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Stellungnahme aus der Zivilgesellschaft zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches

Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten

Wir begrüßen das Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ausdrücklich, sich der Problematik der sogenannten Feindeslisten anzunehmen. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu der Veröffentlichung solcher Feindeslisten, die überwiegend dem rechten und rechtsextremen Spektrum zuzurechnen waren. Hierzu zählen Nürnberg 2.01, die Nordkreuz Liste2 und Wikimannia3. Auf ihnen finden sich vor allem Politiker*innen, Aktivist*innen, Journalist*innen und, im Fall von Wikimannia, sogar ausschließlich Frauen wieder. Bisher bleiben Personen, die diese Art von Listen veröffentlichen, meist ungestraft. Der Grund dafür ist häufig, dass es entweder an einer konkreten Bedrohung mangelt oder die verwendeten Daten zuvor bereits anderswo zugänglich waren.

Der geplante § 126a StGB-E ist grundsätzlich geeignet, um diese Strafbarkeitslücke zu schließen. Den Entwurf sehen wir daher als Fortsetzung der weitreichenden Reformvorhaben des Ministeriums in Bezug auf Hasskriminalität und Rechtsextremismus und deren neuartiger Erscheinungsformen im Netz. Denn die Funktionsweise des digitalen Raumes bringt es mit sich, dass sich Inhalte nicht nur rasend schnell, sondern auch unkontrollierbar verbreiten. Verfasser*innen von Feindeslisten machen sich dies gezielt zunutze, um bei den Betroffenen und Mitleser*innen größtmögliche Einschüchterungseffekte zu erzielen. Im Moment der Veröffentlichung geben die Verfasser*innen das Geschehen aus der Hand und rechnen mit einer Multiplizierung der Daten im Netz. Für die Betroffenen bedeutet dies, fortan mit der Ungewissheit zu leben, dass der*die Verfasser*in der Liste oder Mitleser*innen den häufig nur implizierten Drohungen Taten folgen lassen könnten. Diese Gefahr kann auch nicht ohne Weiteres ausgeräumt werden, wenn die Liste entfernt wird. Denn die Betroffenen können schlicht nicht wissen, wie häufig und wohin sie geteilt oder heruntergeladen wurde.

Die Einführung eines neuen Straftatbestandes, wie ihn der Entwurf vorsieht, ist daher unbedingt erforderlich und erfreulich. Der Gesetzgeber erkennt damit das gesteigerte Gefahrenpotenzial solcher Listen an, welches sich nicht nur aus der Einschüchterung und potentiellen Gefährdung der Betroffenen selbst ergibt. Vielmehr haben derartige Feindeslisten oder auch Todeslisten die Verunsicherung der gesamten Öffentlichkeit und Aushöhlung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen zum Ziel. Die Botschaft ist eindeutig: Wer sich im Netz engagiert und sich für freiheitlich demokratische Grundwerte ausspricht, begibt sich in Gefahr. In der Folge ziehen sich mehr und mehr Menschen aus dem öffentlichen Diskurs im Netz zurück.

Wir unterstützen Betroffene mit verschiedenen Hintergründen, welche sich selbst auf solchen Listen wiedergefunden haben, zum Beispiel bei Wikimannia oder Judas Watch. Wir wissen daher um die desaströsen Auswirkungen dieser Listen, die für alle Betroffenen gleichermaßen gelten. Sie leben in ständiger Angst, nicht nur beobachtet, sondern auch Opfer einer Straftat zu werden. Als besonders belastend wird dabei oft empfunden, dass Ermittlungsbehörden kaum Hilfe anbieten (können). Die Betroffenen fühlen sich in dieser bedrohlichen Situation alleingelassen und ausgeliefert. Gerade aus dieser Erfahrung heraus begrüßen wir die Anpassung des Strafrechts in diesem Bereich sehr.

Die gesamte Stellungnahme kann über untenstehenden Button heruntergeladen werden.

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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