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Vor Gericht: Verleumdungskampagne gegen HateAid 

Update 2. Oktober 2024: Die gemeinnützige Organisation HateAid hat eine einstweilige Verfügung gegen das Onlineportal „NIUS“ erwirkt. Das Landgericht München I verpflichtete das Portal heute dazu, die Verbreitung mehrerer falscher Behauptungen über HateAid zu unterlassen.  

Hintergrund des Verfahrens ist ein Artikel von NIUS vom 13. August. In diesem wurden mehrere sachlich falsche Aussagen über HateAid getätigt. Diese wurden seither in zahlreichen Telegram-Kanälen, auf Social Media sowie von weiteren Onlineportalen aufgegriffen.

Dazu Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid:
„Mit der Verleumdungskampagne sollen Zweifel an unserer parteipolitischen Neutralität gesät werden. Außerdem wird gezielt Druck auf Ministerien aufgebaut, um zu verhindern, dass wir öffentliche Fördergelder erhalten. Das ist kein Einzelfall: Überall in Deutschland sehen wir seit Monaten ähnliche Angriffe gegen die engagierte Zivilgesellschaft. Aber wir lassen uns nicht einschüchtern – und werden konsequent rechtlich dagegen vorgehen.“

Richtig ist: HateAid erhält öffentliche Förderungen. Diese sind zweckgebunden und werden ausschließlich für die im jeweiligen Förderantrag definierten Tätigkeiten insbesondere in der psychosozialen Unterstützung für Betroffene von digitaler Gewalt verwendet. Die Arbeit der Organisation ist stets parteipolitisch neutral. Jegliche andere Behauptung ist falsch.

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon. 

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023.  

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. +49 (0)30 25208837

Pressematerial


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