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HateAid schafft Präzedenzfall in Deutschland

Twitter muss 6.000 Euro Geldentschädigung wegen nicht gelöschter Beleidigungen zahlen

Monatelang ließ Twitter massive und sexistische Beleidigungen über eine deutsche Journalistin trotz Meldung auf der Plattform stehen. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Twitter nun dazu, deren Verbreitung zu unterlassen und 6.000 Euro Geldentschädigung an die Journalistin zu zahlen. Zum ersten Mal muss damit eine Social-Media-Plattform einer Nutzerin Schmerzensgeld zahlen, weil sie illegale Inhalte nicht löschte. Das Urteil ist wegweisend für viele weitere Fälle.

Mit Unterstützung der bundesweit tätigen Organisation gegen digitale Gewalt HateAid ist eine deutsche Journalistin erfolgreich vor Gericht gegen Twitter vorgegangen und hat damit einen Präzedenzfall geschaffen. Anlass war ein massiver digitaler Angriff, den die Betroffene im Januar 2019 auf der Plattform erlebte. Sie ging gerichtlich gegen die Äußerungen vor. Erfolgreich: Das Landgericht Berlin befand im Mai 2020, dass die in Frage stehenden Tweets rechtswidrig seien. Trotz erneuter anwaltlicher Aufforderung löschte Twitter die Kommentare jedoch zunächst nicht. Die Betroffene sah sich deshalb gezwungen, erneut ein Zivilverfahren gegen die Plattform anzustrengen. Sie forderte die Löschung sowie Schadensersatz, weil Twitter die illegalen Äußerungen weiterverbreitet hatte. Erst jetzt – nach fast drei Jahren und zwei Zivilverfahren – kann sie ihr Recht durchsetzen. Das jetzige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main schreibt Rechtsgeschichte: Die Plattform muss die Tweets dauerhaft entfernen, die Verbreitung künftig unterlassen und 6.000 Euro Geldentschädigung sowie Anwalts- und Gerichtskosten an die Journalistin zahlen. Twitter hat die Kommentare zwischenzeitlich entfernt.

Dazu Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid:

“Dieser Fall steht exemplarisch dafür, wie mühselig es für Betroffene von digitaler Gewalt ist, ihre Rechte gegen große Social-Media-Plattformen durchzusetzen. Wir sehen täglich, dass große Plattformen ihrer Verantwortung zu selten nachkommen und selbst offensichtlich rechtswidrige Inhalte nicht entfernen. Das Urteil des LG Frankfurt setzt ein klares und spektakuläres Zeichen: Die Plattform ist nicht nur zur Löschung verpflichtet, sondern muss sogar eine Geldentschädigung zahlen. Es war längst überfällig, dass ein solcher Fall vor Gericht gebracht wurde, um diese Frage zu klären.”

Die erstrittenen 6.000 Euro Geldentschädigung fließen im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung an HateAid. Twitter hatte zuvor durch ein Einigungsangebot versucht, die Entscheidung durch freiwillige Zahlung der Geldentschädigung abzuwenden.

Die Anwälte Rodenhausen und Riemenschneider der Media Kanzlei ordnen die Entscheidung wie folgt ein:

“Die Entscheidung ist eine Sensation. Vermutlich erstmalig hat ein deutsches Gericht nun endlich eine Plattform zur Zahlung einer Geldentschädigung verurteilt, da Hass-Kommentare nicht gelöscht wurden. Dies erhöht den Druck auf Plattformen, dem Hass nun endlich effektiv entgegenzutreten.“

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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