Digital Services Act: Kaum Schutz für Opfer von digitaler Gewalt
In Brüssel wird derzeit der Digital Services Act verhandelt. Dieser könnte die Beziehung zwischen großen Social-Media-Plattformen und ihren Nutzer*innen neu regeln. Der bisherige Entwurf aber bleibt hinter den Erwartungen zurück und bietet Betroffenen von digitaler Gewalt kaum Schutz.
In dieser Woche haben die Verhandlungen über den Entwurf des Digital Services Act (DSA) im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments begonnen. Ziel des sogenannten „Plattformgrundgesetzes“ ist es, mehr Sicherheit und Verantwortung im digitalen Raum zu schaffen. Doch Sicherheit beinhaltet auch den Schutz vor digitaler Gewalt – dieser kommt im aktuellen Entwurf deutlich zu kurz. HateAid fordert im Rahmen des Landecker Digital Justice Movements, endlich Waffengleichheit zwischen Plattformen und Nutzer*innen herzustellen.
Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid:
„In unserer Beratung erleben wir täglich, wie Opfer von digitaler Gewalt bei der Durchsetzung ihrer Rechte an Facebook, Twitter und Co scheitern. Statt illegale Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist zu löschen, bleiben diese oft gut sichtbar für alle im Netz stehen. Für die Plattformen ist das ein Geschäftsmodell, sie verdienen mit dem Hass. Für die Betroffenen hat die Gewalt jedoch massive Auswirkungen auf ihre Gesundheit und persönliche Sicherheit. Der Digital Services Act könnte ihnen mehr Schutz bieten, vertut diese Chance jedoch bisher. Derzeit behalten die Plattformbetreiber alle Privilegien, während die Opfer digitaler Gewalt kaum Gehör finden. Das muss sich endlich ändern.“
Digitale Gewalt ist kein Randphänomen. Der öffentliche Diskurs findet verstärkt in den sozialen Netzwerken statt. Menschen werden dort gezielt angegriffen und attackiert, um sie aus dem digitalen Diskursraum zu verdrängen. Den Betroffenen wird es jedoch bisher schwer gemacht, sich gegen den Hass zu wehren: Wer Kommentare meldet, wartet oft lange, wenn nicht vergeblich, auf eine Reaktion großer Plattformen wie Facebook oder Twitter. Gegen Plattformen wie Telegram, die in Dubai sitzen, können Nutzer*innen nicht einmal rechtlich vorgehen.
Der derzeit in Brüssel diskutierte Digital Services Act bedeutet ähnlich wie die Datenschutzgrundverordnung weitreichende Veränderungen für unsere Gesellschaft. Umso schwerer wiegt, dass im bisherigen Entwurf dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz der Nutzer*innen sozialer Netzwerke fehlen. Obwohl bereits viele gute Vorschläge auch aus dem Europäischen Parlament im Raum stehen, mangelt es noch immer an einem ausreichenden rechtlichen Schutz für die Nutzer*innen. Stattdessen setzt der DSA zu einseitig auf Maßnahmen gegen die missbräuchliche Meldung und Löschung von Inhalten, um einer Beschränkung der Meinungsfreiheit im Netz vorzubeugen. Doch die Meinungsfreiheit ist auch dann in Gefahr, wenn Betroffene von digitaler Gewalt die Löschung von verleumderischen und entwürdigenden Inhalten nicht durchsetzen können.
- Mehr Sicherheit und erreichbarer Support: Nutzer*innen brauchen einen einfachen und verständlichen Zugang zum jeweiligen Plattformsupport, schnelle Meldemöglichkeiten, zeitnahe Prüfung und Löschung von illegalen Inhalten.
- Klare Rechte: Derzeit sind Opfer von digitaler Gewalt zu stark auf den guten Willen der Plattformen angewiesen. Der DSA sollte Klarheit über die Rechte der Nutzer*innen schaffen.
- Mehr Transparenz: Nutzer*innen sollten ohne lange Suche erkennen können, was ihre Rechte sowie ihre Möglichkeiten und Grenzen in der Nutzung der jeweiligen Plattform sind. Entscheidungen darüber, warum Beiträge gelöscht oder eben nicht gelöscht werden, müssen transparent kommuniziert werden.
- Zugang zu Justiz: Endgültige Entscheidungen über illegale Inhalte sollten die Gerichte treffen, nicht die Plattformen. Derzeit ist der Rechtsweg mühsam, Verfahren kosten oft mehr als ein Monatsgehalt und dauern bis zu einem Jahr. Wir fordern einen niedrigschwelligen Zugang zur Justiz für Opfer von digitaler Gewalt.
- Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten: Es braucht Klarheit, welches nationale Recht im Streitfall Anwendung findet. Nutzer*innen kann nicht länger zugemutet werden, Briefe an Firmenzentralen nach Irland oder Zypern zu schicken. Wir fordern daher in jedem EU-Mitgliedstaat eine Anlaufstelle für Nutzer*innen in der jeweiligen Amtssprache.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen und Hintergründe zum Digital Services Act finden Sie auf unserer Webseite:
https://hateaid.org/dsa/.
Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37