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Vorläufige Stellungnahme zu den Eckpunkten für ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt

Erste Forderungen ans BMJ

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 12. April 2023 Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Ziel des Gesetzes soll sein, dass sich Betroffene künftig einfacher vor Gericht gegen digitale Gewalt wehren können.

Das Papier besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

  1. der Verbesserung der Möglichkeiten zur Identifizierung von Täter*innen durch Betroffene in einem gerichtlichen Verfahren,
  2. der Einführung von sogenannten Accountsperren und
  3. der Pflicht für Onlineplattformen mit Sitz im Ausland, einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen.

HateAid hat die Eckpunkte analysiert und nimmt dazu gemeinsam mit Rechtsanwalt Chan-jo Jun aus Würzburg detailliert Stellung. Als gemeinnützige Organisation für Menschenrechte im digitalen Raum haben wir dabei im Blick, was Betroffene brauchen, um ihre Rechte unter zumutbaren Bedingungen durchsetzen können.

Die gesamte Stellungnahme kann über untenstehenden Button heruntergeladen werden.

Wir haben uns entschieden, frühzeitig unsere Positionen öffentlich zu machen.

Derzeit sind wir mit vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen im Gespräch, die die Forderungen unterstützen wollen. Denn wir hoffen, vor Ablauf der Frist die Forderungen in einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis gemeinsam einreichen zu können. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen beim BMJ ist der 26. Mai 2023.

Nur wenn wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam handeln, können wir wirklich etwas für Betroffene von digitaler Gewalt verändern.

Du bist Teil der Zivilgesellschaft und möchtest eure Unterstützung signalisieren? Oder du hast Fragen zu unseren Forderungen? Schicke uns gern eine E-Mail an legal@hateaid.org.

Weitere Informationen

E-Mail: kontakt@hateaid.org, Telefon: +49 (0)30 25208837

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