Einstweilige Verfügung gegen Twitter in Musterverfahren
Konsequenzen für mangelhafte Moderation auf der Plattform
Heute hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem Musterverfahren eine einstweilige Verfügung gegen Twitter ausgesprochen. Hintergrund ist eine Verleumdungskampagne gegen den Antisemitismusbeauftragten von Baden-Württemberg, Dr. Michael Blume. Mit Unterstützung der gemeinnützigen Organisation HateAid geht er gerichtlich gegen die Plattform vor.
Mit dem Antrag setzt sich Blume gegen die mangelhafte Content-Moderation auf Twitter zur Wehr. Seit Monaten werden auf der Plattform falsche Behauptungen über ihn verbreitet, die ihn massiv beruflich und privat diffamieren. Doch obwohl er diese mehrfach im durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführten Verfahren meldete, ließ Twitter sie nahezu alle online stehen. Erst mehr als eine Woche nach der Meldung verschwanden die Kommentare. Dies geschah aber nicht, weil Twitter sie dauerhaft entfernte, sondern weil der für die Verleumdungen hauptverantwortliche Account gesperrt wurde. Das Problem dabei: Sobald dieser Account wieder aktiviert wird, sind die verleumderischen Inhalte sofort wieder zu sehen.
Die Verleumdungskampagne könnte also jederzeit wieder reaktiviert werden. Das Landgericht Frankfurt erteilte diesem Vorgehen nun eine Absage. Nutzer*innen haben einen Anspruch darauf, dass gemeldete Inhalte entsprechend im Einzelfall geprüft und in Bezug auf die betroffene Person beschieden werden. Twitter hatte hier jedoch lediglich die eigenen internen Richtlinien angewandt, welche keine dauerhafte Entfernung sicherstellen. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen nun dazu, nahezu alle der betreffenden Kommentare sowie alle kerngleichen Inhalte dauerhaft zu entfernen. Betroffene könnten von Twitter verlangen, dass falsche oder diffamierende Tweets gegen sie gelöscht werden.
Dazu Dr. Michael Blume, Beauftragter der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus:
„Diesen juristischen Erfolg widme ich meinem US-Kollegen Dr. Anthony Fauci, der in diesen Tagen von Elon Musk direkt auf Twitter angegangen wurde. Aber die Verleugnung von Wissenschaft, die Verbreitung von Hassrede und Verschwörungsmythen ist keine Meinungsfreiheit, sondern ein Angriff auf Menschenleben und jede Demokratie. Mein Dank gilt Chan-jo Jun und HateAid, mit denen ich den rechtsstaatlichen Kampf für ein Miteinander auf Basis der Menschenwürde fortsetzen will.“
Über Wochen hinweg hatte Dr. Blume versucht, gegen die massiven Angriffe vorzugehen und die verleumderischen Tweets mit anwaltlicher Unterstützung gemeldet. Doch in 43 von 46 Fällen blieben die Kommentare zunächst online. Nach dem NetzDG hätte Twitter ihm dann eine Beschwerdemöglichkeit gegen diese Entscheidung einräumen müssen. Außerdem hätte die Plattform ihn auf die Option hinweisen müssen, Strafanzeige gegen den Verfasser zu erstatten. Stattdessen handelte das Unternehmen lediglich auf Grundlage interner Richtlinien und wollte die Angelegenheit über die Sperrung des Accounts des Hauptverursachers lösen. Die internen Richtlinien sind für Nutzer*innen jedoch wenig verlässlich, wie jüngste Entwicklungen zeigen: Erst kürzlich kündete Twitter an, regelwidrige Inhalte auf der Plattform seltener löschen und stattdessen verstecken zu wollen. Zudem trifft das Unternehmen nach der Übernahme durch Elon Musk immer wieder nach eigenem Ermessen Entscheidungen zur Wiederherstellung gesperrter Accounts. Dr. Blume sah sich schließlich gezwungen, gerichtlich gegen Twitter vorzugehen, um geltendes Recht durchzusetzen.
Dazu Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid:
„Twitter glaubt offenbar, dass das Gesetz für sie nur eine Handlungsempfehlung ist. Sie verlassen sich darauf, dass Nutzende nicht die Mühen und das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen. Eine Klage darf aber nicht die einzige Möglichkeit sein, um sein Recht auf Social Media Plattformen durchsetzen zu können. Diese systemischen Defizite in der Content-Moderation auf Twitter beobachten wir schon länger – meist lassen sie Betroffene hilflos zurück. Wir sind deswegen bereit, so lange gegen die Plattform zu klagen, bis sie sich endlich zuverlässig an deutsche und europäische Gesetze hält.“
Die heutige einstweilige Verfügung verpflichtet Twitter, nahezu alle der diffamierenden Tweets und darüber hinaus auch alle kerngleichen Inhalte auf der Plattform zu entfernen. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, drohen für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Die Verbreitung der fraglichen Äußerungen greife rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht Blumes ein, so das Gericht. Sie seien dazu geeignet, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Twitter habe seine Prüfpflicht verletzt. Die reine Sperrung von Accounts sei nicht ausreichend. Dr. Blume behält sich weitere rechtliche Schritte gegen Twitter vor.
Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der Herrn Dr. Blume in diesem Verfahren vertritt, äußert sich zur Entscheidung des Gerichts wie folgt:
„In einer idealen Welt bemühen sich Unternehmen die für sie geltenden Gesetze so gut wie möglich zu befolgen. Twitter stellt sich inzwischen dazu im Widerspruch, daher ist jetzt der Rechtsstaat mit seiner Justiz gefordert, Twitter notfalls auch mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft dazu zu zwingen, endlich einen wirksamen Schutz von Persönlichkeitsrechten zu installieren. Wir haben ein Musterverfahren mit vielen Unwägbarkeiten geführt und waren dabei erfolgreich. Eine große Spannung fällt heute von mir ab und ich bin dankbar für das dafür gezeigte Vertrauen von Dr. Michael Blume und HateAid. Mit dem Urteil wird es künftigen Opfern viel leichter sein, ihre Rechte durchzusetzen.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37