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HateAid realisiert Grundsatzprozess gegen Facebook

Ziel ist die konsequente Löschung von rechtswidrigen Postings, die mehrfach hochgeladen und geteilt wurden. Klägerin ist Renate Künast. Das Urteil könnte Rechte von Betroffenen grundlegend verändern.

In einem Grundsatzprozess soll geklärt werden, ob die Social-Media-Plattform Facebook proaktiv wort- und sinngleiche Inhalte finden und löschen muss, die ihr einmal als rechtswidrig gemeldet wurden. Dafür reichte Renate Künast vor dem Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die Social-Media-Plattform ein.

Konkret geht es in dem Prozess um ein Meme, das ein Bild der Politikerin mit einem Falschzitat zeigt. Es wurde in zahlreichen Fällen auf der Plattform geteilt. Die Veröffentlichung dieses Memes ist rechtswidrig. Die Klägerin fordert nun von Facebook, dass die Plattform alle weiteren auf der Plattform geteilten und hochgeladenen identischen oder sinngleichen Memes sucht, prüft und löscht. Ausgenommen sollen nur diejenigen Beiträge sein, bei denen das Falschzitat erkennbar als solches gekennzeichnet ist.

Bisher müssen Betroffene jedes einzelne geteilte oder erneut hochgeladene wortgleiche Posting selbst suchen, finden und dann bei der Plattform melden. Social-Media-Plattformen verweigern die Mitwirkung hieran selbst dann, wenn bekannt ist, dass rechtswidrige Inhalte massenhaft verbreitet werden.

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid:

„Es ist unzumutbar, dass Betroffene von digitaler Gewalt gezwungen sind, die Social-Media-Plattformen zu durchkämmen und jeden einzelnen gleichen, rechtswidrigen Inhalt selbst zu suchen und einzeln zu melden. Das kann zu einer Lebensaufgabe werden. In der Beratung sehen wir gehäuft solche Fälle. Diese Klage ist stellvertretend für die vielen Menschen, die das derzeit aushalten müssen und die bisher keine finanziellen Mittel oder auch die Kraft hatten, gegen die großen Social-Media-Plattformen vor Gericht zu ziehen. Wir wollen ihnen ihre Würde zurückgeben. Dafür gehen wir wenn nötig durch alle Instanzen.”

Gegenstand der Klage ist ein Fall von übler Nachrede. Gerade wenn es sich um Rufmord handele, sei es für Geschädigte oft unerträglich, dass die falschen Inhalte weiter im Netz blieben und in der Zukunft von ihren Arbeitgebern, Familien oder Kindern gefunden würden, betont HateAid. Nutzer*innen können sich in der aktuellen Situation nie sicher sein, ob wirklich alle Verleumdungen entfernt sind, da diese oft auch u.a. in geschlossenen Gruppen und so für sie gar nicht auffindbar sein können. Das sei eine unzumutbare psychische Belastung und ein mächtiges Druckmittel, mit dem Leben oder Karrieren zerstört werden könnten.

Dazu Renate Künast (Bündnis 90/die Grünen), MdB:

„Falschzitate sind ein gefährliches Werkzeug des organisierten Rechtsextremismus, um gezielt gesellschaftlich und politisch engagierte Menschen zu diskreditieren und zu verhetzen. So orchestrieren sie Hass ganz ohne sich selbst die Hände schmutzig zu machen. Ich habe mehrfach erlebt, dass sich Falschzitate nicht wieder einfangen lassen, auch wenn sie in Faktenchecks widerlegt werden oder bereits durch Gerichte als Verleumdung qualifiziert wurden. Ich möchte für alle Betroffenen erreichen, dass das Vorgehen gegen Falschzitate nicht zu ihrer energiefressenden Lebensaufgabe wird.“

Grundlage für die Klage ist das Glawischnig-Piesczek vs. Facebook Urteil (Oktober 2019), dass die österreichische Politikerin Eva Glawischnig vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengte. Hier entschied das Gericht, dass auch die Entfernung wortgleicher und sinngleicher Postings von der Social-Media-Plattform verlangt werden kann. Bisher hat es dazu aber in Deutschland kein Urteil gegeben, so dass Rechtssicherheit für die Betroffenen in Bezug auf den Umfang der Löschpflicht fehlt.

Dazu Rechtsanwalt Matthias Pilz, aus der Kanzlei Jun Rechtsanwälte, welche Frau Künast vor Gericht vertritt:

„Wirksamen Schutz für Betroffene gibt es nur, wenn Facebook alle gemeldeten rechtswidrigen Inhalte sucht und vollständig löscht. Nur Facebook hat den Schlüssel dazu.“

Die Verbreitung von Falschzitaten und Memes geschieht online sehr schnell und ist kaum aufzuhalten. Bleiben diese Verleumdungen online, hat das nicht nur drastische Konsequenzen für die betroffene Person, sondern für unsere Gesellschaft. Es trifft vermehrt (Kommunal-)Politiker*innen, Engagierte oder Journalist*innen. Das Ziel: Sie sollen eingeschüchtert und mundtot gemacht werden, indem ihr Ruf und ihre Glaubwürdigkeit nachhaltig beschädigt werden. Eine häufige Konsequenz ist der Rückzug aus der Politik oder dem Ehrenamt.

Weitere Informationen:

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

„Glawischnig-Urteil“

“Glawischnig-Urteil”: Entscheidung des EuGHs, Urteil vom 03.10.2019 – C-18/18 in der Sache Glawischnig-Piesczek

Eva Glawischnig-Piesczek ist eine (ehemalige) österreichische Grünenpolitikerin. Sie verklagte Facebook auf die Entfernung diffamierender und beleidigender Inhalte. Der Gerichtshof der europäischen Union entschied im Oktober 2019 über die Vorlage des Obersten Gerichtshofs Österreich. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Online-Plattformen durch die Gerichte der Mitgliedsstaaten verpflichtet werden können, nicht nur den gemeldeten, sondern auch gleiche und sinngleiche Inhalte zu löschen. Das Gericht ließ dabei viele Fragen zur genauen Ausgestaltung dieser Pflicht, z. B. technischer Hilfsmittel und manueller Prüfpflichten, offen.

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