Üble Nachrede trifft sowohl Privatpersonen, Menschen des öffentlichen Lebens als auch Unternehmen. Foto: Shutterstock
Definition und Strafbarkeit
Was ist die üble Nachrede?
Ebenso wie Beleidigung und Verleumdung handelt es sich auch bei der üblen Nachrede um einen Äußerungsdelikt. Das bedeutet, dass die Straftat in einer verbalen, schriftlichen oder grafischen Äußerung besteht. Der Strafbestand der üblen Nachrede ist durch den § 186 im Strafgesetzbuch geregelt. Die Straftat zählt zu den sogenannten Ehrendelikten, also Taten, die die persönliche Ehre angreifen.
Es handelt sich immer um einen Sachverhalt, der behauptet wird, ohne dass der Wahrheitsgehalt bewiesen werden kann. Diese Behauptung zielt darauf ab, die kommentierte Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Wenn jemand also etwas Negatives über dich behauptet, die Behauptung allerdings nicht bewiesen werden kann, dann handelt es sich in der Regel um üble Nachrede. Das gilt ganz unabhängig davon, ob die Person glaubt, dass die Behauptung wahr ist oder ob er oder sie die Behauptung von einer dritten Person übernommen hat.
Ganz konkret heißt das also: Tatsachen werden behauptet, die nicht bewiesen werden können. Häufig gehen die Verbreitenden der Nachricht davon aus, dass die Tatsache wirklich stimmt, weil sie die Äußerungen einer anderen Person weiterverbreitet und nicht selbst bewusst Lügen in die Welt setzt. Dies wirkt sich jedoch nicht auf die Strafbarkeit aus. Also: Achte darauf, dass auch du selbst keine nicht beweisbaren Behauptungen über andere verbreitest!
Straftat im digitalen Raum
Üble Nachrede im Internet
Das Internet ist prädestiniert für den Tatbestand der üblen Nachrede. Nachrichten und Tatsachenbehauptungen verbreiten sich auf Social Media durch Teilen, Liken und Retweeten unheimlich schnell. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass üble Nachrede auf vielen Social-Media-Plattformen und Bewertungsportalen zu finden ist.
Ein Beispiel: Lisa hat von einer Freundin gehört, dass Amina zur Finanzierung ihres Studiums nebenbei auf den Strich gegangen sei. Auf Facebook postet sie bei Amina daraufhin auf die Pinnwand: „An alle Freunde von Amina: Sie war mal eine Prostituierte!”. Diese Tatsachenbehauptung von Lisa kann nicht bewiesen werden und ist gleichzeitig herabwürdigend. Sie ist für Amina sowohl verletzend als auch rufschädigend.
Aber nicht nur Privatpersonen oder Personen des öffentlichen Lebens sind potentiell von übler Nachrede betroffen. Auch für Unternehmen können nicht zu beweisende, herabwürdigende Tatsachenbehauptungen rufschädigend und in vielen Fällen für die Behauptenden strafbar sein.
Ein weiteres Beispiel: Tom hat gehört, dass einige Gäste nach ihrem Übernachtungsbesuch im Hotel X Bettwanzen hatten. Selbst hat er noch nie im Hotel X übernachtet und kennt auch niemanden der betroffenen Gäste. Trotzdem verleiht er dem Hotel auf einem Bewertungsportal nur einen Stern und schreibt dazu: „Übernachtet hier besser nicht! Bettwanzengefahr!“ Die Behauptung von Tom ist nicht nachweisbar, trotzdem verbreitet er diese Information über das Hotel X. Die nicht nachzuweisende Tatsachenbehauptung ist rufschädigend und als üble Nachrede eine Straftat.
Tipps für Betroffene
Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?
Laut Strafgesetzbuch kann üble Nachrede mit Geldstrafe oder aber mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden – wenn die Tat öffentlich begangen ist, dann sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Ähnlich wie bei Beleidigungen wird aber auch üble Nachrede im Internet nicht ausreichend verfolgt, da viele Betroffene nicht wissen, wie sie dagegen vorgehen können.
Zunächst ist es wichtig, Beweise zu sichern. Wir haben dazu eine Anleitung erstellt, wie du rechtssichere Screenshots bei Facebook, Instagram, Tik Tok, Twitter und YouTube aufnehmen kannst.
Danach musst du nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch einen schriftlichen Strafantrag stellen, damit die üble Nachrede strafrechtlich verfolgt werden kann. Gleichzeitig kannst du auch zivilrechtlich gegen üble Nachrede vorgehen.
Im strafrechtlichen Prozess geht es darum, dass die Täter*innen bestraft werden. Das Löschen von Inhalten mit übler Nachrede (beispielweise nicht nachzuweisende Behauptungen in Bewertungsportalen) ist nicht das Ziel des Prozesses. Im strafrechtlichen Prozess klagt der Staat gegen die Täter*innen und du bist, wenn überhaupt, nur Zeug*in.
Das Ziel des zivilrechtlichen Prozesses ist hingegen, dir als privat klagender Person zu helfen. Nicht nachweisbare Behauptungen über dich sollen aus dem Internet entfernt werden und in besonders rufschädigenden Fällen kann auch der Erhalt einer Geldentschädigung das Ziel des Prozesses sein. Du klagst als Privatperson und brauchst in der Regel eine*n Anwält*in, der*die dich unterstützt.
Wie hilft HateAid bei übler Nachrede?
Wenn du Opfer von übler Nachrede im Internet geworden bist, dann wende dich gerne an uns.
Wir können dir bei der Beweissicherung helfen und übernehmen ggf. im Falle eines zivilrechtlichen Prozesses die Prozesskostenfinanzierung. Du trägst somit kein finanzielles Risiko. Im Erfolgsfall spendest du die eingeklagte Geldentschädigung an uns. Auf diese Weise können wir weitere Prozesse finanzieren und anderen Betroffenen helfen.