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Verleumdung von Renate Künast: Landgericht bestätigt Freiheitsstrafe gegen bundesweit bekannten Rechtsextremisten

Das Landgericht Halle hat heute das Urteil im Berufungsverfahren in der Strafsache gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich verkündet. Zwar wurden drei Fälle von Beleidigung fallen gelassen, es blieb aber unter anderem wegen Verleumdung der Politikerin Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) bei einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Die gemeinnützige Organisation HateAid unterstützte Nebenklägerin Künast im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung.

Der bundesweit bekannte Rechtsextremist Sven Liebich hatte 2016 auf seinem Blog und auf Facebook ein Meme mit einem Falschzitat von Renate Künast verbreitet. Liebichs Beitrag war fast drei Jahre lang online abrufbar und löste eine beispiellose Welle von Hass gegen die Politikerin aus – darunter Morddrohungen, Gewaltaufrufe und Beleidigungen. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im September 2020 wegen Verleumdung von Renate Künast sowie weiteren Straftatbeständen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte er Berufung eingelegt und einen Freispruch gefordert. Das Landgericht Halle blieb jedoch – unter anderem wegen Verleumdung von Künast – bei einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Dazu Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), MdB:
 

„Mit falschen Zitaten, Hass und Desinformation versuchen Rechtsextreme, die Demokratie zu untergraben. Diese Strategie darf nicht aufgehen, deshalb ist es wichtig, dass ihre Taten mit Nachdruck verfolgt und geahndet werden. Für mich ist nicht zu verstehen, dass ein Teil der Anklagepunkte fallen gelassen wurde, weil sie angeblich nicht so ins Gewicht fallen. Bei dem systematischen Vorgehen des Angeklagten ist alles wichtiger Teil der Strategie gegen Menschen, die sich für die Demokratie engagieren. Nun wurde die Strafe gegenüber der ersten Instanz reduziert. Angesichts des fortgesetzten Handelns des Täters ein falsches Zeichen.“

Noch immer erhält Künast Nachrichten, die sie auf das Falschzitat ansprechen. Mit Unterstützung von HateAid ging sie gegen den Hass auch zivilrechtlich vor, zuletzt bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte sich daraufhin erstmals damit befasst, was Politiker*innen in den sozialen Netzwerken als von der Meinungsfreiheit gedeckt hinnehmen müssen. In seinem historischen Beschluss hatte es untermauert, dass Politiker*innen auch dort geschützt werden müssen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich niemand mehr freiwillig für politische Ämter zur Verfügung stellt.

Dazu Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid:

„Es ist leider ein bekanntes Muster: Rechtsextreme versuchen gezielt, diejenigen einzuschüchtern, die sich für unsere Demokratie einsetzen. Sie wollen sie mundtot machen und ihre Glaubwürdigkeit durch die Verbreitung von Desinformation untergraben. Das ist kein Bagatelldelikt, sondern schadet den Betroffenen und dem politischen Diskurs massiv. Deshalb begrüßen wir, dass es hier zumindest bei einer Freiheitsstrafe geblieben ist, auch wenn diese Entscheidung lange auf sich hat warten lassen.“

Neben der heutigen Urteilsverkündung umfasste der Prozess vor dem Landgericht Halle drei weitere Verhandlungstermine. Liebich und seine ebenfalls anwesenden Unterstützer*innen hatten immer wieder versucht, die Verhandlung zu stören und sie unter anderem als „Schauprozess“ bezeichnet. Die Verantwortung für die Hasswelle gegen Renate Künast wies er von sich. In den ebenfalls verhandelten Fällen von Volksverhetzung versuchte er, sich auf die Kunstfreiheit zu berufen.

Dazu Rechtsanwalt Erkan Zünbül aus Leipzig, der Nebenklägerin Renate Künast in diesem Fall vertreten hat:

„Das Konzept der Person Liebich und seiner Unterstützer*innen ist es, durch Bedrängungen, Drohungen und Anfeindungen die politische Auseinandersetzung zu führen. Der Angeklagte stellt sich als Freiheitskämpfer da. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Er verbreitet Hass und Hetze gegen Menschen, die nicht in sein Weltbild passen oder eine andere politische Ansicht haben als er. Umso wichtiger ist es, sich gemeinsam und solidarisch hier entgegenzustellen.“

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37


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