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Wir haben Meta für dich angezeigt – jetzt brauchen wir deine Unterschrift für sichere Smart Glasses

HateAid hat bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) Strafanzeige gegen die Geschäftsführungen von Meta, Ray-Ban, Oakley sowie den Optik-Ketten Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt eingereicht. Unser Vorwurf: Der Verkauf der Ray-Ban-Meta-Smart-Glasses in Deutschland verstößt gegen das Gesetz und stellt eine Straftat dar. Eine Anzeige reicht jedoch nicht aus – die Politik muss sofort handeln. Mit unserer Petition fordern wir ein Vertriebsverbot für solche Smart Glasses, bis sie missbrauchssicher sind.

HateAid verklagt Meta und Ray-Ban wegen Smart Glasses

Niemand ist mehr sicher

Zu sehen ist eine Frau in der Tram, die von einer Smart Glasses Videokamera aufgenommen wird

Julia sitzt in der Bahn auf dem Heimweg, der Tag war lang. Ihr gegenüber ein Mann, nett lächelnd, mit Brille. Was Julia nicht weiß: Der Mann filmt sie ab – den ganzen Körper von oben nach unten, ihre Beine, die Brüste, ihren Schoß, ihr Gesicht. Völlig unbemerkt, mit Smart Glasses, also einer Kamera, die als gewöhnliche Brille getarnt ist.

Doch damit geht es erst richtig los: Das Video wird online geteilt. Und im grenzenlosen Internet kommentieren plötzlich tausende Männer ihre Brüste, würdigen sie herab und teilen Vergewaltigungsfantasien. Jemand erkennt Julia und postet ihre Wohnadresse. Ein Albtraum.

Diese Szene ist so oder ähnlich in Deutschland schon vielfach passiert: In der Fußgängerzone, im Fitnessstudio oder in der Sauna. Möglich machen das Meta, Ray-Ban und viele andere Onlinehändler, die ihre Smart Glasses mittlerweile auch bei uns in Deutschland vertreiben. Sie verdienen alle kräftig mit: Allein die Brille von Ray-Ban und Meta wurde weltweit schon 7 Millionen mal verkauft.

Das hat System. Knapp jede dritte junge Frau hat bereits digitale Gewalt erlebt. Mit Smart Glasses könnte das Problem jetzt richtig eskalieren, denn noch nie ging heimliches Filmen einfacher. So können wir uns nirgendwo mehr sicher fühlen. Wer nicht aufgenommen werden will, geht besser nicht in die Bahn, nicht ins Schwimmbad oder auf die Straße.

Das geht nicht. Deswegen stellt HateAid gegen Verkäufer von Smart Glasses wie Meta und Ray-Ban und andere Onlinehändler jetzt Strafanzeige. Aber das kann nur ein erster Schritt sein. Solche Brillen müssen erst missbrauchssicher sein, sonst dürften sie niemals auf den Markt. Hier muss die Politik handeln. Der Schutz vor ungewollten Spanner-Aufnahmen muss zur Priorität werden. Mit 30.000 Unterschriften kann es uns gelingen, das Problem mit den Smart Glasses nun auf die Agenda von Bundesjustizministerin Hubig und der Bundesnetzagentur zu bringen. Unterstütze uns dabei und unterschreibe jetzt!

Wir fordern von Bundesjustizministerin Hubig und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Müller:

  1. Vertriebsverbot für Ray-Ban-Meta-AI-Glasses: Der Vertrieb der Brillen, die heimlich aufnehmen, ist strafbar und muss gestoppt werden, nicht nur bei Meta, sondern auch bei Optikern, Elektronik- und Sportartikelmärkten. Die Brille muss auf der Liste der verbotenen Spionageartikel der BNetzA gelistet werden.
  2. Safety by Design sicherstellen: Smart Glasses können sinnvoll eingesetzt werden und z. B. bei der Navigation helfen oder seh- oder hörgeschädigten Personen das Leben leichter machen. Keinen legitimen Anwendungszweck gibt es für anlasslose Bild- und Tonaufzeichnungen, die dauerhaft in der Cloud gespeichert werden. Wir fordern daher, dass die Brillen nur verkauft werden dürfen, wenn sie als Smart Glasses erkennbar sind, z. B. durch eine farbliche Kennzeichnung der Kameras, und klare Grenzen für Aufnahmen gelten, wie sie z. B. auch für Dash- oder Bodycams bereits gelten.
  3. Betroffene nicht allein lassen: Neue Technologien bringen ständig neue Formen digitaler Gewalt hervor. Doch Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet sind auf sich gestellt. Werden heimlich aufgenommene Bilder veröffentlicht, wird ihre Entfernung für sie schnell zur zeit- und kostenaufwändigen Lebensaufgabe. Genau hier ist die Politik gefordert. Sie muss dafür sorgen, dass Zugang zum Recht auch im Internet möglich ist, Persönlichkeitsrechte systematisch geschützt und Unterstützungsstrukturen gestärkt und nicht wegrationalisiert werden.

Heimliches Filmen muss aufhören

Smart Glasses sind definitiv keine Science Fiction mehr. Meta hat sie längst auf dem Markt – und die Marketing-Maschine läuft gerade erst richtig an. Die Brillen sehen aus wie normale Modelle. Doch sie filmen alles, was ihr Träger sieht. Ein winziges Warnlicht soll das anzeigen – aber im Netz teilen Nutzer*innen längst, wie man es mit einem Stück Klebeband unsichtbar macht.

Das Gesetz verbietet Geräte, die als Alltagsgegenstand getarnt sind und andere unbemerkt filmen oder abhören können. Besonders problematisch ist, dass die Smart Glasses normalen Ray-Ban-Brillen – vor allem dem Bestseller-Modell „Wayfarer“ – zum Verwechseln ähnlich sehen, sodass niemand erkennen kann, ob er gefilmt wird. Im Falle einer Verurteilung drohen den Geschäftsführungen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren sowie die Einziehung der erzielten Gewinne.

Die Technologie selbst ist nicht das Problem. Für Menschen mit Sehbehinderung können diese Brillen echte Teilhabe bedeuten: Sie lesen Texte vor, erkennen Gesichter oder beschreiben per Sprachbefehl, was vor ihnen liegt. Das Problem ist nicht die Technologie, sondern ihr Missbrauch.

Meta verkauft die Brillen. Und Meta profitiert, wenn heimliche Aufnahmen auf Facebook, Instagram oder WhatsApp landen. Jeder Skandal bringt Klicks. Jede Grenzüberschreitung wird zum Geschäftsmodell. Der Konzern hat kein echtes Interesse daran, Missbrauch zu unterbinden – denn genau das treibt die Reichweite.

FAQ: Deine Fragen, unsere Antworten

Der Verkauf der Ray-Ban-Meta-Smart-Glasses verstößt nach unserer Einschätzung gegen geltendes Recht. Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) verbietet, Geräte in Verkehr zu bringen, die als Alltagsgegenstand getarnt sind und heimlich filmen oder abhören können (§8 Abs. 1 §27 Abs. 1 Nr. 3 TDDDG). Genau das leisten diese Brillen. Sie sehen aus wie gewöhnliche Brillen. Gleichzeitig können sie jederzeit Menschen filmen, die davon nichts mitbekommen.

Nach deutschem Recht können nur natürliche Personen strafrechtlich verfolgt werden. Unternehmen als solche sind nicht straffähig. Deshalb richtet sich unsere Strafanzeige gegen die Geschäftsführungen bzw. Vorstände von Meta Platforms Technologies Ireland Limited, Ray-Ban und Oakley (beide Teil der Luxottica Group S.p.A.) sowie der Optik- und Elektronikhändler Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Sie treffen die unternehmerischen Entscheidungen. Deshalb müssen sie auch persönlich dafür verantwortlich gemacht werden.

Im Falle einer Verurteilung drohen den Geschäftsführungen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren sowie die Einziehung der bereits erzielten Gewinne.

Wir fordern drei Dinge von der Politik. Wenn es dir genauso geht, unterschreibe gerne auch unsere Petition:

  1. Vertriebsverbot für Ray-Ban-Meta-AI-Glasses: Der Vertrieb der Brillen, die heimlich aufnehmen, ist strafbar und muss gestoppt werden, nicht nur bei Meta, sondern auch bei Optikern, Elektronik- und Sportartikelmärkten. Die Brille muss auf der Liste der verbotenen Spionageartikel der BNetzA gelistet werden.
  2. Safety by Design sicherstellen: Smart Glasses können sinnvoll eingesetzt werden und z. B. bei der Navigation helfen oder seh- oder hörgeschädigten Personen das Leben leichter machen. Keinen legitimen Anwendungszweck gibt es für anlasslose Bild- und Tonaufzeichnungen, die dauerhaft in der Cloud gespeichert werden. Wir fordern daher, dass die Brillen nur verkauft werden dürfen, wenn sie als Smart Glasses erkennbar sind, z. B. durch eine farbliche Kennzeichnung der Kameras, und klare Grenzen für Aufnahmen gelten, wie z. B. auch für Dash- oder Bodycams.
  3. Betroffene nicht allein lassen: Neue Technologien bringen ständig neue Formen digitaler Gewalt hervor. Doch Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet sind auf sich gestellt. Werden heimlich aufgenommene Bilder veröffentlicht, wird ihre Entfernung für sie schnell zur zeit- und kostenaufwändigen Lebensaufgabe. Genau hier ist die Politik gefordert. Sie muss dafür sorgen, dass Zugang zum Recht auch im Internet möglich ist, Persönlichkeitsrechte systematisch geschützt und Unterstützungsstrukturen gestärkt und nicht wegrationalisiert werden.

Uns geht es um eine Grundsatzentscheidung. Ein Gerät, das Menschen heimlich filmen kann und dabei aussieht wie ein Alltagsgegenstand, hätte so niemals auf den Markt kommen dürfen. Die Anzeige soll  die Verantwortlichen, die mit der Technologie und vor allem ihrem Missbrauch Geld verdienen, zur Verantwortung ziehen.

Dazu HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon: „Egal ob in der U-Bahn, am Arbeitsplatz oder in der Sauna: Vor diesen Brillen sind Menschen nirgends sicher. Alle, die sich am Verkauf beteiligen, müssen zur Verantwortung gezogen werden.“

Nein. Die Technologie selbst ist nicht das Problem, sondern ihr Missbrauch. Für Menschen mit Seh- oder Höreinschränkung können solche Brillen echte Teilhabe ermöglichen. Sie lesen Texte vor oder beschreiben die Umgebung.

Keinen legitimen Anwendungszweck gibt es aber für anlasslose Bild- und Tonaufzeichnungen. Wir fordern, dass die Brillen nur verkauft werden dürfen, wenn sie als Smart Glasses erkennbar sind, etwa durch eine farbliche Kennzeichnung der Kameras. Diese Vorkehrungen müssen klar erkennbar sein. Im Moment werden die Lampen auf den  Brillen einfach überklebt, so dass sie nicht mehr als Smart Glasses erkennbar sind. Und selbst wenn das nicht passiert, leuchtet nicht mehr als eine kleine weiße Lampe. Diese kann leicht übersehen werden und deutet zudem nicht zwangslaufig auf eine laufende Aufnahme hin. Es müssen klare Grenzen für Aufnahmen gelten, wie sie etwa auch für Dash- oder Bodycams gelten.

Aus rechtlicher Sicht ist das Filmen mit Smart Glasses in vielen Fällen nicht strafbar, das Verbreiten des Bildmaterials im Internet hingegen schon. Das Filmen selbst ist meist nur in besonders geschützten Bereichen, wie dem eigenen Zuhause, strafbar. Die meisten öffentlichen Orte, wie Saunen, Umkleiden oder sogar Toiletten, zählen nicht dazu. Auch wenn eine Aufnahme vielleicht keine Straftat ist, können sich Betroffene in der Regel jedoch zivilrechtlich zur Wehr setzen. Dafür müssen Betroffene aber erst einmal wissen, dass sie gefilmt wurden und die Tatperson kennen.

Bei Überwachungskameras oder Dashcams gibt es deshalb zusätzliche technische und rechtliche Vorgaben, etwa kurze Speicherfristen. Für Smart Glasses fehlen solche Vorgaben bislang komplett. Genau diese Lücke wollen wir schließen.

Weil sich das Zeitfenster schließt. Die Ray-Ban-Meta-Brille wurde weltweit bereits rund sieben Millionen Mal verkauft. Die Marketingmaschinerie der Hersteller läuft gerade erst richtig an. Je etablierter das Produkt am Markt ist, desto schwerer wird es, jetzt noch verbindliche Regeln durchzusetzen. Schon jetzt ist es fast unmöglich, die Videos, die mit den Smart Glasses erstellt wurden, endgültig aus dem Internet zu entfernen. Wir brauchen jetzt eine vollumfängliche Lösung.

Beide Maßnahmen verfolgen dasselbe Ziel, setzen aber unterschiedlich an. Die Strafanzeige richtet sich gegen die konkret Verantwortlichen und soll eine juristische Klärung erwirken. Die Petition richtet sich an die Politik. Mit möglichst vielen Unterschriften bauen wir Druck auf, damit Bundesjustizministerium und Bundesnetzagentur handeln. Wir wollen Smart Glasses nicht verbieten, sondern erreichen, dass ihre Sicherheit in Zukunft endlich von Anfang an mitgedacht wird. Das gilt übrigens für alle neuen Technologien.

Am wirksamsten hilft aktuell deine Unterschrift unter der Petition. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer der politische Druck. Teile die Petition gerne auch in deinem Umfeld und auf Social Media.
Möchtest du finanziell unterstützen, kannst du für uns hier spenden. Deine Spende unterstützt Betroffene und stärkt Teilhabe im Internet.

Das Sammeln von Beweismitteln ist überaus wichtig. Betroffene sollten möglichst früh Inhalte sichern. Dazu gehören rechtssichere Screenshots, Links, Nutzerprofile, Zeitstempel sowie die Dokumentation von Kommentaren und Reichweiten der Inhalte. Eine detaillierte Anleitung finden Betroffene dazu auf unserer Website. Anschließend sollten sie die Inhalte bei den jeweiligen Plattformen melden und die Entfernung beantragen. Vor allem für ein mögliches rechtliches Vorgehen ist eine Beweissicherung essenziell.

Klar ist: Leider verzichten viele Betroffene auf eine Anzeige oder ein zivilrechtliches Vorgehen. Das liegt daran, dass sie nicht glauben, dass das etwas bringt. Doch rechtliche Schritte sind möglich: Eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft kann die Tat dokumentieren und Ermittlungen anstoßen. Zivilrechtlich kommen Ansprüche auf Unterlassung, Löschung oder Schadensersatz infrage. Auch wenn das erst einmal komplex erscheint, sind besonders bei digitaler Gewalt individuelle Einschätzungen der Situation sinnvoll. Eine rechtliche Prüfung durch eine Anwältin ist ratsam, um die besten Schritte zu identifizieren.

Vor allem ist jedoch wichtig, mit der Erfahrung nicht allein zu bleiben und sich Unterstützung entweder im eigenen sozialen Umfeld oder bei einer Beratungsstelle zu suchen. HateAid unterstützt Betroffene in der Beratung dabei, nächste Schritte einzuordnen, und bietet auf der Webseite Informationen sowie Tools wie den HateAid-Buddy, um passende Hilfsangebote zu finden.