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Statement HateAid gGmbH Antisemitismus-Klage: Kammergericht Berlin weist Berufung im TwitterTrial ab

Heute hat das Kammergericht Berlin die Berufung im TwitterTrial abgewiesen. HateAid, Josephine Ballon (HateAid) und Avital Grinberg (European Union of Jewish Students, kurz EUJS) reichten Anfang 2023 Klage gegen X (vormals Twitter) ein, um die Plattform rechtlich für strafbare antisemitische Inhalte haftbar zu machen. Die Klage wurde vor dem Landgericht zunächst mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit abgewiesen. In der Berufung wurde nun geprüft, ob deutsche Gerichte für eine derartige Klage gegen X zuständig sind. Das Ergebnis ist ein herber Rückschlag für Betroffene von Antisemitismus.

Das Kammergericht Berlin hat heute die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und die Klage abgewiesen. Die Urteilsgründe liegen bisher noch nicht vor. Klar ist aber: Weil die Klägerinnen nicht als Verbraucherinnen anerkannt werden, sollen irische Gerichte zuständig sein. Die Verfahren dort sind langwierig, teuer und unterliegen der irischen Rechtsprechung. In der Konsequenz würden irische Gerichte über die Entfernung von in Deutschland sichtbaren antisemitischen Inhalte entscheiden. Denn das deutsche Gericht hatte bisher nur über seine eigene Zuständigkeit, nicht aber über die Inhalte der Klage – die Shoahleugnungen und antisemitischen Beleidigungen – verhandelt.

Zur Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin.

Dazu Josephine Ballon, Klägerin
„Wir sind sehr enttäuscht, dass wir das Gericht nicht haben umstimmen können, aber das bedeutet nicht, dass es jetzt vorbei ist. Denn so einfach darf X nicht davonkommen: die Plattform verstößt gegen ihre eigenen Regeln, gegen geltendes Recht – und windet sich dann heraus, weil sie sich hinter komplizierten Zuständigkeitsfragen versteckt. Die Gefahr, die von dem massiven Antisemitismus auf X jeden Tag für Juden*Jüdinnen ausgeht, ist ihnen offensichtlich egal. Wir werden demgegenüber aber nie gleichgültig sein.”

Das Verfahren zeige auch das strukturelle Machtgefälle zwischen Big Tech und Nutzenden: Für Betroffene von Antisemitismus und alle Plattformnutzenden sei das ein herber Rückschlag, so Ballon. Und auch für Verbraucher*innen sei das ein fatales Signal. So hatte Ballon vor Gericht erklärt, dass sie ihren Twitter Account nur privat nutze. Als Verbraucherin lese sie dort nur mit – im Gegensatz zu ihrem professionellen LinkedIn Account, wo sie als Unternehmerin auch selber poste. Damit verhält sich Ballon wie viele andere Social Media Nutzende auch: Jede dritte Person postet selbst nicht aktiv Inhalte, sondern konsumiert nur passiv. Trotzdem wurde sie schlußendlich nicht als Verbraucherin anerkannt.  

Die Rechtsanwältin und Geschäftsführerin von HateAid will nun das Urteil abwarten und dann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof prüfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Über die Organisationen

European Union of Jewish Students (EUJS)

Die European Union of Jewish Students (EUJS) ist eine pluralistische, inklusive und überparteiliche Dachorganisation. Sie besteht aus 36 nationaler jüdischer Studierendenunionen in ganz Europa und vertritt diese in internationalen Institutionen und Organisationen. Die EUJS wurde 1978 gegründet mit Mitgliedern, die sich von Russland über Skandinavien bis zum Vereinigten Königreich erstrecken. EUJS wird von einer Präsidentin, einem Geschäftsführer, acht Vorstandsmitgliedern und einem Büro geleitet. Der Hauptsitz befindet sich in Brüssel.  EUJS ermächtigt junge jüdische Erwachsene für einen positiven Beitrag zur europäischen Gesellschaft. Somit erzielt EUJS eine pulsierende und nachhaltige jüdische Zukunft in Europa. Die Mission ist, jüdische Gemeinden und die europäische Gesellschaft durch jüdischen Studierendenaktivismus and Advocacy zu stärken. EUJS verbindet unabhängige und selbstorganisierte Studierendenunionen und unterstützt diese in ihren Zielen, durch Stärkung ihrer religiösen, spirituellen, kulturellen und sozialen Herkunft als auch Sicherstellung ihrer Kontinuität.

Für weitere Informationen über EUJS besuchen Sie die Webseite: https://eujs.org

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon. 

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023, des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft, des Wertepreises für Demokratie der Werte-Stiftung und des For..Net Awards der Technischen Universität München.

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. +49 (0)30 25208837

Pressematerial


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