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EuGH-Vorlage: Künast-Verfahren gegen Meta wird zur europäischen Grundsatzentscheidung

Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren von Renate Künast gegen Meta beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof zentrale Fragen zur Entscheidung vorzulegen. Der EuGH muss nun klären, ob ein soziales Netzwerk wie Facebook als Hosting-Dienst im Sinne der europäischen Plattformregulierung eingestuft werden kann und welche Moderationspflichten sich daraus bei wiederholten Rechtsverletzungen ergeben. Die potenziellen Folgen sind weitreichend für den Schutz von Betroffenen digitaler Gewalt in ganz Europa und das Geschäftsmodell sozialer Netzwerke.

Renate Künast kämpft seit Jahren dagegen, dass ein erfundenes Zitat unter ihrem Namen auf Facebook verbreitet wird. Das Falschzitat wurde immer wieder in gleicher oder ähnlicher Form geteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun beschlossen, zentrale Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Damit wird aus dem Verfahren, bei dem HateAid Künast unterstützt, eine richtungsgebende Grundsatzentscheidung in Europa für Betroffene digitaler Gewalt und das Geschäftsmodell sozialer Netzwerke.

HateAid fordert: Wenn Meta weiß, dass ein Inhalt rechtswidrig ist, muss die Plattform nicht nur den einen gemeldeten Beitrag löschen. Sie muss auch identische und kerngleiche Varianten finden, prüfen und entfernen. Die Entscheidung des EuGH über die Beantwortung der Vorlagefrage wird europaweit bindende Wirkung über die Auslegung des Unionsrechts, insbesondere des Digital Services Acts und der Datenschutzgrundverordnung entfalten. Nach Antwort des EuGH wird der BGH erneut über den Fall Künast entscheiden. Bereits in früherer Instanz hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Meta dazu verpflichtet, auf der Plattform Facebook alle identischen und sinngleichen Memes von Künast zu entfernen. Auch der BGH ging in der heutigen mündlichen Verhandlung davon aus, dass das Meme Künast in ihren Rechten verletzt.

Dem Termin beim BGH gingen zwei Entscheidungen des EuGH voraus. In diesen hatte er über die Reichweite der Prüfpflichten von Online-Diensten zu „Russmedia“ und „Coyote Systems“ geurteilt. In beiden Fällen nahm der EuGH eine weitreichende Verantwortlichkeit der jeweiligen Dienste an, etwa zur Verhinderung von Rechtsverletzungen. Im Verfahren Meta gegen Künast könnten diese weitreichenden Verpflichtungen nun erstmals auf ein soziales Netzwerk angewendet werden. Mit seiner Vorlage muss der EuGH in der Beantwortung der Fragen nun klären, inwieweit die zuvor formulierten, strengen Anforderungen an Online-Dienste überhaupt auf soziale Netzwerke, die nutzergenerierte Inhalte verbreiten, anwendbar sind.

Dazu Josephine Ballon, HateAid-Geschäftsführerin:
„Die Vorlage zum Europäischen Gerichtshof zeigt nun, dass der BGH nicht alle für die Übertragung erforderlichen Fragen als beantwortet ansieht. Wenn der EuGH die gleichen strengen Grundsätze anwendet, wie zuvor, könnte dies das Ende der Haftungsprivilegierung für soziale Netzwerke in Europa bedeuten, wenn diese, wie Facebook, Instagram und Co., Inhalte im eigenen kommerziellen Interesse nutzen. Damit hat das Verfahren historisches Potenzial: Es könnte einen wichtigen Baustein des Geschäftsmodells von Sozialen Medien grundlegend verändern. Sie könnten sich dann nicht mehr länger darauf berufen, keine Verantwortung für Inhalte zu tragen.“

HateAid unterstützt Künast seit 2021 in dem Verfahren gegen Meta. Das Landgericht Frankfurt am Main verpflichtete Meta 2022 dazu, identische und kerngleiche Varianten eines Memes mit einem Falschzitat von Künast zu suchen und zu löschen. Das Landgericht hatte Künast wegen der schweren Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zunächst eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Löschpflicht später weitgehend, wies den Anspruch auf Geldentschädigung jedoch ab.

HateAid gGmbH

Die gemeinnützige Organisation HateAid wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Sie setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen. HateAid unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung. Geschäftsführerinnen sind Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon.

HateAid ist Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille 2023, des Rothenburger Preises für Erinnerung und Zukunft, des Wertepreises für Demokratie der Werte-Stiftung, des For..Net Awards der Technischen Universität München und des Günter-Wallraff-Preises für Pressefreiheit und Menschenrechte 2026. 2025 nahm Anna-Lena von Hodenberg stellvertretend für die NGO das Bundesverdienstkreuz entgegen.

Pressekontakt: presse@hateaid.org

Pressematerial

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