juristisch dagegen vorzugehen.“
Das Oberlandesgericht Stuttgart bezog sich in seiner Entscheidung auf den grundlegenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall Künast, den HateAid ebenfalls unterstützt hatte. Darin hatte das höchste deutsche Gericht betont: Eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft könne nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet sei. Das OLG Stuttgart betonte nun in seiner Entscheidung vor allem, dass die in diesem Fall getätigte Äußerung lediglich darauf abziele, Chebli herabzuwürdigen, ohne eine sachliche Kritik an ihrem Wirken zu üben. Insbesondere die objektifizierende Bezeichnung als „Stück“, sowie die Forderung, Chebli solle „abtauchen“, fielen bei der Abwägungsentscheidung ins Gewicht. Diese sprächen ihr die persönliche Würde sowie das Recht ab, sich zu äußern und bezweckten allein eine emotionalisierende Stimmungsmache.
Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid:
„Dieser Fall zeigt sehr typisch, wie Kommentarspalten im Internet genutzt werden, um gerade politisch aktive Frauen öffentlichkeitswirksam herabzuwürdigen. Das Ziel hat der Täter formuliert: Die betroffene Frau – in diesem Fall Frau Chebli – soll verschwinden. Ihr Recht an der öffentlichen Debatte teilzunehmen, wird ihr abgesprochen. Wir sind froh, dass das Gericht dem heute klar widersprochen hat. Wir brauchen einen wehrhaften Rechtsstaat, der die Menschenwürde auch im Internet schützt.“
HateAid gGmbH
Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.
HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023.
Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. +49 (0)30 25208837