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Volksverhetzung im Netz

Du sollst nicht hetzen. Könnte glatt so in einer weltlichen Form der 10 Gebote stehen – und tut es spezifisch für „Volksverhetzung“ im Strafgesetzbuch. Doch was ist Volksverhetzung eigentlich genau? Warum ist das Internet besonders anfällig für diese Straftat? Und was kann und solltest du tun, wenn du sie im Internet siehst?

Person tippt auf dem Handy und grafische Textblase mit Text erscheint: "Dieses Pack muss weggesperrt werden." mit dem Knopf: "Melden"

Der gruppenbezogene Hass auf Menschen, z. B. wegen ihrer Herkunft, ist in Deutschland eine Straftat – auch im Internet. Foto: Sandipruel

Definition und Strafbarkeit

Was ist Volksverhetzung?

Das Strafgesetzbuch greift unter § 130 die Straftat der Volksverhetzung auf. Relativ sperrig und selbst für Jurist*innen schwer verständlich heißt es dort z. B. in Absatz 1:   Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die Volksverhetzung ist u. a. das Hetzen oder die Aufforderung zur Gewalt gegen Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Ethnie, Religion oder Nationalität oder auch ein Angriff gegen diese durch Beschimpfung oder Verbreitung von Lügen. Das muss in einer Art und Weise geschehen, die möglicherweise das Vertrauen dieser Bevölkerungsgruppe oder der Allgemeinheit in die Rechtssicherheit erschüttern könnte.

Von Volksverhetzung (mit geringerer Strafandrohung) können wir auch dann sprechen, wenn hetzende Inhalte öffentlich verbreitet, beworben oder angeboten werden. Dafür muss der*die Täter*in nicht der*die Ersteller*in der Inhalte sein!

Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt: Sie wird mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren geahndet. Im Gegensatz zu anderen Straftaten sieht das Gesetz in manchen Fällen von Volksverhetzung sogar eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe vor.

Eine Besonderheit: Auch die Leugnung und Verharmlosung des Holocaust sowie ein Angriff auf die Menschenwürde der Opfer des Holocaust ist strafbar!

Straftat im digitalen Raum

Volksverhetzung im Internet

Das Internet kann für Inhalte zu einer großen Bühne werden. Nachrichten und Posts verbreiten sich rasend schnell – und somit leider auch Hass und Hetze. Volksverhetzende Inhalte sind dabei keine Ausnahme. Wenn du im Internet auf sie stößt, solltest du also besonders schnell reagieren!

Teil eines guten Community Managements ist auch immer das Löschen von Beiträgen, die strafrechtlich relevant sind oder gegen die Netiquette der Plattform verstoßen. Im Netz verbreitete Hassbotschaften tragen nichts zum Diskurs bei und können unter Umständen justiziabel sein.

Wenn also jemand in deinem Forum oder auf deiner Webseite volksverhetzende Inhalte teilt, lösche diese und zeige sie an. Auf Meta und X kannst du sie zudem über das Meldeformular melden. Uns kannst du sie über die App MeldeHelden oder über unser Meldeformular schicken.

Wichtig: Vor dem Löschen Beweise sichern! Wir haben dir hier zusammengestellt, wie du rechtssichere Screenshots auf den unterschiedlichen Plattformen erstellen kannst.

Das kannst du tun

Was kannst du aktiv tun – und wie geht’s weiter?

Als aktive Person im Internet kannst du unabhängig davon, ob du Community-Manager*in oder selbst betroffen bist, eine Volksverhetzung anzeigen. Es ist ganz egal, ob du der angefeindeten Bevölkerungsgruppe angehörst. Wenn du also im Internet z. B. auf antisemitische Inhalte triffst, zeig sie an!

Die Staatsanwaltschaft muss dann aktiv werden und ermitteln. Ganz wichtig ist es (wir können es nicht oft genug wiederholen), dass du direkt rechtssichere Screenshots anfertigst, falls der Kommentar bei Aufnahme der Ermittlungen bereits gelöscht ist. Wir helfen dir gerne dabei!

Im strafrechtlichen Prozess geht es darum, dass die Täter*innen bestraft werden. Das Löschen von Inhalten ist nicht Ziel des Prozesses. Wenn du willst, dass der Kommentar auch gelöscht wird, musst du ihn zusätzlich bei der jeweiligen Plattform melden.

Für ein sicheres Internet

3 Schritte zum hetzefreien Netz

Volksverhetzende Inhalte haben in demokratischen Diskursen nichts zu suchen. Auf Social-Media-Plattformen solltest du sie deshalb immer 1. dokumentieren, 2. melden und 3. (wenn möglich) löschen.

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