Du bist von digitaler Gewalt betroffen? 

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Passgenaue Unterstützung für deinen Fall findest du über unseren HateAid-Buddy.



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Detailaufnahme von Menschenhänden. Copyright: Shutterstock Ayo Production

Digitale Gewalt – was jetzt?

Es gibt zahlreiche Wege, Betroffene digitaler Gewalt wirksam zu unterstützen. Auf Grundlage unseres Erfahrungswissens haben wir zentrale Handlungsmöglichkeiten für Polizeikräfte, Staatsanwaltschaften und Richter*innen zusammengestellt, die schon heute einfach umsetzbar sind.

Die menschliche Psyche unterscheidet nicht zwischen einer digitalen und einer analogen Gewalterfahrung. Ob im Netz oder auf der Straße, gewalttätige Angriffe lösen bei vielen Betroffenen Angst, Scham oder Wut aus. Berücksichtige das im Ermittlungsverfahren, beispielsweise bei der Befragung der betroffenen Person, und nimm es ernst.

Lies hier mehr dazu, wie vielfältig digitale Gewalt ist: Digitale Gewalt — HateAid

Hier kannst du nachvollziehen, wie Betroffene digitale Gewalt erleben: Erfahrungen mit digitaler Gewalt — HateAid

Für viele Menschen ist das Strafrecht ein unbekanntes Gebiet. Sie wissen nicht, wie sie Anzeige erstatten können oder wie sich diese vom Strafantrag unterscheidet. Es ist auch Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, darüber aufzuklären und einfache Zusendungsmöglichkeiten zu schaffen.

Hier findest du mehr Informationen zum Strafverfahren: Mit dem Strafrecht gegen digitale Gewalt — HateAid

Eine Strafverfolgung kann nur mit Beweismitteln erfolgen. Informiere betroffene Personen über die inhaltlichen Voraussetzungen.

Hier sind Anleitungen zur Erstellung rechtsicherer Screenshots: Rechtssichere Screenshots erstellen: Wie geht das? — HateAid

Um betroffene Personen zu schützen, muss ihnen im Ermittlungsverfahren rechtzeitig die Möglichkeit gegeben werden, statt ihrer Privatadresse eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben. Auf diese Möglichkeit nach § 68 Abs. 2 StPO solltest du schon bei der Anzeigeerstattung hinweisen.

Warum der Adressschutz so wichtig ist, erfährst du im Beitrag über Doxxing: Doxxing: So schützt du dich und deine Daten – HateAid

Es ist wünschenswert, dass du betroffene Personen bereits bei Anzeigeerstattung über die Möglichkeit informierst, eine Melderegistersperre gem. § 51 BMG einzurichten.
Mehr dazu findest du hier: Melderegisterauskunft – So kannst du sie sperren  — HateAid 

Bereits bei Anzeigenerstattung solltest du die Betroffenen auf den Antrags nach § 406d StPO hinweisen. Dieser ermöglicht ihnen die Auskunft über den Stand des Verfahrens.

Da meistens nur Informationen über Verfahrenseinstellungen an die Betroffenen gelangen, helfen weitergehende Informationen über Ermittlungserfolge und Verurteilungen, das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und Effektivität der Arbeit von Strafverfolgungsbehörden zu stärken. Darüber hinaus können die Betroffenen so informiert weitere Handlungsperspektiven, beispielsweise zivilrechtliche Schritte, erwägen.

Alle Menschen können von digitaler Gewalt betroffen sein. Häufig richten sich Angriffe jedoch gegen Personen, weil ihnen eine tatsächliche oder vermutete Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe (bezogen zum Beispiel auf Religion, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung etc.) zugesprochen wird. Das wird als Hasskriminalität bezeichnet.

Auch Personen, die sich öffentlich zu kontrovers diskutierten Themen äußern oder nur dazu arbeiten, wie Personen aus Journalismus, Wissenschaft oder Aktivismus sowie aus der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik, sind vielfach betroffen.

Diese strukturelle Betroffenheit muss im Ermittlungsverfahren erkannt werden. Denn regelmäßig besteht dann nach Nr. 86 Abs. 2 RiStBV ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Verfahren müssen in diesen Fällen von Amts wegen geführt werden und eine Verweisung auf den Privatklageweg ist in der Regel unzulässig.

Mehr zu den gesellschaftlichen Auswirkungen von digitaler Gewalt findest du hier: Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf 

Bei der Strafzumessung müssen rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und die Ziele der Tatperson nach § 46 Abs. 2 StGB strafschärfend berücksichtigt werden. Damit dies möglich ist, musst du entsprechende Motive im Ermittlungsverfahren erkennen und dokumentieren.

Spezialisierte Beratungsstellen können betroffene Personen weitergehend unterstützen und Ermittlungsbehörden entlasten. HateAid bietet neben einer emotional stabilisierenden Erstberatung auch Beratung zu Sicherheits- und Kommunikationsstrategie an. Wir melden als Trusted Flagger illegale Inhalte bei den Plattformen, damit diese unverzüglich gelöscht werden. Darüber hinaus bieten wir in geeigneten Fällen eine Prozesskostenfinanzierung für weitere rechtliche Schritte an.

Hier kannst du Kontakt mit der Beratung aufnehmen: Betroffenenberatung für Betroffene digitaler Gewalt — HateAid

Weiterführende Informationen zu HateAid als Trusted Flagger stehen hier: Trusted Flagger: Melden mit Wirkung

Hier findest du Informationen zur Prozesskostenfinanzierung: Prozesskostenfinanzierung für Betroffene digitaler Gewalt — HateAid 

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